In den letzten fünf Jahren hat sich viel verändert!
Das Wichtigste vorne Weg: die schweizerische Gesetzgebung kennt weder eine Mitführ- noch eine Tragpflicht für den Individualverkehrsteilnehmer.
Aber denn noch hat sich einiges auf den Schweizer Strassen verändert. Obwohl keine gesetzlichen Vorschriften existieren, führen immer mehr Fahrzeuge eine oder mehrere Schutzwesten mit. Aber auch die Motorradfahrer tragen vermehrt Schutzkleidung mit refelektierenden oder leuchtenden Einsätzen. Die Zahl der Unfälle mit Personen die nach einem Unfall oder Panne sich auf verkehrsnahen oder unmittelbar im Gefahrenbereich des fliessenden Verkehres aufhielten ging um 25% zurück und die Zahl der verletzten oder getöteten Personen gar um 43%.
Die persönliche Warnschutz Kleidung (PSA) reduzierte das Risko, auch ohne gesetzliche Vorschriften, ganz erheblich
Persönliche Warnschutz Kleidung (PSA) gibt es in verschieden Ausführungen und Normierungen.
Seit Juni 2013 ist die Norm EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnkleidung in Kraft und hat die seit 2003 geltende Norm EN ISO 471 abgelöst.
Seit 1999 ist für den privaten Bereich (Kinder, Fussgänger, Fahrradfahrer, Läufer usw.) die EN 1150 in Kraft, die demnächst überarbeitet wird. Für den 360 Grad Rundumschutz für Motorradfahrer sind die reflektierenden und leuchtenden Arm- und Beinbänder intressant. Bei Dunkelheit tragen die an den Unterarmen und Unterschenkeln getragenen Reflexstreifen massgeblich dazu bei, Personen auf Grund ihrer Bewegungen frühzeitig zu erkennen. Die Distanz der Erkennbarkeit wird im Vergleich zu den Warnwesten oder Schutzjacken nahezu verdoppelt!
Bei der Motorradbekleidung arbeiten viele Hersteller vermehrt reflektierende oder leuchtende Segmente ein, um so den Schutz bei Tag und Nacht während der Fahrt oder nach Unfällen/Pannen zu erhöhen. Leider bleichen die Leuchtfarben unter der Einwirkung der UV-Strahlung des Tageslichtes in kurzer Zeit aus. Die Reflexionsstreifen nutzen sich unter der mechanischen Belastungen ebenfalls schnell ab. Es ist deshalb notwendig, bei nachlassender Schutzwirkung die Teile auszutauschen oder zu ersetzen.
Die Gesetzgebung bezüglich der Persönlichen Schutz Ausrüstung ist in den Ländern wo wir Motorradfahren recht uneinheitlich und ändern sich fortlaufend. So besteht z.B. in einigen Ländern das Mitführen einer Schutzweste auf dem Motorrad keine Pflicht, aber das tragen einer Schutzweste nach einem Unfall oder Panne auf den Landstrassen, Bundesstrassen oder Autobahnen hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben, auch für die Motorradfahrer! Oft liegt der Fokus für die Informationen von den Automobilclubs wie der ADAC, AvD, ACE usw. einseitig nur auf die Gesetze für den motorisierten Verkehr. Dabei vergessen sie, dass auch Fahrzeuglenker, zwischen durch als Fussgänger am Verkehr teilnehmen und darum auch die Motorradfahrer eine Warnweste tragen müssen, obwohl sie keine mitführen müssen.
Aber auch ohne Gesetzte wissen wir Motorradfahrer, dass Leuchtfarben und Refelxstreifen unsere Sicherheit im Verkehr bei Tag und Nacht erhöhen.
Grüessli Tramper