Wann braucht man eine ABE

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  • 8o Hallo Allerseits,?(

    In der Zeitschrift Motorrad steht ein Artikel über "Zulassungsverordnung von Teilen". Da hab ich mir die Frage gestellt, wann man eigentlich eine ABE benötigt. Z.B. auch für Kofferträger und/oder Koffer, Tankrucksack, ...? Oder kann man die so dran machen, oder muss man damit zum TÜV, oder was?

    Bestimmt kennt Ihr Euch doch damit aus. Könnt Ihr mich schlau machen?

    Danke und möge der Biker-Gott seine schützende Hand über Euch halten.:P

    Einmal editiert, zuletzt von Schnorchel (14. Juni 2006 um 18:33)

  • Hilfreich ist diese Seite, die schon mal hier gepostet war. Viel Spaß beim schmökern. Eine Antwort auf Deine Frage kann hier nicht erschöpfend beantwortet werden, deshalb der Hnweis auf diese Seite, wo sich schon mal jemand die Mühe gemacht hat.

    http://www.kawaroad.de/jp/tuev.htm

    PS: Kofferträgeranbauten sind nicht eintragungspflichtig.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (15. Juni 2006 um 08:10)

  • Cooler Link... Hab nu zwar nicht gelesen, aber allein die Zwischenüberschriften zeigen, dass da so einiges beleuchtet wird. Der Link ist jetzt in meinen Bookmarks...

    So viel noch: ABE (gilt für das jeweils betroffene Bauteil bei spezifischen Motorradmodellen) und Eintragungspflicht (gilt allgemein für bestimmte Bauteilgruppen) sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe und haben nur insofern was miteinander zu tun, dass für ne Eintragung in der Regel eine ABE vorliegen sollte - wenn man keine Einzelabnahme mit entsprechendem Prüfumfang und Kosten machen will.

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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  • vielen Dank, Gruselwolf, für den Link. Super, was wir so alles geregelt haben. Da kann ja nichts mehr passieren. Vielen Dank auch für den Hinweis dass für die Kofferträger nichts einzutragen ist. Dann kanns ja auf Tour gehen.