Beiträge von eutektikum69

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    Hallo. Hab eben den Beitrag von Dir gelesen. Ruf doch mal bei anderen Kawasaki-Vertragshändlern an und lass Dir die Gepflogenheiten beim Kauf von Motorrädern mit Tageszulassung in Hinblick auf die Garantieleistungen erläutern.

    Habe hier in Hamburg auch einen Kawasaki-Vertragshändler in der näheren Umgebung, der für den Abschluss eines Vertrages gegenüber dem Kunden gerne Märchen erzählt und sich im Fall der Fälle dann später an nichts mehr erinnern kann.

    Deshalb lass Dir die 2 Jahre Garantie ab Kundenzulassung vom Verkäufer schriftlich bestätigen, sollten keine Garantievereinbarungen konkret im Kaufvertrag aufgeführt sein. Ansonsten würde ich zeitnah vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Die ER-6 Modelle der ersten Baujahre sind leider nicht besonders gut verarbeitet. Kannst ja auch die anderen Themen in diesem Forum gerne mal lesen.

    Ansonsten viel Spaß mit dem Motorrad.

    Werksgarantie läuft ab der ersten Zulassung für den Zeitraum von 24 Monaten. Anschlussgarantie von Kawasaki nach Ablauf der 24 Monaten kostet 148,00 Euro. Hierbei wird der erste Eintrag (Händlerzulassung) im Fahrzeugbrief als Fristbeginn herangezogen.

    Also: Wenn die ER-6 im Dezember 2007 auf den Händler zugelassen wurde, läuft die Werksgarantie im Dezember 2009 ab. Kawasaki-Anschlussgarantie muss dann extra bezahlt und auch abgeschlossen werden. Kostet hier in Hamburg 148,00 Euro.

    Sollte eine im Kaufvertrag ausgewiesene Garantieverlängerung Bestandteil des Kaufvertrages sein, so greift diese dann für den abgeschlossenen Zeitraum nach Ablauf der ersten zwei Jahre nach EZ durch den Händler. Dieses muss aber im Kaufvertrag explizit angeführt werden.

    Sollte dieses nicht der Fall sein, so besteht nach Ablauf der 2 Jahren ab EZ kein verbriefter Garantieanspruch (hier: Garantieablauf in Dezember 2009) mehr.

    Eventuelle Schäden werden dann ab Januar 2010 über Kulanzanfragen entschieden.

    Viele Grüße

    Hallo. Die Garantiezeit beginnt immer mit dem ersten Eintrag im Brief. Wenn der Händler die Maschine im August 2008 als Händlerzulassung anmeldet, läuft die Garantiezeit mit gleichem Datum an. Die Garantiezeit beginnt nicht erst mit der Überschreibung auf den ersten Privatkäufereintrag. Allerdings gibt es ja sog. Garantieverlängerungen gegen Aufpreis. Auch diese orientieren sich an dem ersten Eintrag im Brief. Wann hat der Händler das Motorrad denn als Tageszulassung angemeldet?

    Viele Grüße aus Hamburg