Ich häng mich mal hier ran in der Hoffnung, dass die besprochenen gesetzlichen Anforderungen noch aktuell sind.
Verstehe ich das insgesamt richtig, dass ich
- wenn 2 Sitzplätze eingetragen sind, auch 2 Sitze und 2 Paar Fußrasten benötige
- die Fußrasten auch dann dran lassen muss, wenn ich den Sozius-Sitz "temporär" abbaue
- ich das Motorrad auf 1 Person umschreiben lassen muss, wenn ich auf Dauer ohne Sozius-Sitz fahren möchte, dann aber auch die Fußrasten für den Sozius abbauen muss
Soweit korrekt?
Ich habe - wie offensichtlich auch hier sehr viele - statt des Sozius-Sitzes einen Gepäckträger dran und auch die Fußrasten für den Sozius. War gekauft so umgebaut.
Das fällt dann letztlich unter die "temporär"-Regel, richtig? Mit gem Gepäckträger ist das natürlich etwas schwieriger zu argumentieren...;-)
Mir geht es gar nicht um Kontrollen und/oder Bußgeld, sondern vielmehr den Versicherungsfall, falls er mal eintritt. Wenn die Versicherung da einen Ansatzpunkt hat, um nicht zahlen zu müssen, werden sie das nutzen und das wird dann auf sicher teurer als nur ein Bußgeld.
Wie handhabt ihr das?
Insbesondere diejenigen, die ebenfalls einen Gepäckträger statt Sozius-Sitz nutzen?
Habt ihr das umschreiben lassen? Was kostet sowas?