Erfahrungswerte Lautstärke - Miller Matador Auspuffanlage

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  • Hallo zusammen,

    Erstmal ein Hallo an die Runde.

    Letzten November habe ich eine gebrauchte Vulcan S (Baujahr 2015) als erstes Motorrad gekauft.

    Der Vorbesitzer hatte die Matador Auspuffanlage von Miller verbaut und hat mir die originale Auspuffanlage mitgegeben.

    Mir kam die Miller-Auspuffanlage grenzwertig laut vor, also habe ich sie mal bei einem Bekannten von der Rennleitung durchmessen lassen.

    Mit der üblichen Prozedur (50cm Abstand, 45° zum Auspuff, etc.) kamen 98dB bei raus. Also selbst mit Toleranz 4 dB zu laut...

    Der Vorbesitzer hat meinem ungeschulten Blick nach nichts an der Anlage verändert (dB-Absorber noch im Originalzustand)

    Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit der Lautstärke von der Miller-Anlage gemacht?

    Danke für die Hilfe!

  • Es gibt bei dem Miller ein "legalen" dB-Absorber und einen Renn dB-Absorber. Vielleicht hast du die Variante mit dem Renn-Absorber bekommen. Guck ihn dir mal an und vergleich das Teil mit dem auf der Miller Webiste.

    Anonsten habe ich auch den Miller-Auspuff ganz frisch drauf und ich höre während der Fahrt fast gar nichts. Im Leerlauf kommt er mir aber leicht lauter vor als das Original.

  • Hi Chris,

    danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Auf der Miller Website gibt es keine Bilder von den Absorbern. Zumindest habe ich keine gefunden...
    Bei anderen Seiten finde ich Absorber, die genauso wie meiner aussehen, aber zu unterschiedlichsten Anlagen passen.

    Ich habe mal ein Bild des Absorbers angehängt.

    Ich habe bei Miller auch mal nachgefragt, ob an dem Teil irgendwas verändert wurde. Darauf haben sie nicht geantwortet und mir nur gesagt, ich möge den Prüfbericht der Messung zur Verfügung stellen. Ich nerve die auf jeden Fall mal weiter, dass ich eine Aussage zum Absorber bekomme.

  • Ich hab bis dato keinerlei Probleme mit meiner miller matador II mit der Rennleitung gehabt, obwohl gefühlt etwas lauter. Hängt vermutlich auch mit der Eintragung in den Fahrzeugpapiere zusammen. Diesen Tip kann ich dir nur geben, eintragen lassen!

  • Hallo, ich hänge mich mal mit rein,

    Den Arrow habe ich wg. Ähnlichem Ergebnis wieder abgestoßen. Meine eigene Messung ergab für den ebenfalls knapp 100 DB bei 3750 u/min. Manche schreiben, dass der Miller leiser wäre. Leider bekommt man dazu keine verlässliche Aussage. Für den Hersteller sollte es doch ein leichtes sein zusammen mit der ABE einen Messwert zu liefern. Wenn der in der gesetzlichen Toleranz liegt, würde ich sofort einen kaufen. Ich würde mich sehr freuen wenn einer der Miller Besitzer mal eine Messung seiner Vulcan beitragen könnte. Wenn man sich an o. g. Procedure hält, gibt auch eine Handymessung einen Anhaltswert. VG Uwe

  • Ich habe eine Antwort von Miller bekommen bezüglich des Absorbers.

    Es ist tatsächlich ein straßenzugelassener Absorber, an dem auch nicht verändert wurde.

    Dann frage ich mich schon, warum bei einer Messung, die theoretisch gerichtsverwertbar gewesen wäre, ein so hoher Wert rauskommt.

    UweL: Miller antwortete mir, dass ihre Anlagen der gesetzlichen Obergrenze nach der EG-Norm entsprechen (die vorne am Typenschild der Vulcan S).

    Fakt ist, dass die Anlage 4 dB (abzgl. Toleranz) zu laut ist. Da würden mich auch mal Messergebnisse von anderen Miller Besitzern interessieren.

    Gerade im Hinblick auf die Nähe zu Tirol mit den dB-Beschränkungen wird die Anlage wohl unten bleiben und ich fahre weiter mit der klobigen Original-Nähmaschine weiter...

  • Ich sehr das Ganze so:

    Die Firma Miller hat eine Zulassung für dieses Produkt erhalten, bei mir hat es zudem noch der TÜV abgenommen und die Zulassungsstelle das Gerät in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Was bitte sehr kann man noch tun?

    Ich fahre auch mit der Miller auf den "verbotenen" Strassen Tirols. Und ich lass es einfach drauf ankommen.

  • Naja, aber es ist doch eine ganz einfache Rechnung. Auch wenn eine ABE vorliegt, oder das Zubehörteil eingetragen ist...

    Hat der Kontrolleur das Gefühl, dass die Anlage lauter ist als eingetragen, kann/wird er nachmessen. Und sind die Werte dann über der Eintragung (plus Tolleranz) kann die Fahrt erst mal beendet sein, wenn das Gegenüber es so möchte.

    Dann ist auch völlig Wurst ob eingetragen oder ABE, denn die Lärmemissionen sind überschritten.

    Mit diesem Risiko muss man dann halt leben. Blöd wird es halt auch dann, wenn man in einer Gruppe gemeinsam fährt und dadurch allen die Tour versaut wird wegen einem. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Ich bin inzwischen auch mal an Miller herangetreten letzte und eigentlich die wesentliche Aussage:

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    Sehr geehrter Herr..,

    vielen Dank für ihre Antwort.

    Ich bin sehr interessiert an der Matador II für meine Vulcan S.

    Ich möchte mich jedoch vor dem Kauf absichern, dass ich im Falle einer Kontrolle keine Probleme bekomme.

    Wenn ich sie richtig verstehe wird von Ihnen zugesichert, dass bei ordnungsgemäßem, unveränderten Einbau, durch das vorgeschriebene Messverfahren (45°/1m) max. 94 dB(A) festgestellt werden können.

    Das Standgeräusch der Vulcan S ist mit 89 db(A) angegeben.

    Können sie mir das so bestätigen ?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

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    Hiermit bestätigen wir Ihre Aussage.

    Freundliche Grüße

    Miller Custombike GmbH

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    Mehr kann man eigentlich nicht verlangen, wenn´s dann aber so läuft wie stivi81 es schreibt, nützt einem das auch nichts.

    Bin immer noch unentschlossen, am meisten stört mich ja auch der fette Topf unterm Moped.

  • Hallo, ich war heute bei der Derka und wollte meim Miller eintragen lassen .Der Prüfer den ich gut kenne meint spar dir dein Geld wenn du die ABE ( von Miller die kleine Karte ) dabei hast soll alles in Ordnung sein. :0plan

  • Das war auch meine erste Überlegung. Dann jedoch wollte ich die offiziellen Behörden - Zulassungsstelle unbedingt mir ins Boot zu holen, um alles wasserdicht zu machen.

    Zusammenfassend (auch vor Gericht): Miller hat eine Zulassung von Kraftfahrbundesamt erhalten, der TÜV hat es abgenommen und die Behörde hat es eingetragen. Also habe ich alles getan, um raus zu sein.

  • Das war auch meine erste Überlegung. Dann jedoch wollte ich die offiziellen Behörden - Zulassungsstelle unbedingt mir ins Boot zu holen, um alles wasserdicht zu machen.

    Zusammenfassend (auch vor Gericht): Miller hat eine Zulassung von Kraftfahrbundesamt erhalten, der TÜV hat es abgenommen und die Behörde hat es eingetragen. Also habe ich alles getan, um raus zu sein.

    was Dir alles auch nichts bringt, sollte der Polizist in der Kontrolle das Gefühl haben, Du seist zu laut. Misst er nach und die DB-Tolleranz ist überschritten, kannst du einen ganzen Katalog an Papieren mitführen. Die Zahlen stimmen dann ja nicht mit den Papieren überein, also Pech.

    Das nächste ist, beim Zubehörauspuff ist ja noch die mit der Zeit schwindende Dämmwolle, also er wird mit der Zeit lauter und lauter. Dieses Problem besteht beim Original Teil nicht, da dieser nicht mit Dämmwolle gedämmt ist.

    Naja, jeder wie er mag.

    Der eine Teil der Motorradfahrer investiert sein Geld in bessere Fahrwerke, Koffersysteme und gute Schutzausrüstung. Die anderen bauen das Fahrzeug durch Federwegsbegrenzer optische Tieferlegung so um, dass es definitiv nicht besser fährt als davor. Klar, und Laut muss es natürlich sein, fast vergessen.

    Jedem das seine :aetsch:

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    • Offizieller Beitrag

    wie Stivi kann auch ich den Mehrwert einer Eintragung nicht erkennen (wenn die Anlage eine ABE besitzt). Egal ob ABE oder Eintragung: der Topf muss immer entsprechend gekennzeichnet sein, bei einer Kontrolle wird diese Kennzeichnung überprüft. Und bei einer Messung des Schallpegels spielt das dann alles keine Rolle mehr. Da zählt nur noch der Messwert und der Fahrer ist verantwortlich.

  • Nun ja, es könnte schon passieren, dass die Herrn Ordnungshüter messen und ggf. die BE einziehen und ein Bußgeld verhängen. Und dann....

    werde ich meinen Anwalt einschalten.

    Denn erstens muss der Hersteller eine Gewährleistungsfrist einhalten, zweitens muss das KfBA vor Zulassung das Produkt testen. D.h. ich werde am Ende des Tages das Produkt an den Hersteller zurückgeben, den Kaufpreis zurück erhalten, kein Bußgeld bezahlen müssen und ggf. eine Entschädigung für den Ausfall erhalten.

    Aber ich denke und hoffe nicht in eine dieser Kontrollen zu fahren.