Hallo Ihrs,
lange nix von mir gegeben aber jetzt dachte ich bei meinen Speziellen Fall, ich schreib mal was und hole die Fachkompetenz von einzelnen Leuten hier ab. ![]()
Laut meinen Verständnis ist mit der neuen Reifenregelung eine Fabrikats und Herstellerbindung beim Reifen von Motorrädern mit EU Typenbezeichnung entfallen.
Ich habe das mal im Fahrzeugschein markiert. e13*168.....
Jetzt brauchte ich aber vor Jahren für Vorne ne Einzelabnahme für den Vorderreifen, weil ich hier einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex benötigte.
Damit hat der Prüfer mir die damals montierte Reifenkombination so eingetragen. Jetzt zu meiner Frage. Es müsste doch jetzt im FS alles hinter dem M/C 56H; hinfällig sein? Und es sollte damit kein Problem sein, wenn ich jetzt hinten einen Reifen mit 190/55R 17M/C 75W(sogar besserer Geschwindigkeitsindex) montieren möchte ????
Die Geforderte Anpassung nach EU Regel, welche abweichende Reifenwerte zur Eintragung zwingt, ist ja für Vorne mit dem Punkt "zu 15.1. auch genehm. " gegeben.
Warum Frage ich jetzt. Ich hätte beim TÜV keinen TÜV bekommen, wenn ich hinten ein Michelin mit 190/55R 17M/C 75W montiert hätte.
Muss ich zwingend den Passus mit dem Road 4 austragen lassen?!? Das war die Antwort vom TÜV Prüfer.
Ich hoffe einer von Euch kann mir Helfen.
grüße
Andreas
