Frage zu E-Kennzeichen

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  • Hallo. Ich habe eine Frage zu den E-Kennzeichnung. Hierzu konnte ich bisher niergens kalre Aussagen finden.

    1. Sind Zubehörteile mit einer E-Kennzeichnung nur für bestimmte Motorräder zugelassen oder für alle?

    2. Gibt es z.B. auch Scheinwerfer auf denen nur "DOT SAE E5" also mit E-Kennzeichnung steht, also ohne weitere Registrierungsnummern?

    3. Kann ich irgendwo prüfen ob meine E-Kennzeichnungen "gültig" sind?


    Danke & VG :kaffee

    • Offizieller Beitrag

    zu 1.: es gibt Teile, die mit der E-Nummer an beliebigen Motorrädern betrieben werden dürfen (z.B. Beleuchtung) und es gibt Motorrad-spezifische Teile (z.B. Auspuff). Es gibt auch unterschiedliche E-Nummern z.B. mit kleinem oder großem "E", mit oder ohne Kreis um die E-Nummer

    zu 2.: da musst du in die jeweilige europäische Regelung schauen wie die Kennzeichnung genau auszusehen hat. Die aktuellen Regelungen sind auf dem Server der EU für Jeden einsehbar. Ist aber nicht ganz einfach sich da durchzuhangeln. Ob es bei Motorrad-Scheinwerfern mittlerweile eine Registrierungsnummer gibt weiß ich nicht. Aber alle Motorradbeleuchtungen müssen mit einem dem Einsatzzweck entsprechenden Code versehen sein. Wenn da nur "DOT SAE E5" drauf steht ist das vermutlich ein nicht zugelassenes China-Produkt. DOT ist das amerikanische Zulassungszeichen und SAE ist eine nichtstaatliche Kennzeichnung. Beide bringen dir nichts und sind meines Wissens ohnehin unvollständig.

  • Danke dir vielmals. Das ist echt ein richtiger Jungel und ohne, dass man sich mehrere Stunden/ Tage damit auseinander gesetzt hat vollkommen unverständlich. Kein Wunder, dass damit viel Unfug getrieben wird...

    Ich halte fest, wenn irgendeine gültige ECE- Krnnzeichnung an der Beleuchtung am Motorrad ist, dann ist diese auch grdsl. An jedem Motorrad legal installierbar. Hast du eine Quelle hierzu (außer generell in der EU Regelung zu schauen)? Ist das vorstehde auch für Blinker, Rücklichter und ggf. auch Spiegel?

    Ich möchte hierzu auch für die Kollegen die das Thema interessiert auf eine weitere externe Setie verweisen die sich zwar mit Autos beschäftigt jedoch auch für Motrräder Anwendung findet. Hier ist auch ein exaktes Bild der ECE Kennzeichnug meines Scheinwerfers abgebildet und als Fälschung betitelt. :irre

    Hier die Links:

    https://matsch-und-piste.de/was-sie-schon-…wissen-wolltet/

    https://matsch-und-piste.de/die-gesetzlich…eugbeleuchtung/

    • Offizieller Beitrag

    Ja, eine aktuelle Motorradbeleuchtung, inklusive der Blinker, kannst du an jedem beliebigen Motorrad anbauen (sofern sie den entsprechenden ECE-Regelungen entspricht). Es müssen natürlich auch die Anforderungen drum herum passen, also z.B. dass der Hauptscheinwerfer einfach justiert werden kann oder die Sichtbarkeit/Montagefenster. Das gilt auch für Spiegel: Wenn die den aktuellen ECE-Regeln entsprechen, kannst du die bedenkenlos an jedes Bike anbauen. Nur wenn du alte Teile an einem neuen Motorrad anbauen möchtest, wäre ich vorsichtig und würde gegebenenfalls mit einem Prüfer sprechen.

    Quelle habe ich da keine. Ich habe mich vor ein paar Jahren mal durch die ECE-Regelungen gequält. In der Zwischenzeit wurden die aber mehrmals überarbeitet. Wenn man sich damit beschäftigt, sollte man immer die aktuell gültigen anschauen.

    Bei den Info-Quellen im Netz muss man höllisch aufpassen. Die sind teils veraltet oder beruhen teils nur auf Halbwissen. Ich habe mal kurz deinen Link geöffnet und da ist mir z.B. aufgefallen, dass die von einer benötigten "EMV-Zulassung" sprechen. Das ist Quatsch, da gibt es keine Zulassung. Der Hersteller bringt das CE-Zeichen an und erklärt auf einem Stück Papier (Konformitätserklärung), dass er die Vorgaben der EMV-Richtlinie geprüft hat - fertig.