Ich habe eine Antwort von Miller bekommen bezüglich des Absorbers.
Es ist tatsächlich ein straßenzugelassener Absorber, an dem auch nicht verändert wurde.
Dann frage ich mich schon, warum bei einer Messung, die theoretisch gerichtsverwertbar gewesen wäre, ein so hoher Wert rauskommt.
UweL: Miller antwortete mir, dass ihre Anlagen der gesetzlichen Obergrenze nach der EG-Norm entsprechen (die vorne am Typenschild der Vulcan S).
Fakt ist, dass die Anlage 4 dB (abzgl. Toleranz) zu laut ist. Da würden mich auch mal Messergebnisse von anderen Miller Besitzern interessieren.
Gerade im Hinblick auf die Nähe zu Tirol mit den dB-Beschränkungen wird die Anlage wohl unten bleiben und ich fahre weiter mit der klobigen Original-Nähmaschine weiter...