WP-Federbein in ER6F

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  • ich habe ein WP-Federbein (Federbein 4014
    Emulsion mit Trennkolben) gekauft, laut ABE zugelassen für eine Kawasaki
    ER-6 N / F 05> (ER650AA) (e1*260*), das ist leider nur die
    Bezeichnung der ER-6 N meine ER-6F hat folgende Bezeichnung: EX650AA
    (e1*0269*).

    WP schrieb mir auf meine Anfrage:

    Muss ich mein Federbein nun abnehmen lassen, obwohl ER-6 F in der ABE steht, es wird ja auch so verkauft für ER-6 N / F.... :S

    Was würdet ihr machen ?

  • wende dich an kawa deutschland, technikabteilung und bitte um zusendung der technischen zeichnung des federbeins für beide modelle, mir haben sie ohne großen aufwand die zeichnungen der federbeine für die versys ->2010 und 2010-> per pdf zugesand.
    überprüfe ob die beiden federbeine sich gleichen von baumaß, federrate etc.
    gehe mit den zeichnungen, der ABE und dem noch nicht eingebauten!!! federbein zum tüv-ingeneur deines vertrauens und erkläre ihm den sachverhalt, zeig ihm die sachen und erkläre was du machen möchtest und warum, frage ihn um rat und ob er das federbein per einzelabnahme eintragen kann. meistens sind die jungs sehr offen für solche maßnahmen, wenn du es mit ihnen im vorfeld besprichst(deswegen das noch nicht eingebaute federbein mitnehmen), es plausibel und schlüssig erklären kannst und du jetzt nicht gleich mit nem esa fahrwerk für die bmw ankommst 8o

  • Regt mich nur etwas auf,dass die das so verkaufen dürfen: Für ER 6F mit ABE und dann ist die ABE doch nicht für die F. Werde wohl mal am Freitag mal mit 'nem Prüfer sprechen, was der für die Abnahme an Unterlagen braucht.

    Edit:
    laut 2 TÜV-Prüfern und meinem Kawa-Händler ist der WP-Federbein für die F nicht zulässig, hoffe das Federbein einen neuen Besitzer (einen Fahrer einer ERna) und macht ihn glücklich.

    Einmal editiert, zuletzt von Jan (23. Dezember 2012 um 10:38)