Reifenbindung 2025 - Offene Frage

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Euer Admin Markus

  • Hallo Ihrs,

    lange nix von mir gegeben aber jetzt dachte ich bei meinen Speziellen Fall, ich schreib mal was und hole die Fachkompetenz von einzelnen Leuten hier ab. :irre:

    Laut meinen Verständnis ist mit der neuen Reifenregelung eine Fabrikats und Herstellerbindung beim Reifen von Motorrädern mit EU Typenbezeichnung entfallen.
    Ich habe das mal im Fahrzeugschein markiert. e13*168.....

    Jetzt brauchte ich aber vor Jahren für Vorne ne Einzelabnahme für den Vorderreifen, weil ich hier einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex benötigte.
    Damit hat der Prüfer mir die damals montierte Reifenkombination so eingetragen. Jetzt zu meiner Frage. Es müsste doch jetzt im FS alles hinter dem M/C 56H; hinfällig sein? Und es sollte damit kein Problem sein, wenn ich jetzt hinten einen Reifen mit 190/55R 17M/C 75W(sogar besserer Geschwindigkeitsindex) montieren möchte ????

    Die Geforderte Anpassung nach EU Regel, welche abweichende Reifenwerte zur Eintragung zwingt, ist ja für Vorne mit dem Punkt "zu 15.1. auch genehm. " gegeben.

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    Warum Frage ich jetzt. Ich hätte beim TÜV keinen TÜV bekommen, wenn ich hinten ein Michelin mit 190/55R 17M/C 75W montiert hätte.

    Muss ich zwingend den Passus mit dem Road 4 austragen lassen?!? Das war die Antwort vom TÜV Prüfer.

    Ich hoffe einer von Euch kann mir Helfen.

    grüße
    Andreas

    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

  • Firmenname / Hersteller musst du austragen lassen, Reifengrösse danach nicht ädern!

    Lastindex u. Speedindex bleiben auch erhalten aber du darfst dann auch mit Reifen u

    deren eventuellen höheren Werten einfach montieren. Ich würde an deiner Stelle nochmal

    Yamaha anschreiben...!

  • Wieso muss das ausgetragen werden? Laut EU Richtlinie ist die Bindung doch seit 1.1. automatisch hinfällig/nichtig?

    Ich war bei Yamaha nachfragen --> Unkenntnis.

    TÜV Prüfer 1 sagt kein TÜV

    TÜV Prüfer 2 sagt, alles Schwachsinn, der Neue Reifen kann Problemlos montiert werden.

    2 TÜV Niederlassungen angerufen auch Zentrale Thüringen. Eine sagt sie können es mir nicht beantworten. Sie sagen beide Prüfer haben Recht, da die Formulierung komisch wäre im FS und so kann unterschiedlich interpretiert werden.

    Für mich wäre aber der Passus mit dem Road4 doch nichtig, wenn das Gesetz sagt mit EU Regelung fallen Reifenbindungen weg? Wo ist geschrieben das man sowas Austragen muss?


    Das ist ein Auszug aus dem Netz. Ich sehe mich bei dem Rot markierten.

    Motorräder mit EU-Typgenehmigung:

    • Der montierte Reifen verfügt über dieselben Dimensionen und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.), kommt aber von einer anderen Marke als im Fahrzeugschein hinterlegt: keine Einzelabnahme nötig
    • Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, bewegt sich jedoch innerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen, und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.): keine Einzelabnahme nötig
    • Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, und bewegt sich außerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen: Einzelabnahme nötig

    Motorräder ohne EU-Typgenehmigung oder im Bereich von Rad/Reifen veränderte Motorräder:

    • Der montierte Reifen entspricht nicht exakt dem im Fahrzeugschein hinterlegten Reifen (u.a. hinsichtlich Dimension oder Marke): Einzelabnahme nötig

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    Einmal editiert, zuletzt von Thempor (6. Juni 2025 um 14:06)

  • Eben! Das Problem ist der Fachkräftemangel. Du wirst kaum noch einen kompetenten Prüfer finden, der Zug ist abgefahren. Es gibt keine echten Ingenieure mehr. Das merkst du an allen Ecken und Enden, aber nur wenn du älter bist und einen Vergleich zu früher hast. Die Straßen, die mein Vater gebaut hat haben trotz Lkw Verkehr 25 Jahre und mehr gehalten. Heute ist nach 5 Jahren die Decke mit Unterbau im Dutt.

    Mach' was alle machen, Indivdualität ist zu kompliziert geworden. Nimm' die Standardbereifung aber Lenkerendenspiegel mit Prüfzeichen und sei gefälligst glücklich mit deiner Individualisierung .

    Meinen ZX10R Gabelumbau würde ich auch schon lange nicht mehr durchbekommen.

    Traurig, aber wahr.

    Zum Glück fehlt den nachfolgenden Generationen die Referenz, damit wird Murks und Quatsch akzeptabel und zur Norm. Und wir Nörgelköppe sind weg und werden vorher noch belächelt. Sei's drum...

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das genauso wie du: Die Herstellerbindung ist hinfällig. Man darf sogar vorne und hinten Reifen unterschiedlicher Hersteller fahren. Die Dimensionen und die Bauart müssen genau passen, Last- und Geschwindigkeitsindex müssen passen oder übertroffen werden.

    Dass der Prüfer dir damals einfach so eine Geschwindigkeitsstufe niedriger eingetragen hat finde ich etwas verwunderlich. Die steht jetzt aber nunmal drin und sollte meiner Meinung nach nicht stören.

    Falls du keine befriedigende Antwort erhältst, kann ich nächste Woche gerne mal einen meiner Kollegen befragen. Der war vor ein paar Jahren noch Fahrzeugprüfer beim TÜV und hat da auch noch Kontakt hin.

  • Das Angebot würde ich annehmen :) Frage mal deinen Kollegen. Ich brauchte das H Vorne damals weil es nur einen V Reifen gab und der ist Mega Schlecht gewesen. Die Niken kann nur V MAX 190 und da war H Eintragung bis 210 problemlos.

    Mir gehts jetzt sogar ja nur um Hinten ...

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    • Offizieller Beitrag

    Der Hersteller hat sich ja bestimmt etwas dabei gedacht weshalb er keine "H-Bereifung" zugelassen hat. Dass sich ein Prüfer dann einfach traut die Hersteller-Vorgabe auszuhebeln finde ich schon etwas verwunderlich, auch wenn es rein von den Zahlen natürlich passt.

    Aber mit deinem aktuellen Problem sollte das definitiv nichts zu tun haben.

  • Der Hersteller hat sich ja bestimmt etwas dabei gedacht weshalb er keine "H-Bereifung" zugelassen hat. Dass sich ein Prüfer dann einfach traut die Hersteller-Vorgabe auszuhebeln finde ich schon etwas verwunderlich, auch wenn es rein von den Zahlen natürlich passt.

    Aber mit deinem aktuellen Problem sollte das definitiv nichts zu tun haben.

    Die Frage ist doch was er sich gedacht hat?

    Hersteller denken viel, vor allem bei Vorgaben mit Tochterunternehmen etc.

    Rein vom GS Index ist die Sache klar, dann noch Europarecht usw. da kann man nur noch den Kopf schütteln.

    Aber die Erklärung ist doch ziemlich klar, oder ?

    Du musst mindestens....kannst aber höher .....nie tiefer.

    Ob sich da jetzt ein "Prüfer" Alt oder Jung, Erfahren oder Newbie darüber hinwegsetzt....ich würde es nicht tun, warum auch?

    ich bin nicht genug in das Thema Reifen bei der ER involviert, mir fehlt uch das Rennfahrerarschgefühl um nun festzustellen welcher Reifen bis in das kleinste besser oder schlechter ist......die Zeiten der Grenzbereiche beim fahren sind vorbei. Also schaue ich mich um was ist auf dem Markt , wird vorwiegend gefahren...mit was rüstet der Hersteller aus...

    Muss wohl selber vorne noch wechseln, obwohl der noch gut aussieht und vom Alter passt.

    Was zieht man da auf??

    „Man hört nicht mit dem Motorradfahren auf, wenn man alt wird, man wird alt, wenn man aufhört zu fahren.“

    • Offizieller Beitrag

    in diesem Fall geht es aber nicht um eine ER, sondern um eine Niken. Die ist schon speziell mit ihren zwei Rädern vorne. Ein höherer Geschwindigkeitsindex bedeutet in der Regel eine stärkere Reifenflanke. Eine stärkere Reifenflanke walgt weniger, wodurch sich der Reifen auch weniger erwärmt. So etwas in die Richtung könnte der Grund für Yamaha gewesen sein hier einen höheren Geschwindigkeitsindex festzulegen.

  • Leute, spielt doch keine Rolle. Vorne ist H eingetragen. Fertig. Hinten würde ich mit dem neuen Reifen über dem Standard liegen und fertig.

    Ich will nur wissen ob irgendwie geschrieben steht das ich den Road 4 unten aus dem Text austragen lassen muss.

    Für mich erübrigt das aber durch die EU Regelung mit der Aufhebung der Reifen/Marken Bindung.

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  • Eine stärkere Reifenflanke walgt weniger, wodurch sich der Reifen auch weniger erwärmt. So etwas in die Richtung könnte der Grund für Yamaha gewesen sein hier einen höheren Geschwindigkeitsindex festzulegen.

    Die Pelle ist immer Arsch kallt. Vorne wird ganz schwer warm auch mit dem Originalen Bridgestone war das nicht anders. Ich kann nur sagen mit dem Michelin ist das Ganze vorne 100% besser wie mit dem orginalen A41.

    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

  • in diesem Fall geht es aber nicht um eine ER, sondern um eine Niken. Die ist schon speziell mit ihren zwei Rädern vorne. Ein höherer Geschwindigkeitsindex bedeutet in der Regel eine stärkere Reifenflanke. Eine stärkere Reifenflanke walgt weniger, wodurch sich der Reifen auch weniger erwärmt. So etwas in die Richtung könnte der Grund für Yamaha gewesen sein hier einen höheren Geschwindigkeitsindex festzulegen.

    Das ist ja auch OK wenn du das "mutmaßt", nur mir wird hier immer was von Gesetzgeber, Fiskus , KBA vorgebetet, das ist doch nicht anderes. Bei den Automobilen macht das Porsche, da steht genau drin was du fahren darfst, das ist auch festgeschrieben. Ich bin kein Jurist , nur ich kann mir nicht vorstellen das da jemand Leben riskiert, oder?

    Aber wie schon gesagt mir liegen solche Diskussionen nicht, in denen es um " Meinungen und Mutmaßungen geht"

    Im Zweifel den Hersteller fragen, ich denke dann wird es richtig verzwickt.

    Schöne Pfingsten

    „Man hört nicht mit dem Motorradfahren auf, wenn man alt wird, man wird alt, wenn man aufhört zu fahren.“

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Automobilen macht das Porsche, da steht genau drin was du fahren darfst, das ist auch festgeschrieben.

    Was macht Porsche? Dir einen ganz bestimmten Reifen vorschreiben? Ganz bestimmt nicht... Und wenn doch, dann ist es nicht bindend, weil nicht rechtsverbindlich.

    Die geben, wie viele andere Hersteller auch, eine oder mehrere Größen an sowie den Last- und Geschwindigkeitsindex.Die beiden letzten dürfen überschritten werden, aber niemals unterschritten.

    Welche Größen gefahren werden dürfen, steht im CoC-Dokument, also der Konformitätsbescheinigung des Herstellers. Dort stehen alle erlaubten Größen drin. Im Fzg-Schein wird oft nur eine angegeben.

  • Ich denke im CoC stehen die "N" Reifen drin, ich schrieb nichts von rechtsverbindlich, dafür bist du zuständig.

    Die N-Kennzeichnung weist auf einen von Porsche freigegebenen Reifen hin

    das macht Mercedes auch, eben die Premium Hersteller fast alle. Eigens getestete, mit entwickelte Reifen. Aber eben auch Größen / GS Index) , auch die dürfen legal gefahren werden.

    „Man hört nicht mit dem Motorradfahren auf, wenn man alt wird, man wird alt, wenn man aufhört zu fahren.“

  • HI ihrs,

    wen es interessiert. Ich habe endlich was schwarz auf weis gefunden.
    Hier der Link:

    PDF ADAC

    Sogar mit Beispiel FS im Dokument. Alles 1A beschrieben.
    Es ist wirklich wie ich es vermutet habe. Aussagen und Text unter Punkt 22 zu Reifenbindung sind allgemein gesagt hinfällig, wenn EU Typ Genehmigung vorliegt.

    gruß
    Andreas

    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

    • Offizieller Beitrag

    Mein Kollege hat mir das jetzt so erklärt: Die Reifenbindung ist weggefallen, allerdings nur für den typgenehmigten Zustand eines Fahrzeugs (also das was vom Hersteller bei Auslieferung vorgegeben wurde). Du hast aber eine Einzelabnahme drinstehen, für die die dort aufgeführte Reifenbindung und Anforderungen ("vorne und hinten nur gleicher Typ und Hersteller") weiterhin gelten.

    Mein Kollege geht davon aus, dass der Prüfer hier formell wirklich Recht hat, auch wenn es technisch keinen Sinn ergibt. Wenn du den Geschwindigkeitsindex H für vorne nicht mehr benötigst, wäre es wohl das einfachste die gesamte Eintragung austragen zu lassen. Wenn du nur den Michelin Scooter/Pilot austragen lassen möchtest, den Geschwindigkeitsindex H aber behalten möchtest, könnte das auf eine erneute Einzelabnahme hinauslaufen.