Fragen zur Drossel und Drosselung

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  • Hallo ich habe hier im Forum nach einer günstigen Drossel für meine er6f Bj.06 gesucht, habe zwar einen Link gefunden, aber nichts Passendes auf diesen Seiten gefunden.
    Gelesen habe ich das man sie Original für um die 30€ bekommt (Wahr oder nicht Wahr)?
    Kann mir viell. jemand sagen wo man den diese günstig kaufen kann (mit Tüv Gutachten sowie Anleitung), aber nicht von alpha Technik sondern Original.
    Und noch eine Frage!
    wenn ich die Drossel selber einbaue, muss ich mir ein Überführungskennzeichen für den Tüv holen, oder kann ich es einfach beim Landratsamt anmelden und mit dem neuen Nummernschild hinfahren (Natürlich noch mit 53kw eingetragen) und dann erst umtragen lassen?

  • Gelesen habe ich das man sie Original für um die 30€ bekommt (Wahr oder nicht Wahr)?


    Die Hardware (Schraube und Steckerschutz) wurde auch schon verschenkt und im Handel bekommst du die Hardeware für weniger als 3 Euro.

    Zur Drossel brauchst du aber auch die ABE des Herstellers der Drossel und die gibt es meines Wissens im Set ab 68 Euros. Bei Kawasaki kostet sie mit Einbau, Einbaubestätigung und ABE für etwas über 120 Euros.

    An dieser Steller möchte ich betonen, dass mit dem beschränktem Führerschein die gedrosselte Erna erst gefahren werden darf, wenn die Leistungsreduktion im Fahrzeugschein eingetragen wurde.

    Nach dem Einbau der Drossel geht es mit der Erna und den Papieren (ABE, Einbaubestätigung und Fahrzeugschein) zum TÜV und nach erfolgter Kontrolle und abgestempelten Papieren zur Zulassungsstelle die die Drosselung der Erna in den Fahrzeugschein einträgt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • An dieser Steller möchte ich betonen, dass mit dem beschränktem Führerschein die gedrosselte Erna erst gefahren werden darf, wenn die Leistungsreduktion im Fahrzeugschein eingetragen wurde.


    Danke dir für diese Mitteilung.

  • ?(
    Na für die Überführung zum Tüv kann er schon fahren er kanns ja schlecht Hintragen!!

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Die Herrn in Grün dürfen in nicht erwischen weil denen ist es egal die sagen nur 3 Monate Fahrverbot und ein paar Punkte

    Verheiz deine Reifen, aber nicht deine Leben!

  • Die Herrn in Grün dürfen in nicht erwischen weil denen ist es egal die sagen nur 3 Monate Fahrverbot und ein paar Punkte :angry2

    Verheiz deine Reifen, aber nicht deine Leben!

  • ..und warum ? weil er ein Leistungsschwaches Moped bewegt was seiner FS-Klasse entspricht auf einer Überführungsfahrt zum TÜV!?
    Da habe ich schon ganz ander Fahrzeuge zum TÜV gefahren, und bin sogar angehalten worden da is nix passiert.
    Mann kann sich aber absichern in dem man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgt,oder die Mopete von jemanden Hinfahren läßt.

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • ..und warum ?

    Weil die Typengenehmigung seiner ER-6f mit dem Einbau Drossel erlischt.

    Gemäss den Fahrzeugpapieren und gültigem TÜV hat die Erna 72 PS und darf auch mit eingebauter Drossel nicht mit dem beschränketem A Führerschein gefahren werden.

    Und eine Überführungsfahrt zum TÜV setzt voraus, dass man einen Termin beim TÜV hat, ansonsten ist es keine Überführungsfahrt!

    Sind immer wieder Kleinigkeiten die den Unterschied zwischen legal oder illegal ausmachen

    Grüssli Tramper

    Stay safe all time

  • geht IMMER auf dem DIREKTEN Weg zum Tüv und zur Zulassung!!

    Bedingung: innerhalb des Landkreises für den das Kennzeichen gilt! :aetsch:

  • Bedingung: innerhalb des Landkreises für den das Kennzeichen gilt! :aetsch:

    Deine Anmerkung hat zwar nichts mit diesem Fred zu tun, aber eine zweite Bedingung muss ebenfalls erfüllt sein: die allg. Betriebserlaubnis darf nicht erloschen sein

    Dass der Gesetzgeber die Fahrten zur Zulassungsstelle oder TÜV Termin mit/ohne Zulassungssiegel erlaubt, setzt nämmlich voraus, dass die Fahrzeuge in betriebssicheren Zustand sind und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • muss ich mir ein Überführungskennzeichen für den Tüv holen, oder kann ich es einfach beim Landratsamt anmelden und mit dem neuen Nummernschild hinfahren (Natürlich noch mit 53kw eingetragen) und dann erst umtragen lassen?

    bitte erst die Fragestellung lesen---eh du mit mir meckerst! :aetsch:

    Natürlich fahre ich mit ERLOSCHENER Betriebserlaubnis zum Tüv--warum sonst? ?(

  • Natürlich fahre ich mit ERLOSCHENER Betriebserlaubnis zum Tüv--warum sonst? ?(

    Weil selbst der TÜV kein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis vom Hof fahren lässt :harr

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Na da könnten wir noch lange Draufnachdenken,aber dann sag doch mal wie man die Mopete nun zum Tüv bekommt wenn man sie nich hinfahren darf.
    Denn nach deiner Aussage darf dieses Moped keiner mehr fahren, da ja die B.E. erloschen ist.
    Das würde ja eigentlich heißen das das Ding nur aufm Hänger zum Tüv kann,wer macht das denn :bump:

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Das würde ja eigentlich heißen das das Ding nur aufm Hänger zum Tüv kann,wer macht das denn :bump:

    So schauts aber wohl aus, ist genauso als wenn du ausserhalb von einer Saisonzulassung zum Tüv müsstest.^^

  • Deine Anmerkung hat zwar nichts mit diesem Fred zu tun, aber eine zweite Bedingung muss ebenfalls erfüllt sein: die allg. Betriebserlaubnis darf nicht erloschen sein

    Dass der Gesetzgeber die Fahrten zur Zulassungsstelle oder TÜV Termin mit/ohne Zulassungssiegel erlaubt, setzt nämmlich voraus, dass die Fahrzeuge in betriebssicheren Zustand sind und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.

    Grüessli Tramper


    das würde ja bedeuten das ich nach jeglichen umbauten die eintragungspflichtig sind das fahrzeug nicht mehr fahren darf . das kann nicht stimmen . 8|

  • [/quote]
    das würde ja bedeuten das ich nach jeglichen umbauten die eintragungspflichtig sind das fahrzeug nicht mehr fahren darf . das kann nicht stimmen . 8|[/quote]
    Tja Pelo dann kauf dir schonmal nen Anhänger und das passende Auto dazu für deine Tüv-Termine :harr

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Ihr schmeißt hier zwei Dinge zusammen.

    1. Das Fahren mit einer beschränkten Klasse A auf einem Kraftrad, das zwar gedrosselt ist, aber die Drossel noch nicht eingetragen ist, ist schlichtweg verboten. Denn wer sagt dem Polizist, dass die Drosselung wirksam ist? Es soll schon vorgekommen sein, dass eine Drossel z.B. unvollständig eingebaut und dann die Eintragung verweigert wurde.

    2. Das Fahren mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, ist zum Zwecke der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erlaubt, sofern es sich nicht um Fall 1 handelt.

    Im übrigen darf der Sachverständige des TÜV's auch ohne Betriebserlaubnis mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen fahren, sofern die Fahrt der Erprobung des Fahrzeugs dient.

    Auch ein Irrtum ist, dass die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn an einem Fahrzeug Änderungen durchgeführt werden. Inhaber der allgemeinen Betriebserlaubnis ist entweder der Fahrzeughersteller oder ein Teilehersteller. Jedem Fahrzeug wird bei der Zulassung auf Grundlage der allgemeinen Betriebserlaubnis eine Betriebserlaubnis erteilt. Diese kann unter bestimmten Umständen erlöschen. Siehe §19 Abs. 2 StVZO.

    Vieleicht seht ihr jetzt klarer...

  • das würde ja bedeuten das ich nach jeglichen umbauten die eintragungspflichtig sind das fahrzeug nicht mehr fahren darf . das kann nicht stimmen .

    Stimmt ja auch nicht, wie kommst du darauf? ?(


    Wie ich schon schrieb, es sind Kleinigkeiten die zwischen legal und illegal entscheiden und in diesem Fred ist es die Typengenehmigungsnummer die die ABE des Motorrades erlöschen lässt.

    Und die richtige Typengenhmigungsnummer wird erst auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Weil selbst der TÜV kein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis vom Hof fahren lässt :harr

    Grüessli Tramper

    Also mich lies der TÜV vom Hof fahren, nachdem er mir bescheinigt hatte, dass die Drossel ordnungsgemäß ausgebaut worden war! Meine Betriebserlaubnis war damit auch erloschen, da die Zulassungsbescheinigung ja für ein gedrosseltes Fahrzeug galt!

  • Ihr schmeißt hier zwei Dinge zusammen.

    1. Das Fahren mit einer beschränkten Klasse A auf einem Kraftrad, das zwar gedrosselt ist, aber die Drossel noch nicht eingetragen ist, ist schlichtweg verboten.

    2. Das Fahren mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, ist zum Zwecke der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erlaubt, sofern es sich nicht um Fall 1 handelt.


    Vieleicht seht ihr jetzt klarer...

    Nöööö!!!
    Das is ja fast wie :Regel 1 Der Chef hat immer Recht.Regeln 2 Hat er mal nicht Recht tritt Regel 1 in kraft. :irre
    Naja ich werde auch weiterhin meine Termine auf eigener Achse wahrnehmen,allen anderen könnens halten wie sie möchten. :egal
    Sind ja alle Alt genug. ;}

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"