Bestellen würde ich da auch nicht, das Angebot und auch die AGB sind mir extrem suspekt. Allerdings bezweifle ich, daß sich ein Kauf tatsächlich so negativ auswirken würde. Ein alleiniger Hinweis auf die AGB reicht m.E. nicht aus, mit einem vernünftigen Anwalt würde man vermutlich die Unwirksamkeit der entsprechenden Absätze erwirken können. Da die Beschreibung selbst nicht den Schluß zuläßt, daß die Mofa selbst zusammengebaut werden muß und etwaige Garantieansprüche verloren gehen könnten - immerhin ist von zwei Jahren Garantie die Rede - würde sich der Verkäufer m.E. gewaltig wundern, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme. Ich bin zwar kein Jurist, sodaß ich keinerlei Empfehlungen, etc. in irgendeine Richtung abgebe - dennoch scheint mir die Konstruktion aus Angebot und AGB als nicht mit der deutschen Rechtsprechung kompatibel.
Edith sagt: Man kann auch nachfragen und sich die Eigenschaften des Angebots nochmals schriftlich zusichern lassen - dann wird der Händler schließlich die Karten auf den Tisch legen müssen. Für mich geht übrigens auch nicht deutlich hervor, daß tatsächlich jede Mofa selbst zusammengeschraubt werden muß.