Hallo Ben,
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allgemein als hid-kit bekannt.
haben mit den genannten xenon scheinwerfern nix zutun.
Hast recht, da hab ich die Seite wohl nicht sorgfältig genug gelesen.
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die sagen es gibt so einen scheinwerfer, du sagst nein,
wem soll man glauben?*gg*
Wer ist "die"? Meinst du daylight? Ich habe genau die von dir bereits zitierte Aussage der Fa. daylights "Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn ... blablabla" an BASt weitergeleitet. Hier nochmals die Antwort vom BASt:
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Wir nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist falsch.
....
Generell gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A, Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.
Zur Info:
- Die ECE Regelung 48 regelt die Beleuchtung an mehrspurige Fahrzeuge
- Die ECE Regelung 50 regelt die Beleuchtung an einspurige Fahrzeuge
- Die ECE Regelung 98 regelt die Nutzung von Xenon Beleuchtung im Strassenverkehr
So, jetzt kannst du selber entscheiden, wem du in diesem Fall mehr Glauben schenken sollst. Ich will jedenfalls nicht dein Geld :floet.
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wenn jetzt aber ein blinker vonner brutale mir gefaellt kann ich mir den auch an meine er-6 bauen, weil er ja fürs motorrad zugelassen sein muss!
Generell ja - wenn der Blinker über eine EG-BE, ABE oder TÜV Teile-Gutachten verfügt und sofern du diese Blinker nicht, wie vorgesehen und so zertifiziert, an einer Brutale, sondern an deiner 6f verbauen möchtest.
Nochmal: Teile, die du im Zubehör kaufen kannst (Spiegel, Blinker, ....) verfügen in der Regel über eins der o.g. genannten Zertifikate.
Teile, die speziell bei anderen Motorrädern verbaut sind, haben ein Zertifikat für genau dieses Modell. Möchtest du so ein Teil bei dir an deiner 6f verwenden (z.B. Verkleidungsteile, Auspuff, ... von der Brutale), so führt dies zwangsläufig zu einer Einzelabnahme.
Mit dieser Einzelabnahme wird geprüft, ob das Teil ordnungsgemäß befestigt ist und sich nicht negativ auf Fahrverhalten, Sicherheit bzw. Abgasvorschriften bei deinem Motorrad auswirkt. Sollte eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, wirst du keine Eintragung erhalten.
In der Ausgabe 02/2007 der Zeitschrift MOTORRAD steht ein Bericht über die Eintragungspflicht von Motorrad Zubehörteilen.
Bei Blinkern muß z.B. eine Bauartgenehmigung vorliegen, also ein EG oder ECE Prüfzeichen, in dem gesagt wird: ja, diese Blinker sind für Motorräder vorne zugelassen (11 E1 50 R oder, wenn die Blinker erstmalig in Italien zertifiziert wurden: 11 E3 50 R) . Oftmals steht auch noch eine mehrstellige Nummer dahinter. Diese bezeichnet das Dokument (Antrag, Prüfbericht), welches es zu diesen Blinkern gibt. Dort steht dann drin, für welche Fahrzeuge eine Freigabe vorliegt, falls es hierzu Einschränkungen geben sollte.
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gleiche muss doch auch bei den bmw scheinwerfer gelten.
des von der nick bewegung is doch völligerb blödsinn.
Nein! Die Xenonscheinwerfer sind speziell für BMW Motorräder der Modelle K 1200 LT und K 1200 GT. Und sonst nirgends!
BMW konnte anscheinend aufgrund ihrer Telelever Gabel bei diesen 2 Modellen im "normalen" Fahrbetrieb nachweisen, das nur geringe Nickbewegungen, die sich innerhalb eines definierten Bereiches befinden, stattfinden. "Normal" heißt natürlich, das man nicht auf dem Hinterrad (wheelie) durch die Gegend fährt. Beim Beschleunigen wird demnach das Motorrad seine "Normallage" kaum ändern. Bodenunebenheiten werden, ähnlich wie beim Auto mit autom. Niveauregulierung, weitestgehend geschluckt. Ich schreibe hier nur das, was ich in Erfahrung bringen konnte.
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und was is bei ansteigungen, kuppen etc? kann man dort den gegenverkehr einfach erblinden lassen?
Was soll mit Steigungen sein? Wenn dein Scheinwerferlicht z.B. auf der Ebene 5 m vor dem Vorderrad die Strasse ausleuchtet, dann macht er dies auch, wenn du eine Steigung hochfährst - egal ob diese 5% oder 15% hat. Das Motorrad befindet sich immer parallel zur Strasse. Und das Thema "Kuppe" wurde bereits von ntvrider beantwortet.
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was is inner kurve?
ab ner bestimmten schraeglage wird der gegenverkehr auch geblendet...
da kannste machen soviel du willst mit der nick"grenze"...
Tja, genau das sind wahrscheinlich die Punkte, warum es für Motorräder noch keine generelle Freigabe für Xenonlicht gibt: das "Nicken" beim Beschleunigen (Bremsen ist ja wurscht) und die Schräglage.
[Qutoe]versteh das jetzt nicht falsch, is nix gegen dich, aber deine informationen scheinen mir blödsinnig...
aber ich kann auch falsch liegen *gg*[/Quote]
Ich hoffe doch, das dir die Sache nach diesem Beitrag nunmehr etwas logischer erscheint. Ich hab die Vorschriften nicht gemacht und würde mich auch riesig freuen, wenn das Xenonlicht für Motorräder endlich verbaut werden dürfte!
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was eigentlich mit der niveau regulierung?
wenn ich bergab fahre, leuchtet das licht dann horizontal weiter oder leuchtet es auf die straße?
Ist das Gleiche wie bei Steigungen ... Es leuchtet parallel zur Strasse
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finde die argumentation total blödsinnig.
wenn ich mitm smart wirklich gasgebe, leuchte ich allen anderen auf der straße auch in die augen, darf ich nun am auto auch keinen xenon scheinwerfer verbauen?
Doch! Wenn dein Smart eine Scheinwerferreinigungsanlage (wg. der Blendwirkung von verschmutzten Scheinwerfern) und eine autom. Niveauregulierung hat. Die Nickbewegungen während der Fahrt eines Autos sind so gering (aufgrund des längeren Radstandes), das man diese vernachlässigen kann. Ein Auto hat auch nicht die langen Federwege wie ein Motorrad.
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man wird immer andere blenden können oder es nicht vermeiden können an bestimmten stellen.
Schtümmt! Merkt man besonderst, wenn einem nachts ein Xenon bestücktes Auto entgegen kommt, das gerade beschleunigt.
Grüssle
Jürgen