ntvrider
also unter Punkt 6 - Gültigkeit steht: Das vorliegende Teilegutachten darf nur vollständig vervielfältigt und weitergegeben werden. Es verliert seine Gültigkeit bei Änderungen an den beschriebenen Umbauteilen, bei Änderungen an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen, die diese Umrüstung beeinflussen können, bei Wegfall des Nachweises des Qualitätsmanagement-Systems, sowie bei der Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Der Antragsteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis über ein Qualitätsmanagement-System gemäß den Anforderungen des §19 Anlage XIX StVZO durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsgrundlage (Zertifikat-Registrier-Nr.70000086 erbracht.
letzter Punkt 7: Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderunsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Also als Nummer hab ich hier die 70000086. und Typ HA1.
Ich glaube, dass der Anbau vom TÜV abgenommen werden muss und man die Bestätigung über diese Änderungsabnahme mitführen muss. In den Papieren ist die Eintragung nicht nötig.
Markus
ich weiß, ist wirklich nicht schön, aber dafür erfüllt die Abdeckung ihren Zweck. Vielleicht haben die anderen Hersteller ja bessere Ideen.
Viele Grüße
Doreen