hmm, aus dem Bauch fällt mir kein Grund ein, warum es bei Kleidung nicht so sein sollte.
Allerdings ist es bei Kleidung, obendrein wenn sie durchs tragen eventuell abgenutzt ist, wahrscheinlich am ehesten der Fall, das nicht der komplette Kaufpreis erstattet wird, sondern quasi eine Nutzungspauschale abgezogen wird, sofern eine Reparatur nicht machbar ist.
Aber auch hier gilt: Einfach mal nachfragen. 1,5Jahre sind ja für so robuste Klamotten im Grunde kein Alter.
Hinzu kommt, das der Reißverschluß ja durchaus ein Teil ist, welches sich vom Hersteller problemlos ersetzen lässt.
Ich hatte vor einigen Jahren mal ein ähnliches Problem beim Reißverschluß am Ärmel meine Jacke von Büse.
Da war glaube der Zipper abgebrochen und die Zahnleiste löste sich auf. War gut ein Jahr alt. Der Händler hat sie zum Hersteller geschickt, zwei, drei Wochen später war sie mit neuem Verschluß wieder da. Ohne Rechnung, auf Garantie/Gewährleistung, wie auch immer.
vb