V-Trec Hebel - ABE

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo Community

    — sollte der Beitrag im falschen Forum gepostet sein, bitte verschieben —

    ich habe mir folgende Brems- bzw. Kupplungshebel bestellt:

    Bremshebel und Kupplungshebel Kawasaki Z 650 17-22 V-Trec kurz / lang mit ABE
    6-fach Stufenversteller Mit ABE - (KBA-Nr. 91663) Der Hebelsatz mit bester Preisleitung Die kurze Version: 14,5cm bei 56 g Die lange Version: 17,5cm bei 64 g…
    www.motea.com

    Für meine Z650 (ER650K) gilt der Zusatz „VO“ laut der ABE. Weiß jemand, was das zu bedeuten hat? Ich werde aus der Erklärung nicht schlau.

    Zeile aus der ABE:

    Z 650

    ER650K

    e1*00180 (VO)

    2020

    -

    303896

    304146

    Erklärung zum Zusatz (VO):

    Anmerkung (VO) zur Spalte "ABE / EG-BE"

    Die Typgenehmigung dieser Fahrzeuge lautet vollständig VO(EU), Nr. 168/2013, alle anderen Krafträder haben eine nationale Genehmigung "ABE" nach §20 StVZO oder eine europäische nach den Rahmen-RILI 92/61/EWG bzw. 2002/24/ Dieser Mittelteil in der Genehmigung (durch Sternchen* abgetrennt) wurde aus Platzgründen hier weggelassen.

    Grüße

    JAY

  • pn77 6. Dezember 2022 um 13:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    VO bedeutet vermutlich "Verordnung". "VO(EU), Nr. 168/2013" bedeutet jedenfalls europäische Verordnung, laufende Nummer 168 aus dem Jahr 2013.

    Ich verstehe das so, dass die "VO-Modelle" der europäischen Vorschrift entsprechen und daher eine europäische Typgenehmigung besitzen. Es wird daher keine deutsche ABE benötigt.

    • Offizieller Beitrag

    Nein! Wenn die Hebel eine europäische Zulassung haben, dann gibt es auch keine ABE. Egal ob EU-Zulassung oder deutsche ABE, in beiden Fällen ist keine Eintragung in die Papiere nötig. Bei einer ABE kann man das Teil freiwillig in die Papiere eintragen lassen und muss dann keine Papiere mehr mitführen.

    Der Vorteil der EU-Zulassung ist, dass du ein damit ausgerüstetes Bike in allen EU-Staaten zulassen kannst. Hat das Teil "nur" eine ABE und du willst das Bike außerhalb von Deutschland zulassen, musst du die jeweiligen Vorschriften des Staates beachten (kann leichter oder schwieriger sein als bei uns). Ich gehe mal stark davon aus, dass die ABE komplett verschwinden wird und die EU-Zulassung diese ersetzt (wenn sie es nicht sogar bereits hat).

    Ich habe mal kurz in die EU-Verordnung reingeschaut. Die Teile müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Vermutlich ist das so eine E-Nummer mit eindeutiger Kombination (da gibt es dann wieder spezielle Kennzeichnungsvorschriften). Nur bei bestimmten kleinen Teilen gibt es diese E-Nummer wohl nicht, wobei auch diese eindeutig gekennzeichnet werden müssen.

    Das ist jetzt nur eine Vermutung von mir, aber ich denke, dass du bei einer EU-Zulassung keine teilespezifischen Papiere mitführen musst wenn diese Teile eine E-Nummer tragen. Ich denke da an Teile wie Beleuchtung wo es diese E-Kennzeichnung ja schon lange gibt und man auch keine Papiere dazubekommt.

  • Ich habe eine Variante der V-Trec Hebel an meiner GS. Dort ist halt nur eine KBA Nummer eingelasert. Deshalb denke ich, dass die ABE dabei sein muss (alternativ Eintragung im Schein).

    Hätten sie eine E-Nummer hätte sich das Thema erledigt und man müsste keinen Papierkram mitführen.

    Im Zweifel einfach die ABE mitnehmen, dann ist man auf der sicheren Seite.