Servus,
beim Blitzen von vorne ist zwar das Kennzeichen nicht, jedoch der Fahrer und wahrscheinlich auch der Motorradtyp erkennbar. Nun ist es so, dass in den allermeisten Blitzerautos auch Blitzerbeamte drinsitzen, die wahrscheinlich nicht immer schlafen und deshalb das Kennzeichen des vorbeiheizenden Mopeds ablesen können und danach entsprechende Ermittlungen einleiten können. Das ist selbstverständlich vor Gericht verwertbar!
Für den Fall, dass euer Moped ermittelt wurde, sei es durch Blitzen von hinten oder sonst wie, jedoch der Fahrer nicht feststeht, kann die sog. Bußgeldbehörde euch androhen, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen. Schon die alleinige Androhung kostet Kohle! Und ein Fahrtenbuch führen will wohl auch keiner.
Die Messung mir Laserpistolen wurde in der Vergangenheit wohl immer wieder angezweifelt, in aller Regel müsst ihr aber davon ausgehen, dass alles Rechtens ist und dass auch das Messen eines Motorrades möglich ist. Der Laserstrahl muss nämlich nur auf eine reflektierende Fläche treffen, also z. B. Scheinwerfer, Scheibe, lackierte Fläche, ... und nicht ausnahmslos auf´s Kennzeichen.
Gruß, N-D-T