Die Eintragung als 2-Sitzer bezieht sich in erster Linie auf die Stabilität des Heckrahmens bzw. des Fahrzeugs an und für sich und in zweiter Linie auf die vom Hersteller geschaffenen technisch geprüften Möglichkeiten der vorschriftsmäßigen Transportsicherungen für eine zu befördernde Person. Die serienmäßigen Aufnahmepunkte für die serienmäßigen Soziusfussrasten sind weiter vorhanden bzw. montierbar, wie auch Haltegriffe und die 2-Personen-Sitzbank. Es bleibt also bei einer 2-Personenzulassung.
So in der Form wurde mir das vom TÜV-Gutachter vor Ort mitgeteilt (nur nicht so schön formuliert): Wenn´se eines der notwendigen Bauteile nicht dran hast, darfste eben nur alleine fahren. Da musste nix umschreiben lassen. Und für mich brauchse nächstes Jahr bei der TÜV Vorführung auch nix dranbauen.