Beiträge von backsteyn

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

    Moinsen Versianer!

    Habe die Kunststoffhalteklammer fuer das Zumo 550 im Moment direkt auf die original Kawasaki GPS-Halterung geschraubt! Wuerde mir aber gerne die abschliessbare Halterung von Touratech zulegen.
    Meine Frage dazu: Muessen zur Befestigung der Touratech-Halterung neue Loecher in die Kawasaki GPS-Halterung gebohrt werden, oder koennen die vorhandenen Bohrloecher verwendet werden?
    Die Kommunikation zum Zumo erfolgt uebrigens ueber das Nolan n-com bluetooth System. :super

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruss Ruediger

    Zitat

    Was ist eigentlich gesetzlich als mindestprofiltiefe vorgeschrieben im Handbuch steht nur was Kawa sagt...


    Massiv-Men
    Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Motorradreifen beträgt 1,6 mm. Spätestens mit Erreichen dieser Profiltiefe müssen die Reifen gewechselt werden.
    Übrigens: Leichtmofas, Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder weichen von der Mindestprofiltiefe der großen Kollegen ab. Hier genügt dem Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,0 mm.

    Gruß backsteyn

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Dann gehe ich einmal davon aus, dass bei meiner Versys die Garantie auch erst im Dezember beginnt.

    Abschließend noch zwei Fragen: Wo wird der Beginn der Garantie dokumentiert? Garantieleistungen sollen bei allen Kawasaki-Händlern in Anspruch genommen werden können, aber was gilt in einem Garantiefall als Nachweis?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen ersten Advent!

    backsteyn

    Hallo Versyaner!

    Bin seit gestern stolzer Besitzer einer Versys (Candy Burnd Orange). Der Freundliche hatte das Mopped mit Tageszulassung (0 km) für günstig im Laden stehen, und da konnte ich auf Grund der vielen positiven Tests nicht widerstehen. Montag wird das Bike angemeldet ...

    Nun meine Frage:
    Die Versys hat eine Tageszulassung vom September 2007. Der Händler meinte, dass die 2 Jahre Garantie ab dem Zeitpunkt der 1. Zulassung beginnt, also September 2007. Ich habe aber auch schon gelesen, dass bei Tageszulassungen die Garantie erst ab dem Zeitpunkt eines Verkaufs an einen Endkunden und der damit verbundenen Zulassung beginnt. Entscheidet der Freundliche nun über den Beginn der Garantiezeit oder gibt es Vorgaben von Kawasaki wie er sich in einem solchen Fall zu verhalten hat?

    Gruß
    backsteyn