ZitatOriginal von Theo
Nochmal was Anderes zur Eintragung oder Nicht-Eintragung einer Hinterradabdeckung:Bevor ich meine Skidmarx-HRA bei Powerparts Hinz gekauft hatte, habe ich dort angefragt, ob es eine ABE oder Teilegutachten gibt. Die Antwort kam prompt: "Hinterradabdeckungen sind nach EU-Recht eintragungsfrei!". Das reichte mir in dem Moment.
Später habe ich dann doch mal versucht, irgendeinen EU-Paragraphen zu diesem Thema zu finden. Nichts. Stundenlanges Recherchieren brachte mich zu dem Ergebnis, dass es keine entsprechende Aussage zum Thema HRA seitens der EU gibt. Oder die entsprechenden Passagen sind nicht öffentlich einsehbar.
Also erst mal eins vorneweg: Wenn es wirklich eine europäische Regelung gibt, dann ist die auch einsehbar. Es ist dann schließlich keine Norm so wie die DIN die man nur gegen Geld bekommt.
Wenn du nix gefunden hast, dann kann das schon stimmen dass im Europarecht nichts dazu geregelt ist. Allerdings regelt das EU-Recht auch nur grundlegende Dinge. Jedes Land hat dann die Möglichkeit weitergehende regelungen zu treffen. Und bei uns heißt diese StVZO.
EU-Recht geht vor deutsches Recht, aber nur dann wenn es um die selbe Sache geht. Es ist ganz schön fahrlässig zu sagen das irgend etwas erlaubt ist nur weil es im EU-Recht keine Regelung dazu gibt. Gibt es dazu eine Regelung im deutschen Recht, dann gilt natürlich die!