Beiträge von Powers

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    Um es vermittelnd zu sagen: da unterscheidet sich unsere Auffassung wer den technischen background haben muss.
    Die Auffassung von Gerechtigkeit bleibt dabei jedem anheim gestellt.
    Ansonsten gilt : judex non calculat.
    Mir hat es auch Spass gemacht. Eine Diskussion die im Kern Grundsatz ist kommt immer gut :)

    Das sich schrauben lösen können wird gar nicht bezweifelt und ist sogar offensichtlich. Es geht aber gerade darum das eine Sicherung vereinbart wurde. Und die gibt es jedenfalls jetzt nicht. Auf eine dauerhafte Sicherung kam es hier aber erkennbar an. Das musste auch dem Wekstattbetreiber oder seinem Mitarbeiter klar sein.
    Falls erkennbar war das die gewünschte, und sodann vereinbarte, Beschaffenheit in Form der dauerhaften Sicherung nicht herstellbar war hätte er dies eben kundtun und den Auftrag nicht annehmen dürfen.
    Konnte das Ziel der Sicherung nur temporär oder mit ständiger Kontrolle erreicht werden können, hätte der Werkstatt Betreiber das auch kundtun müssen. Das zeigt sich schon daran, dass der DB killer weg ist und wie du ausführst das Thema Schraubverbindungen schwierig und offensichtlich nicht allgemein bekannt ist.

    Ohne Gewähr, aus reiner Gefälligkeit ein mehr oder weniger abstrakter Rechtsausflug.

    Richtig ist, dass mit Abnahme die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Werkes auf den Bestellers übergeht. Ein Mangel liegt unter anderem dann vor, wenn die tatsächliche von der soll/ vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Das ist hier ziemlich unproblematisch, da der Killer gesichert sein sollte und nun nicht mehr da ist. Dies eröffnet die Möglichkeit Schadensersatz vom Hersteller (des Werkes*). Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, kommt nun darauf an, ob sich der Schuldner, also in diesem Fall der Hersteller von seiner Haftung frei machen kann, indem er sich exculpiert. Dies gelingt ihm durch Erbringung des Beweises, dass er seine Pflichten aus dem Vertrag nicht verletzt hat. Das wird ihm hier kaum gelingen.
    Somit besteht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch. Dieser umfasst zunächst den verlorenen Db Killer und ggffls den Einbau.
    Will man statt Schadensersatz Nacherfüllung geltend machen, würde auch eine erneute Sicherung des Killers von dem Anspruch umfasst sein. ( Dies gilt im Grunde auch für den Schadensersatz, in der Form das man in einer anderen Werkstatt den Killer sichern lässt).

    Die hier thematisierte Mitverschuldung durch mangelnde Überwachung des Werkes könnte im Ernstfall vor einem Gericht problematisch sein und ist dem Gusto des Richters überlassen. Ein mögliches! Mitverschulden durch das mitgebrachte Material: Auspuff/Killer (sofern es darauf ankommen sollte und nicht auf das Mittel der Sicherung an sich, was wohl überzeugender ist) ist eher nicht gegeben, da der Hersteller in so einem Fall auf die möglichen Konsequenzen Hinweisen muss.

    Allerdings ist es auch im Falle eines Mitverschuldens möglich einen weiteren und insoweit ausfüllenden Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher oder Nebenpflichtverletzung herzuleiten. Denn ein Hersteller (eines Werkes) muss einem Laien die Möglichen Auswirkungen seines Werkwunsches mitteilen.

    Dieses Ergebnis halte ich auch für gerecht. Wie zutreffend darauf hingewiesen wurde, sollte man sich auf eine Vorbehaltslose Arbeit durch einen Fachmann auch auf das Ergebnis verlassen dürfen. Gerade wenn der Sinn der Arbeit darin bestand ein, nun wieder und schonmal eingetretenes Ereignis zu unterbinden. Immerhin zahlt man als Besteller nun mehr als einmal. Dafür das eine Arbeit ausgeführt wurde und dann dafür dass diese Arbeit nicht den gewünschten Erfolg hatte ohne dass man auf dieses Risiko hingewiesen wurde ist, obwohl es dem anderen durch überlegenes Wissen klar sein musste, dass ein Risiko besteht. Und wenn er das nicht wusste war die Arbeit trotzdem schlecht. Diesem Risiko setzt sich der Hersteller bewusst aus.

    Mängelrecht bestehen zwei Jahre ab Abnahme des Werkes.

    Eins noch. Die Verantwortung für ein Kfz trägt zwar der Halter. Dies betrifft aber nur die Haftung für Schädigungen anderer Personen oder Sachen bei Betrieb des KfZ.


    * Es liegt hier ein Werkvertrag und kein Dienstvertrag vor, da der Inhalt des Vertrages auf einen bestimmten Erfolg und nicht nur den Versuch der Herstellung eines Erfolges abzielt.


    So länger geworden als beabsichtigt. Dieser Text darf ausser zum zerreißen per Zitierfunktion nicht dupliziert werden.

    PS. Natürlich empfiehlt es sich um ein schnelles relativ stressfreies Ergebnis zu erzielen mit dem Betreiber der Werkstatt zu reden und einen vernünftigen Deal anzunehmen. Aber jeder wie ihm beliebt, legitim ist "jedes" Vorgehen.

    Finde ich immer bewegend wenn ich jemanden treffe, der 200.000 km plus auf seinem bike gefahren ist.
    Ist mir dieses Jahr in Rühle auch passiert, ein Veteran, der auf sein Moped 230.000 km gespult hat.
    Ich selbst bin mit meiner in zwei Jahren ca. 20.000 km gefahren und hab sie nun gegen eine Shiver eingetauscht.
    Mehr als Road to Nowhere hat hier glaub ich keiner draufgebracht.
    Denke auch das 100.000 km drin sind, bei entsprechender Pflege, Fahrweise und eventuellen Tauscharbeiten kann das ne ganze Ecke mehr werden.

    Also. Ausprobiert habe ich die vorgehen für beide modi. Gesprochen hab ich eher vom zweiten weil ich gleich den Speicher löschen wollte. Da die karre komplett gestrippt war und mein Händler meinte es könnte sein , dass die Lampe permanent auch bei alten Fehlern leuchtet. Man hätte den Fehler dann auslesen müssen. Da ich das im Hinterkopf hatte , war meine vorrangige intention den Speicher ansehen und löschen.
    Letztlich war der Sensor für die airbox nicht drauf. Hatte ich beim Zusammenbau schlicht über sehen . Letzteres hätte mir mein Händler auch als Tipp mit auf den weg gegeben .
    Danke silver surfer. Ich hatte sehr viel Zeit und konnte mich dann mit der nötigen Ruhe dem kennenlernen meiner Maschine widmen. Hatte mir über die Zeit viel im Internet über die Funktionsweise von antrieb etc angekuckt . als ich das verstanden hatte , fühlte ich mich bereit einen schritt weiterzugehen. Dabei war es purer zufall das whb zu haben. Das hat mir der vorherige eigentümer dazu gegeben. Ohne das handbuch hätte ich es nicht versucht. Es kamen daher einige faktoren zusammen. Ohne diese mischung wäre es beim ölwechsel geblieben.
    Hat aber auch viel stärke und nerven verlangt. :D;)

    Wie von the eye anschaulich beschrieben , sollte man so in den ersten modus kommen. In diesem sollen aktuelle fehler angezeigt werden. Auch das hatte ich versucht wie dargestellt aufzurufen.
    Die Fehler werden gespeichert.
    Das mit dem unterbrechen ist für den zweiten modus. Hier kann man gespeicherte fehler auslesen und aus dem modus heraus in verbindung mit 5sec zug an der kupplung den speicher löschen.

    Da war nicht nur der Wunsch der Vater des Gedanken ;) @ friemelfred

    Letztlich liegts vermutlich an der verbindungsschaffung , wobei ich gelesen habe , dass einige das schon mit nem Nagel geschafft haben.

    Wer sich ausprobieren will kann einfach den Sensor der luftbox abziehen , so hab ich es gemacht :D

    Also. Nach einigen erfolglosen versuchen die fehlerauslese zu aktivieren, hat es am Ende nicht geklappt :D .
    Ich habe mich dann manuell auf die suche gemacht und konnte das Problem beheben. Die Lampe erlischt dann kurz nach der Kalibrierung .
    Keine Ahnung warum es mit dem auslesen nicht funktioniert hat.
    Ich möchte an dieser stelle jeden der mit dem vorgang erfahrung hat, egal ob sonderschüler oder kawameister, dazu animieren trotzdem noch in dieses Thema zu schreiben , um ggffls jemand anderem, oder mir zu einer anderen Zeit :D weiter zu helfen.
    Gruß und danke an alle Unterstützer im Thema.
    Bleibt oben !


    Edit weil sonst doppelpost.
    Hi dobi.
    Ne irgendwie hat die Überbrückung bzw Verbindung schon nicht geklappt. Die fi Lampe müsste bei gelungener Verbindung zumindest blinken und die Fehler morsen. Hat sie aber nicht getan.