Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Garantie eine rein freiwillige Erklärung des Herstellers. Daher könnte er in die Garantie-Bedingungen beliebigen "Unsinn" schreiben. Normaler Weise sind die Hersteller aber gerade bei solchen einfachen Bauteilen, die häufig vom Benutzer gestauscht werden, relativ kulant. Wenn deine Maschine z.B. nach dem Tausch des Kennzeichenträgers einen Motorschaden erleidet, wird der Hersteller vermutlich nicht versuchen sich wegen deines Umbaus rauszureden. Anders könnte es aber z.B. dann aussehen, wenn du nach einem Umbau der Beleuchtung plötzlich Elektrikprobleme hast.
Wenn dein Händler die Umbauten für dich durchführt, kannst du gegebenenfalls trotzdem die Hersteller-Garantie verlieren. Der Garantie-Vertrag besteht nämlich zwischen dem Hersteller und dir, der Händler hat damit nichts zu tun. Der Händler muss dir lediglich die gesetzliche Gewährleistung für seine eigene Arbeit bieten. Mit dieser Gewährleistung ist er schon genug belastet. Er wird daher in der Regel nicht auch noch die Herstellergarantie übernehmen falls er Mist baut.