Habe mich aufgrund eines Artikels in einer Thüringer Zeitung
„Damit Leitplanken für Biker keine Leid-Planken sind“
http://www.freies-wort.de/nachrichten/th…rt24503,1205797
in jüngster Zeit näher mit dem Thema beschäftigt. Frage mich schon seit einiger Zeit wieso hier in Ö. nur punktuell und selten Zweiradfahrer-Schutzsysteme an Leitplanken zu finden und auch neue Einrichtungen nicht von vornherein mit solchen ausgerüstet sind.
Meine Recherchen haben ergeben, dass es sich dabei offenbar nur um Testanordnungen handelt und seit einiger Zeit eine entsprechende Richtlinie in Ausarbeitung und parlamentarischer Begutachtung ist. Ebenfalls musste ich feststellen, dass die betreffende Richtlinie/Norm „RVS 02.02.42“ bereits einmal zurückgewiesen wurde. Obwohl von Seiten des BMVIT (Ministerium für u.A. Verkehrsangelegenheiten hier in Ö) angeblich wohlwollen besteht haben einige öst. Bundesländer die Richtlinie zurückgewiesen worauf sie überarbeitet und nun neuerlich in Begutachtung ist. Es ist zu befürchten, dass die Richtlinie neuerlich zurückgewiesen wird und eventuell nur in eine Empfehlung mündet.
Derzeit gültig im Bereich Leitplanke ist das hier: http://ec.europa.eu/enterprise/tri…120080089DE.PDF
Jetzt versuche ich natürlich hier in öst. Leute zu finden die sich entsprechend engagieren, der Politzk, den Kraftfahrervereinen etc. auf die Nerven gehen damit das nicht versandet. Habe leider die Erfahrung machen müssen, dass es nur wenig Motorradfahrer gibt die sich engagieren wollen, viele ignoranten und sogar welche die einen anfeinden - nur weil man versucht eine Interessensgruppe zusammenzubringen die auch Gewicht hat. Ich geb natürlich nicht auf.
Wer weiß wie die rechtliche Situation in Deutschland aussieht? Sind die bisherigen Installationen nur Goodwill, Tests oder stehen da rechtswirksame Normen dahinter ?
Interessant wärs das mal aus verkehrsjuristischer Sicht zu betrachten - das Errichten einer Leitplanke stellt für einen Teil der Verkehrteilnehmer ein enorm erhöhtes Verletzungspotentia im Fall eines Unfalls dar. Gibts in Deutschland schon juristerei dazu ? In allen möglichen Fällen von mangelhafter Straßenerhaltung wurden den Straßenerhaltern zumindest Teilschuld zuerkannt - z.B. bei Schlaglöchern, Dehnfugen, etc. Wer weiß da was.
Ist wer Mitglied beim ADAC und kann dort mal fragen.
Traumziel wär natürlicheine EU weite Richtlinie - dann braucht man nicht durchdie Mühen der einzelnen Regionen - bei der Tunnelsicherheit hat das ja auch funktioniert. Da haben einzelne große Unfälle/Unglücke entsprechede Normen nach sich gezogen. In Summe ist die Zahl der verletzten/getöteten Zweiradfahrer auch groß - nur ist halt jeder einzelne Unfall - auch wenn in Summe viel - nicht so Medienwirksam.
Wäre dankbar um Infos.