kai
super recherchiert!!!
Das Problem ist, dass die Händler das selbst oft verwechseln weil sie keine Ahnung haben: Es gibt entweder eine ABE (dann ist das Ganze praktisch "TÜV-frei") oder eine TÜV-Gutachten. Mit dem TÜV-Gutachten muss man dann nochmal beim TÜV vorfahren und sich den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen.
Ab dann ist man im Prinzip auf dem gleichen Stand wie mit einer ABE: Beide Papiere muss man entweder immer mitführen oder kann sie eintragen lassen
@crosser
im Bodystyle Gutachten steht:
Zitat
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-Abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Das heißt also eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich wenn du die TÜV-Abnahme immer dabei hast.
Die Argumentation vom TÜV Süd klingt ja schon ein wenig logisch, aber dann müssten eigentlich noch viel mehr Teile überprüft werden z.B. Schutzblechverlängerung vorne, Sturzpads, Handschützer, Gepäckträger, Austauschsitze usw. All diese Teile könnten schließlich vom Prinzip her auch Gefahren darstellen.
Also ist ein Gutachten vorgeschrieben, allerdings wird diese Forderung anscheinend "nur" mit der allgemeinen Sicherheit begründet. Ein explizite Forderung für die Abdeckung scheint es nicht zu geben.
Zitat
Original von crosser1970
so was hab ich mir gedacht, passte aber hinten und vorne nicht.
Ich hab mir ein dickes festes Stück Schaumgummi untergelegt. Das war viel besser
genau so habe ich das und viele Andere auch schon gemacht