Beiträge von joggele

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    Hi Ben,

    es ist z.B. nicht verboten sog. Radarwarner anzubieten, zu verkaufen oder zu kaufen. Du darfst als Anbieter auch reinschreiben, wie toll sie funktionieren und das sie sogar bei Laserpistolen funktionieren würden (was ich allerdings doch etwas zu bezweifeln mag). Du darfst sie nur nicht im öffentl. Strassenverkehr benutzen (oder nicht erwischen lassen :floet).

    Und glaub nicht jedem Anbieter das, was er schreibt, denn er will nur dein Bestes: dein Geld! Oftmals verspricht die Werbung mehr, als sie halten kann. Wobei ich bei diesem Angebot schon fast von Irreführung und unlauterem Wettbewerb ausgehen würde.

    Vor allem, da es dieses Schreiben, das beigefügt wird, von behördlicher Seite gar nicht bekannt ist! Und von dort soll es angeblich kommen - oder besser gesagt die Information hierzu. Wenn dieses Schrieben (Kurzinfo) wirklich von amtlicher Stelle existieren würde, hätte jeder das Recht, dies auch einsehen zu dürfen. Und nicht wie es der Anbieter macht: nur beim Kauf des Produktes!!

    @anbb28
    Es ist richtig, das die ersten Fahrzeuge (also Autos) keine Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlagen brauchten. Das Xenon-Abblendlicht wurde damals sogar von Audi so so als Sonderausstattung angeboten (war, glaub ich, der Audi Quattro, als er damals neu auf den Markt kam). Dies galt aber nur für Autos bis zum Baujahr 2000. Danach ist die ECE 98 in Kraft getreten, die das Xenon Licht in siener heutigen Form regelt.

    Es bringt auch nciht viel, wenn man in den tuningsforen für Autos schaut, da diese sich immer auf "mehrspurige Fahrzeuge" beziehen und die Regeln nun einmal anders sind als bei unseren "einspurigen Fahrzeugen".


    Grüssle
    Jürgen

    Hi Ben,

    die Herren von der BASt und vom TÜV kennen sicherlich nicht sämtliche Zubehörteile. Brauchen sie auch gar nicht! Denn das ist alles dokumentiert und jederzeit abrufbar.

    Ein Serienfahrzeug hat zum Beispiel nicht an jedem Teil oder jeder Schraube ein Prüfzeichen. Aber, es gibt zu jedem Fahrzeug eine sogenannte Stückliste, die von jedem Hersteller erstellt werden muß (war selber mehrere Jahre in der Stücklistendokumentation bei einem Fahrzeughersteller tätig). Diese Stückliste ist Grundlage für eine Freigabe von Fahrzeugen im Strassenverkehr. Hierzu gibt es auch länderspezifische Dinge zu beachten. So werden z.B. Motorräder nach England anders ausgeliefert als zu uns. Es fängt schon mal mit dem assymetrischen Licht an, da die Jungs auf der Insel ja Linksverkehr haben. Und hört irgendwo bei den serienmäßigen Abgaswerten auf (sind nicht so streng, wie bei uns).

    So kann man jederzeit anhand der Fahrgestellnummer in deinem Schein nachvollziehen, was an einem Fahrzeug bei der Auslieferung ursprünglich verbaut wurde.

    Und nicht zu vergessen, was die Ergänzung der "E" Nummer noch beinhaltet:

    Zitat

    Oftmals steht auch noch eine mehrstellige Nummer dahinter. Diese bezeichnet das Dokument (Antrag, Prüfbericht), welches es zu diesen Blinkern gibt. Dort steht dann drin, für welche Fahrzeuge eine Freigabe vorliegt, falls es hierzu Einschränkungen geben sollte.

    Du siehst: sie brauchen nichts spezielles zu wissen, sie brauchen nur zu wissen, wo sie es nachlesen können =)


    Grüssle
    Jürgen

    Hi Ben,

    Zitat

    ... wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 ... nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.


    Da steht es doch! Dein Serienscheinwerfer wird durch den Anbau eines anderen Scheinwerfers verändert!

    Zitat

    das mit der "nick" bewegung halte ich immernoch für blödsinn, weil selbst eine goldwing oder boss hoss beim beschleunigen vorne mehr nach oben geht...


    Sagte mein TÜV Prüfer auch. Aber das ist die offizielle Begründung, mit der es BMW gelungen ist, die Genehmigung zu bekommen. Was da "unter der Hand" in Wirklichkeit gelaufen ist, werden wir nie erfahren.

    Zitat

    wie is daß, wenn ein scheinwerfer als vorderer abblendlicht scheinwerfer zugelassen ist, zb der vonner bmw k 1200 gt kann ich den dann über ne einzelabnahme auch auf meine er-6f eintragen lassen?


    Ja. Solange er kein Xenon Scheinwerfer ist :floet


    Grüssle
    Jürgen

    Hi Ben,

    wie kommst du jetzt in diesem Zusammenhang auf HID Kits? Meine Anfrage an an BASt bezog sich exakt auf das Angebot der Fa. Daylights mit ihren angeblich freigegebenen Xenon Scheinwerfer (und ich meine jetzt nicht diese HID Kits!).

    Sie gehen mit ihrer Antwort genau auf diese angeblich zugelassenen DE Scheinwerfer ein. Ich hab dort nicht wegen den HID Kits angefragt.

    Diese Scheinwerfer haben KEINE Zulassung für Motorräder und andere einspurige Fahrzeuge, sondern nur ausschließlich für Pkw, Busse und Lkw (mehrspurige Fahrzeuge). Weiters steht in der ECE 98 auch drin, das bei Verwendung von Xenon Abblendlicht die Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zwingend vorgeschrieben sind.

    Der Fighters Artikel hat mit seiner Aussage nichts Falsches gesagt:
    "... gegen einen xenon scheinwerfer spricht, solange er fürs motorrad zugelassen ist."

    Und das ist doch der Knackpunkt, um den wir uns die ganze Zeit drehen:

    Es gibt z.Zt. KEINEN generell zugelassenen Xenon Abblendlicht Scheinwerfer für Motorräder, weil es hierfür keine Regelung gibt, wie man mit diesem Sachverhalt umgehen soll.

    Daylight hat es nicht geschafft, so eine E-Nummer für ihr Angebot zu bekommen. Die Informationen auf ihrer Webseite sind schlicht und ergreifend absolut nicht korrekt (ich schreibe hier jetzt nicht "frei erfunden" oder "erstunken und erlogen" :floet)!

    Zitat

    Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist falsch.


    so lautet die Aussage vom BASt. Und wenn die es nicht wissen - wer sonst?

    Das Problem ist auch nicht das Fernlicht, sondern das Abblendlicht das zu einer extremen Verkehrsgefährdung führen kann. Fernlicht wird bei Gegenverkehr ausgemacht und ist somit keine Gefahr, den entgegenkommenden Verkehr zu blenden.


    Grüssle
    Jürgen

    PS: bevor ich wieder vergesse ... so wie du deine 6n hergerichtet hast, muß ich sagen: Erste Sahne! Eine wahre Augenweide :super

    Hallo Ben,

    Zitat

    allgemein als hid-kit bekannt.

    haben mit den genannten xenon scheinwerfern nix zutun.


    Hast recht, da hab ich die Seite wohl nicht sorgfältig genug gelesen.

    Zitat

    die sagen es gibt so einen scheinwerfer, du sagst nein,
    wem soll man glauben?*gg*


    Wer ist "die"? Meinst du daylight? Ich habe genau die von dir bereits zitierte Aussage der Fa. daylights "Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn ... blablabla" an BASt weitergeleitet. Hier nochmals die Antwort vom BASt:

    Zitat

    Wir nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung:

    Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist falsch.

    ....

    Generell gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A, Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.

    Zur Info:
    - Die ECE Regelung 48 regelt die Beleuchtung an mehrspurige Fahrzeuge
    - Die ECE Regelung 50 regelt die Beleuchtung an einspurige Fahrzeuge
    - Die ECE Regelung 98 regelt die Nutzung von Xenon Beleuchtung im Strassenverkehr

    So, jetzt kannst du selber entscheiden, wem du in diesem Fall mehr Glauben schenken sollst. Ich will jedenfalls nicht dein Geld :floet.

    Zitat

    wenn jetzt aber ein blinker vonner brutale mir gefaellt kann ich mir den auch an meine er-6 bauen, weil er ja fürs motorrad zugelassen sein muss!


    Generell ja - wenn der Blinker über eine EG-BE, ABE oder TÜV Teile-Gutachten verfügt und sofern du diese Blinker nicht, wie vorgesehen und so zertifiziert, an einer Brutale, sondern an deiner 6f verbauen möchtest.
    Nochmal: Teile, die du im Zubehör kaufen kannst (Spiegel, Blinker, ....) verfügen in der Regel über eins der o.g. genannten Zertifikate.
    Teile, die speziell bei anderen Motorrädern verbaut sind, haben ein Zertifikat für genau dieses Modell. Möchtest du so ein Teil bei dir an deiner 6f verwenden (z.B. Verkleidungsteile, Auspuff, ... von der Brutale), so führt dies zwangsläufig zu einer Einzelabnahme.
    Mit dieser Einzelabnahme wird geprüft, ob das Teil ordnungsgemäß befestigt ist und sich nicht negativ auf Fahrverhalten, Sicherheit bzw. Abgasvorschriften bei deinem Motorrad auswirkt. Sollte eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, wirst du keine Eintragung erhalten.

    In der Ausgabe 02/2007 der Zeitschrift MOTORRAD steht ein Bericht über die Eintragungspflicht von Motorrad Zubehörteilen.
    Bei Blinkern muß z.B. eine Bauartgenehmigung vorliegen, also ein EG oder ECE Prüfzeichen, in dem gesagt wird: ja, diese Blinker sind für Motorräder vorne zugelassen (11 E1 50 R oder, wenn die Blinker erstmalig in Italien zertifiziert wurden: 11 E3 50 R) . Oftmals steht auch noch eine mehrstellige Nummer dahinter. Diese bezeichnet das Dokument (Antrag, Prüfbericht), welches es zu diesen Blinkern gibt. Dort steht dann drin, für welche Fahrzeuge eine Freigabe vorliegt, falls es hierzu Einschränkungen geben sollte.

    Zitat

    gleiche muss doch auch bei den bmw scheinwerfer gelten.
    des von der nick bewegung is doch völligerb blödsinn.


    Nein! Die Xenonscheinwerfer sind speziell für BMW Motorräder der Modelle K 1200 LT und K 1200 GT. Und sonst nirgends!
    BMW konnte anscheinend aufgrund ihrer Telelever Gabel bei diesen 2 Modellen im "normalen" Fahrbetrieb nachweisen, das nur geringe Nickbewegungen, die sich innerhalb eines definierten Bereiches befinden, stattfinden. "Normal" heißt natürlich, das man nicht auf dem Hinterrad (wheelie) durch die Gegend fährt. Beim Beschleunigen wird demnach das Motorrad seine "Normallage" kaum ändern. Bodenunebenheiten werden, ähnlich wie beim Auto mit autom. Niveauregulierung, weitestgehend geschluckt. Ich schreibe hier nur das, was ich in Erfahrung bringen konnte.

    Zitat

    und was is bei ansteigungen, kuppen etc? kann man dort den gegenverkehr einfach erblinden lassen?


    Was soll mit Steigungen sein? Wenn dein Scheinwerferlicht z.B. auf der Ebene 5 m vor dem Vorderrad die Strasse ausleuchtet, dann macht er dies auch, wenn du eine Steigung hochfährst - egal ob diese 5% oder 15% hat. Das Motorrad befindet sich immer parallel zur Strasse. Und das Thema "Kuppe" wurde bereits von ntvrider beantwortet.

    Zitat

    was is inner kurve?
    ab ner bestimmten schraeglage wird der gegenverkehr auch geblendet...
    da kannste machen soviel du willst mit der nick"grenze"...


    Tja, genau das sind wahrscheinlich die Punkte, warum es für Motorräder noch keine generelle Freigabe für Xenonlicht gibt: das "Nicken" beim Beschleunigen (Bremsen ist ja wurscht) und die Schräglage.

    [Qutoe]versteh das jetzt nicht falsch, is nix gegen dich, aber deine informationen scheinen mir blödsinnig...
    aber ich kann auch falsch liegen *gg*[/Quote]
    Ich hoffe doch, das dir die Sache nach diesem Beitrag nunmehr etwas logischer erscheint. Ich hab die Vorschriften nicht gemacht und würde mich auch riesig freuen, wenn das Xenonlicht für Motorräder endlich verbaut werden dürfte!

    Zitat

    was eigentlich mit der niveau regulierung?
    wenn ich bergab fahre, leuchtet das licht dann horizontal weiter oder leuchtet es auf die straße?


    Ist das Gleiche wie bei Steigungen ... Es leuchtet parallel zur Strasse

    Zitat

    finde die argumentation total blödsinnig.
    wenn ich mitm smart wirklich gasgebe, leuchte ich allen anderen auf der straße auch in die augen, darf ich nun am auto auch keinen xenon scheinwerfer verbauen?


    Doch! Wenn dein Smart eine Scheinwerferreinigungsanlage (wg. der Blendwirkung von verschmutzten Scheinwerfern) und eine autom. Niveauregulierung hat. Die Nickbewegungen während der Fahrt eines Autos sind so gering (aufgrund des längeren Radstandes), das man diese vernachlässigen kann. Ein Auto hat auch nicht die langen Federwege wie ein Motorrad.

    Zitat

    man wird immer andere blenden können oder es nicht vermeiden können an bestimmten stellen.


    Schtümmt! Merkt man besonderst, wenn einem nachts ein Xenon bestücktes Auto entgegen kommt, das gerade beschleunigt.


    Grüssle
    Jürgen

    Hi Ben,

    wo habe ich einen Artikel über HID Kits? Ist mir gar nicht aufgefallen.

    Ja, du hast Recht: WENN die ein Xenon Scheinwerfer fürs Motorrad haben, DANN könntest du diesen verbauen. Es gibt aber keinen! Xenon Abblendlicht am Motorrad führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ausser bei den 2 Modellen der bekannten Marke - Sondergenehmigung?!?)

    JEPP! ECE R-50
    Schau auch bitte hier: "E" Prüfzeichen

    11 = Fahrtrichtungsanzeiger hinten
    12 = Fahrtrichtungsanzeiger vorne

    Das heißt, wenn deine Blinker z.B. 12 E1 50 R - 00243 eingestanzt haben, darfst du diese nur für hinten am Motorrad nutzen! Hätten sie z.B. 11 E1 48 R - 23321 eingestanzt, dürftest du diese nicht an Motorräder nutzen, da sie für mehrspurige Fahrzeuge freigegeben sind (sagt das 48 R). Du siehst an diesem Beispiel: E ist nicht gleich E (also Freibrief). Die letzte fortlaufende Nummer beschreibt dann die Freigabe für das Teil, an welchen Fahrzeugen diese verbaut werden dürfen.

    Dies beantwortet wahrscheinlich auch schon die nächste Frage bzgl. "ungeprüfte Blinker". Du darfst alles anbauen - du darfst dich nur nicht erwischen lassen. Nee, mal im Ernst: ungeprüfte Blinker darfst du nciht verbauen. Du kannst auch nicht die speziell gekennzeichneten Blinker für hinten einfach vorne verbauen.

    Tja, und bei dem Rest (Floori, NOS), da wiehert mal wieder der Amtsschimmel :abfeiern


    Grüssle
    Jürgen

    Achso, du meintest z.B.

    E4 48 R - 02 2439

    Das gezeigte, an einem Fahrzeug angebrachte Genehmigungszeichen bedeutet, dass dieser Fahrzeugtyp nach der Regelung Nr. 48 in der durch die Änderungsserie 02 geänderten Fassung in den Niederlanden (E4) hinsichtlich des Anbaues der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen genehmigt wurde. Die Genehmigungsnummer (2439) gibt an, dass die Genehmigung entsprechend den Vorschriften der Regelung Nr. 48 in der durch die Änderungsserie 02 geänderten Fassung erteilt worden ist.


    Oder (siehe Anhang)

    11 E1 50 R - 00243

    Das gezeigte, an einem Fahrzeug angebrachte Genehmigungszeichen bedeutet, dass dieser Fahrzeugtyp nach der Regelung Nr. 50 in den Niederlanden (E4) hinsichtlich des Anbaues der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, hier für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern (11) genehmigt wurde. Die Genehmigungsnummer (00243) gibt an, dass die Genehmigung entsprechend den Vorschriften der Regelung Nr. 50 erteilt worden ist.


    Grüssle
    Jürgen

    Hallo und vielen Dank für die nette Aufnahme eines "Markenfremden" :heil:


    wünsche euch auch allen immer eine unfallfreie Saison!

    Gehört zwar nicht direkt hier in diesen Beitrag rein, aber seit gestern bin ich etwas verunsichert, ob für meine Liebste die ER-6f wohl die richtige Wahl ist ?(.
    Ich bin mir absolut unschlüssig, ob da eventl. für ihre Zwecke die Versys nicht geeigneter wäre ... *grummel*.
    Auf jeden Fall soll es die 2-Zylinder Kawa werden, das steht schon mal definitiv fest.

    Kann ich hier irgendwo "Pro und Kontra" zur ER-6f / Versys finden? Über einen Tipp/Link wäre ich dankbar.


    triumphales Grüssle
    Jürgen

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob ihr so etwas schon im Forum habt. Ich konnte jedenfalls nichts auf die Schnelle finden. Da die Frage aber öfters hier auftaucht, könnte dies ein Moderator vielleicht mal irgendwo "zentral" einlagern (Techniklexikon?)


    Grüssle
    Jürgen


    Das "E" Prüfzeichen
    Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
    Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

    Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

    E1 Deutschland
    E2 Frankreich
    E3 Italien
    E4 Niederlande
    E5 Schweden
    E6 Belgien
    E7 Ungarn
    E8 Tschechische Republik
    E9 Spanien
    E10 Jugoslawien
    E11 Grossbritannien
    E12 Oesterreich
    E13 Luxemburg
    E14 Schweiz
    E16 Norwegen
    E17 Finnland
    E18 Daenemark
    E19 Rumaenien
    E20 Polen
    E21 Portugal
    E22 Russland
    E23 Griechenland
    E24 Irland
    E25 Kroatien
    E26 Slowenien
    E27 Slovakei
    E28 Weissrussland
    E29 Estland
    E31 Bosnien und Herzegowina
    E32 Litauen
    E34 Bulgarien
    E37 Türkei
    E40 Mazedonien
    E42 Europäische Gemeinschaft
    E43 Japan
    E45 Australien
    E46 Ukraine
    E47 Süd Afrika
    E48 Neuseeland

    Wichtig für die Betriebserlaubnis ist das Prüfzertifikat, aus dem hervorgeht für was das mit der E-Nummer bezeichnete Teil verwendet werden darf !

    Zusätzlich müssen die Fahrtrichtungsanzeiger noch die Kennzeichnung "50R" tragen. Dies bedeutet "Für Krafträder zugelassen". Danach folgt dann eine "11" oder "12".

    Die "11" bedeutet: Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen.

    Die "12" dementsprechend: Für den Betrieb als vordere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen.

    Vordere müssen Blinker eine höherer Helligkeitsstufe haben, weil sie nahe am Scheinwerfer angebracht sind und so der Scheinwerfer die Blinker "überblenden" könnte, so dass mal als Entgegenkommender die Blinker nicht bemerkt, auch wenn sie einwandfrei funktionieren...


    Und noch was Interessantes:

    EG-BE = bei Auspuffanlagen und Spiegeln z.B. wenn das Motorrad auch eine EG-Zulassung hat (hängt vom Baujahr ab) bei Teilen mit EG-BE muß keine Bescheinigung in schriftlicher Form vorliegen oder mitgeführt werden, da viele Teile ohne Bescheinigung geliefert werden.

    ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis, für Produkte mit ABE muß eine Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, ob das Produkt für das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist, mitgeführt werden.

    TÜV-Teilegutachten = nach dem Anbau von Teilen mit Teilegutachten "muß das Fahrzeug unverzüglich bei einer entsprechenden Prüforganisation vorgeführt werden!!!" der Prüfer stellt dann nach Prüfung eine Anbaubescheinigung aus. Offiziell heißt es, diese mitführen und beim nächsten Gang zum Straßenverkehrsamt in die Daten eintragen lassen.

    Guten Morgen Ben,

    so'n Mist! Da habe ich gar nicht mehr daran gedacht, das die Bilder für Gäste gesperrt sind! :( Muß mal schauen, ob ich hier mit dem Einfügen von Bildern einigermaßen klar komme und stelle dann noch welche direkt hier rein, wenn es euch interessiert.


    Jetzt mal zu deinen Fragen:

    es ist korrekt, das du - theoretisch - nicht zum TÜV mußt, wenn du einen bauartgeprüften Scheinwerfer zusätzlich oder statt deines Originalscheinwerfers verbaust. Da will niemand was von dir, solange das Teil weiterhin irgendwie einstellbar bleibt.

    Wie ich schon schrieb: ich habe einen bauartgeprüften Scheinwerfer (Serie) geändert! Der Scheinwerfer wurde von mir aufgetrennt, das vorhandene Innereiteil entfernt und durch einen bauartgeprüften Scheinwerfer (Hella Micron DE) ersetzt und anschließend wieder zugeschweißt. Somit habe ich 2 Dinge getan, die wiederum eintragungspflichtig sind:

    1. bauliche Veränderung eines freigegebenen Scheinwerfers
    2. Verwendung eines freigegebenen Scheinwerfers zu einem anderen Zweck als vorgesehen

    Der Hella Scheinwerfer wird normalerweise als Zusatzscheinwerfer im Spoiler-/Stoßstangenbereich von mehrspurigen verwendet. Dort wird er i.d.R. frei verbaut, also nicht wieder in einen schon existierenden Scheinwerfer integriert.

    Zitat

    ... ECE-Regelung 98 (Teil A,
    Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen
    M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.


    Xenon Abblendlicht unterliegt der ECE-Regelung 98. Damit ist es schlicht und ergreifend (leider) nicht zulässig, diese Scheinwerfer für den öffentlichen Strassenverkehr zu verbauen.

    Zitat

    hinzukommt doch auch, wenn ich den scheinwerfer anner bmw verbauen darf, dann müsste ich den auch an jedes andere beliebige motorrad bauen dürfen...


    Ein klares NEIN! Denn diese Scheinwerfer wurden speziell für die beiden "Dicken" Fahrzeugspezifisch freigegeben. Du kannst ja auch nicht hergehen und die Auspuffanlage einer ZX10-R an deiner Maschine verbauen, obwohl diese auch über ein "E" Zeichen verfügt. Dies "erzwingt" immer eine Einzelabnahme - und da hat man z.B. mit Xenon z.Zt. keine Chance

    Zitat

    hinzukommt, wenn bmw sone komische sondergenehmigung bekommen kann, dann kann des son hersteller der sich auf xenon sachen spezialiert hat doch wohl wahrscheinlich auch oder?


    Ja, können schon! Anscheinend sind auch eine oder zwei große japanische Firmen dran, hier eine Lösung zu finden. Ist aber technisch nicht ganz ohne! Da gewährleistet sein muß, das der Gegenverkehr nicht geblendet wrid, müssen die Nickbewegungen (hauptsächlich beim Beschleunigen, da hier das Motorrad hinten runtergeht und vorne hoch) sensorisch erfasst werden und diese Daten dann auf die Scheinwerferstellung übertragen werden.
    Beim Auto (autom. Niveauregulierung) ist dies noch relativ einfach, da ein Auto zum Einen nicht über solche Federwege verfügt und zum Anderen Sensoren sich recht einfach entweder an der Hinterachse oder, wie heute üblich, an der Vorderachse (im Querlenkerbereich) unterbringen lassen.
    Das ist nur die technische Seite. Aber hier kommt dann die gesetzliche noch hinzu: solange sich die Damen und Herren in Brüssel nicht einig werden, wie das Xenon-Abblendlicht am Motorrad auszusehen hat, können die Motorradhersteller die tollsten Sachen entwickeln, ohne das sie je eine Zulassung hierfür bekämen.
    So wie ich von meinem TÜV Prüfer gehört habe, wurde und wird dieses Thema immer wieder in Brüssel für eine Gesetzesvorlage diskutiert. Hierzu gibt es einen speziellen Arbeitskreis. Aber bis die in die Gänge kommen und alle Instanzen bewältgit haben wird es noch ein Weile dauern ...


    Zitat

    E1 prüfzeichen is doch aus deutschland oder?


    JEPP, E1 ist Deutschland. Dies bedeutet lediglich, das eine Abnahme in Deutschland durchgeführt wurde. Durch das "E" liegt eine ECE-weite Freigabe vor (betrifft aber nur die Länder, die sich der ECE "unterwerfen").


    Zitat

    und wo hast du dein xenon scheinwerfer her?


    Meinen Scheinwerfer habe ich damals in der Ebucht geschossen. Man kann sie aber auch bei jedem authorisierten Händler oder in diversen KFZ Zubehörläden kaufen. Sind da aber wesentlich teurer (das Paar 440.- EUR)


    Auch mit dem letzten Punkt hast du recht: es ist irreführend und grenzt an Betrug! Sie hatten sogar früher noch einen Hinweis auf auf diese Seite drin gehabt, um ihre "Legalität" noch zu unterstreichen: http://www.tune-it-safe.de/
    Der Link ist zwischnezeitlich verschwunden, nachdem ich eine entsprechende Anfrage bei "Mr. Safe-T" gemacht habe :floet

    Man findet jetzt auch noch eine Mitteilung auf der "tune-it-safe" Seite: http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2


    Grüssle
    Jürgen

    Hallo McBen,

    die HID Kits sind generell verboten. Von denen brauchen wir gar nicht erst reden.
    Mein Beitrag bezieht sich genau auf diese angebotenen "UNIVERSAL MOTORRAD XENON". Deshalb hab ich ja bei diesem ominösen Anbieter auch angefragt.

    Und genau hierfür gibt es keine Zulassung für Motorräder! Die genannte "Kurzinformation" existiert überhaupt nicht!

    Es mag ja sein, das die angebotene Scheinwerfer ein E1 Kennzeichen haben. Das brauchen sie auch für die Zulassung im Strassenverkehr, z.B. für Autos, Busse, Lkw, usw.. Diese wiederum brauchen dann aber die besagte Niveauregulierung und die Reinigungsanlage.

    Aber! Das E1 Prüfzeichen sagt noch lange nicht aus, das es in/an Motorrädern verbaut werden darf, die am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.

    Warum BMW nun eine Sondergenehmigung bekommen hat, konnte mir bis heute - trotz verschiedener Recherchen - niemand beantworten. Es ist eben so.

    Franka
    Für das Fernlicht gelten andere Vorschriften als für das Abblendlicht. Es wäre sogar erlaubt, zusätzlich zu der bestehenden Beleuchtung einfach jeweils ein Fern- und ein Nebelscheinwerfer am Motorrad zu montieren (auch die müssen über das E Prüfzeichen verfügen). Ich weiß den Paragraphen im Moment nicht auswendig. Hier ein Link (Seite 5): http://www.tuev-sued.de/uploads/images…66405/1_112.PDF

    Normalerweise bräuchte man also das Fernlicht gar nicht eintragen, aber da ich den serienmäßigen und typgeprüften Scheinwerfer baulich verändert habe, habe ich es auch abnehmen lassen.
    Zuerst bin ich mit dem Scheinwerfer und dem Xenon zum TÜV getrabt und hab denen erklärt was und wie ich es vorhabe. Als das okay dann vorlag, erfolgte der Umbau.

    Bedingungen hierfür waren:
    - Klare Scheinwerferscheibe (also nicht geriffelt!)
    - Scheinwerfer muß weiterhin einstellbar sein
    - der zu verbauende Xenon Scheinwerfer muß ein E Kennzeichen und wenn möglich ein lichttechnischen Gutachten haben.
    - Beim Einschalten des Fernlichts muß, bei getrennten Scheinwerfern, das Abblendlicht weiterhin brennen.

    Da das Fernlicht i.d.R. nur genutzt wird, wenn kein Gegenverkehr kommt, ist auch nicht damit zu rechnen, diesen zu blenden.

    Der Prüfer hat sich da echt voll reingehängt. Nachdem er das Okay vom TÜV Automotive hatte (ist wohl eine übergeordnete Stelle), war er echt gespannt, wie das Ergebnis nachher aussieht. Hier mal ein kleines Video zum Vergleich: http://www.autohaus-bernhardt.de/micha/bilder/m…-Xenonlicht.asf

    Bei meinen SPRINTer-Kollegen, denen ich die Scheinwerfer auch umgebaut hatte, hatten erstmal Schwierigkeiten bei ihrer TÜV Stelle. Erste Antwort war immer: "Ist nicht zulässig!"
    Nach Vorlage meiner kopierten Abnahme und einem Anruf bei ihrer höheren Stelle ging es dann auf einmal und alle Beteiligten waren neugierig =)

    Die Abnahmegebühren betrugen bei mir übrigens 26.- EUR :floet

    Und zur Verbesserung des Abblendlichtes gibt es diverse Birnen, die echt was bringen (und sogar erlaubt sind, sofern sie nicht mehr Watt haben!).
    Gute Erfahrungen haben wir mit "Philipps X-treme Power", "OSRAM Night Breaker", "Philipps Nightguide" u.a. Ein direkter Vergleich zwischen der 55W Serienbirne und der 55W X-treme Power könnt ihr euch hier anschauen: http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=18535&postcount=24
    (sorry, wenn ich immer auf das sprinter-forum verweise, aber es erspart mit etwas Arbeit :floet)


    Grüssle
    Jürgen

    Hi,

    ich hab mit Interesse euer Thema verfolgt. Mich beschäftigt dies schon seit ca. 2 Jahren.

    An meiner Sprint, die über 3 Scheinwerfer verfügt (li. u. re. Abblendlicht, mitte Fernlicht), habe ich das serienmässige Fernlicht durch einen Hella Micron DE Xenon Fernscheinwerfer ersetzt. Über das Ergebnis brauch ich - denke ich - nichts zu sagen: Es macht die Nacht wirklich zum Tag!

    Der Umbau ist absolut TÜV konform durchgeführt worden und auch entsprechenden eingetragen!! Inzwischen habe ich diese Aktion bei weiteren 8 Sprints durchgeführt, die auch alle eingetragen sind.

    Soviel zur Vorgeschichte "Xenon". Natürlich wäre mein Bestreben, auch das Abblendlicht entsprechend mit dem Segen des TÜVs umzubauen. Ich hahtte diesbezüglich auch schon mehrere Gespräche mit dem TÜV Süd.

    Ihr habt bereits die Regelung mit der Niveau regulierung und Scheinwerferreinigungsanlage genannt. Hierzu sei folgendes anzumerken:

    Diese Regelung gilt nur und ausschließlich für mehrspurige Fahrzeuge!

    Es gibt zur Zeit keine Regelung für einspurige Fahrzeuge und somit auch keine Erlaubnis für Xenon Abblendlicht bei Motorrädern. Die Motorrädern aus Bayern haben in diesem Fall eine Sondergenehmigung erhalten, da sie nachweisen konnten, das ihre Fahrzeuge beim Beschleunigen sich innerhalb irgendeiner festgelegten "Nick-Grenze" bewegen - also fast keine Bewegung (muß das Fahen mit den Trümmern langweilig sein ....).

    Ich habe das Angebot von day-lights ebenfalls im Netz gefunden und war erst hoch erfreut über die "Freigabe" aufgrund einer Notiz. Daraufhin hab ich den Anbieter angeschrieben und um eine Kopie oder Quellenangabe gebeten. Hier die Antwort:

    Na, was ist denn das für ein komische Antwort? So was hab ich vorher ja noch nie erlebt. Ich hab dann mal einen Kollegen meines Arbeitgebers von der Abteilung "Gesetzeszulassung für Fahrzeuge" angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Und er war gleich so nett und hat seinen Kumpel im "Bundesministerium für Verkehr" (BMV) angeschrieben.

    Und hier nun die hochoffizielle Antwort von höchster Stelle:

    Kurz gesagt: laßt die Finger von diesem Angebot! Ihr werft nur unnötig viel Geld!


    Grüssle
    Jürgen

    PS: hier noch ein paar Links (mit Bilderchen) vom Umbau:
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=9930&postcount=33
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=11622&postcount=47
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=11681&postcount=58
    http://sprinter-forum.net/showpost.php?p=12125&postcount=62
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    Hallo zusammen,

    wie es sich gehört, möchte ich mich kurz vorstellen.

    Ich bin 45 Jahre, komme aus Stuttgart und fahre eine Triumph Sprint ST 1050.

    Wie ich jetzt zu euch komme? Ganz einfach: ich habe noch ein 2tes Motorrad in der Garage stehen (man gönnt sich ja sonst alles :floet). Es handelt sich hierbei um eine ZZR 600 Bj. 92. Dieses bin ich jahrelang gefahren, bevor ich mir 2005 die neue Sprint geholt habe.
    Z.Zt. bewegt meine Frau das "historische Teil".

    Und da sind wir schon beim eigentlichen Punkt: Das gute Stück ist doch schon etwas in die Jahre gekommen und soll nun eine würdige Nachfolgerin bekommen. Der heiße Favorit wäre eine ER-6f.

    Und jetzt möchte ich gerne von euren Erfahrungen partizipieren und auch gerne mit meinem Wissen euer Forum bereichern :)


    Grüssle
    Jürgen