Hi Leute,
ich wollte Euch folgendes kürzlich gefälltes Urteil des EUGH nicht vorenthalten, da es jeden von uns mal im Leben betreffen wird. Anlass war bei mir ein Reifenwechsel mit schlechter Montage ( Sachmangel - schleichender Luftverlust), dessen Folgereparatur vom Händler nicht komplett mit Aus-und Einbau der Reifen übernommen werden sollte. Ich kann nur sagen - endlich haftet der Handel für seine Fehler!
http://www.versandhandelsrecht.de/internetrecht/…usbaukosten.php
Den Einzelhanel trifft das sicherlich hart, aber bislang wurden die Kosten unfair auf den Kunden abgewälzt. Ich hoffe wieder ein wenig Licht in die Dunkelheit gebracht zu haben