Hallo
Ich denke ich kann für Klarheit sorgen:
1.
a.) Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaft
Überschreitung:
* bis 10 km/h : 15 Euro Verwarngeld
* 11-15 km/h : 25 Euro Verwarngeld
* 16-20 km/h : 35 Euro Verwarngeld
* 21-25 km/h : 50 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR
* 26-30 km/h : 60 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR
* 31-40 km/h : 100 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
* 41-50 km/h : 125 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
* 51-60 km/h : 175 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
* 61-70 km/h : 300 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
* über 70 km/h : 425 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
b.) Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaft
Überschreitung:
* bis 10 km/h : 10 Euro Verwarngeld
* 11-15 km/h : 20 Euro Verwarngeld
* 16-20 km/h : 30 Euro Verwarngeld
* 21-25 km/h : 40 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR
* 26-30 km/h : 50 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR
* 31-40 km/h : 75 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR
* 41-50 km/h : 100 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
* 51-60 km/h : 150 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
* 61-70 km/h : 275 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
* über 70 km/h : 375 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
2.) Fahrverbote
Bei gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen wird als Regelfolge ein Fahrverbot verhängt. Schwellenwerte für die Anordnung eines Fahrverbots sind Überschreitungen von
* 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
* 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft
* Daneben wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) um mehr als 25 km/h überschritten wird.
Quelle: radarforum.de
Gruß
Roland
der viel Erfahrung mit Punkten und Fahrverbot hat.... *hüstel*