Er6n (48PS) Höchstgeschwindigkeit 150km/h

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  • Hallo Fabian, bitte nimm folgende Zeilen nicht persönlich, aber dein letzter Satz ist so typisch für das Verhalten junger Leute, und es geht mir sowas von auf den Sack.

    Habe diesen Fred eigentlich mit Interesse verfolgt, denn man lernt ja nie aus.

    Aber dass du bisher nicht in deinen Papieren nachgeschaut hast, bzw deinen Händler nicht kontaktiert hast...... HALLO :grmpf::ditsch

    Das ist so typisch für junge Leute mittlerweile, anstatt einen logischen Schritt nach dem anderen zu gehen. Erstmal ins www und und andere machen und denken lassen....

    Ärgern OFF....

    Bitte weiterdiskutieren!

    Nachdem du deine Papiere ausgewertet bzw. mit deinem Händler gesprochen hast!

    Grüße Carsten :hi

  • Hallo Carsten, ich glaub du verstehst da was falsch...

    Ich bin nicht zu Faul oder keine Ahnung was du denkst, aber ich weiß ganz genau welche antworten ich von dem Händler bekomme... und zwar das er nicht weiß was verbaut sein muss und mir nicht hälfen kann :daumenhoch:

    In den Papieren habe ich schon nachgeschaut aber wie ich oben geschrieben habe mit wenig Erfolg.

    Aber keine sorge ich nehme das nicht persönlich :hi


    Wie auch immer, ich habe beim Kawahändler nachgefragt und er konnte mir nur sagen das die originale Drosselung einen Gaswegbegrenzer und einen Stecker der das Luft-Gas-Gemisch ändert hat. Jedoch hat er darauf hingewiesen das er nicht weiß welche ich verbaut habe...

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:50)

  • Wichtig ist, herauszufinden, was du für eine Drossel hast. Und das steht normalerweise in den Papieren. Bei den Drosseln von alpha-Technik ist immer eine gelbes Heft dabei, das Gutachten. So sieht das aus: https://shop.alphatechnik.de/shop/cache/img…r650c_15696.jpg

    Es kann aber auch sein, das du eine Drossel von Kawasaki hast. Da steht eine Nummer auf dem Anschlag.

    Ja genau das werde ich jetzt mal machen.

    Ich schau mal ob da so eine Nummer oben steht.

    Danke!

  • Laut Bestellnr. sind die Stecker unterschiedlich - ob es wirklich so ist, kann man recht leicht nachmessen: einfach den Widerstand zwischen den Kontakten messen, müsste bei beiden Versionen unterschiedlich sein.

    Wenn ich richtig die Technik im Hintergrund verstehe, sind die Stecker da, um die Öffnungsgeschwindigkeit der Sekundären Drosselklappen zu begrenzen - dadurch wird das Moped etwas zahmer in der Bedienung. Mit der Leistungsbegrenzung selbst haben die Stecker nichts zu tun (was erklärt, warum sie nicht eingetragen bei der Drosselungabnahmen werden), und nur bei der von Kawasaki vertriebenen Version dabei.

  • Um das Problem "es steht nichts in den Papieren" (was ich nicht glaube!) noch ein wenig zu beleuchten, verlinke ich mal den Beitrag, den es hier vor Kurzem zu dem gleichen Thema mit einer ER6-F, Baujahr 2014, gab. Schau doch bitte mal in deine Papiere, was dort steht zum Thema Drossel, es muss eine Angabe geben!


    der Link: Drossel Modell ER-6f 2014 - Stecker trotz Drosselklappenanschlag?

  • Ich bin mir nicht sicher wo du meinst das ich nachschauen soll.

    Ich habe als ich mein Motorrad gebraucht gekauft habe vom Kawa-Händler nur den Kaufvertrag, ein Gutachten vom Motorrad welche Daten (Gangübersetzung, PS, Db, Radstand,...) dieses hat (in dem steht nur drinnen das es 35kW hat nichts von einer Drossel) und die Bescheinigung das die HU gemacht wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:49)

  • Du hast doch einen KFZ-Schein und einen KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder? Und genau dort steht das die Maschine gedrosselt ist und wie bzw. womit. In dem verlinkten Artikel steht doch genau der Text angegeben. Langsam verstehe ich das Problem nicht mehr. Du hast doch einen Führerschein? In der Fahrschule wurde doch erklärt, welche Papiere welche Bedeutung haben und welche immer mitzuführen sind. Und wenn du das Motorrad angemeldet hast, musst du diese Dinge haben.

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:49)

  • Wenn ein Moped gedrosselt ist, steht es in der Zulassungsbescheinigung, Feld 22.

    Da kannst Du nachschauen, was genau eingetragen ist - ich vermutte, dass kein Stecker erwähnt wurde.

  • Du hast doch einen KFZ-Schein und einen KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder? Und genau dort steht das die Maschine gedrosselt ist und wie bzw. womit. In dem verlinkten Artikel steht doch genau der Text angegeben. Langsam verstehe ich das Problem nicht mehr. Du hast doch einen Führerschein? In der Fahrschule wurde doch erklärt, welche Papiere welche Bedeutung haben und welche immer mitzuführen sind. Und wenn du das Motorrad angemeldet hast, musst du diese Dinge haben.

    Ach ja schön die vermeintliche hilfreiche Belehrung von Leuten zu sehen...

    Ich habe keinen KFZ-Brief sondern nur einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank und da steht wie ich schon gesagt hab nichts von einer Drossel!

    Eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 habe ich in dem Sinne auch nicht da dieser im Scheckkartenformat habe daher (danke für den Link sieht aber bei mir nicht so aus:hi ) steht dort nur das Notwendigste...

    Und tut mir leid aber an dem Tag war ich glaub ich nicht in der Fahrschule oder ich kann mich nicht mehr erinnern, wann wir "wo ist eingetragen welche Drossel meine Maschine hat" durchgemacht haben :harr


    Ich bin neu in der Motorradwelt und kenn mich da nicht so besonders gut aus, daher frage ich lieber öfter noch mal nach... aber solche Hilfen wie von dir - Nein Danke!

  • Wenn ein Moped gedrosselt ist, steht es in der Zulassungsbescheinigung, Feld 22.

    Da kannst Du nachschauen, was genau eingetragen ist - ich vermutte, dass kein Stecker erwähnt wurde.

    Danke für den Tipp.

    Bei mir ist das Fled A23 Bemerkungen und da ist nichts eingetragen.

    Feld 22 sind die Zulassungsbesitzer, whs ist Österreich und Deutschland da nicht so gleich.

    Ich vermute das es nicht Eingetragen ist weil die Drossel schon von Anfang an drinnen ist.

    Auf bei dem Datenbankauszug sind schon 35kW angeführt.

  • Ich glaube ich werde einfach damit leben das nur 150km/h drinnen sind und nächstes Jahr kommt eh alles raus weil ich dann den A Schein habe, da ist die Drossel dann eh kein Thema mehr :]

  • Ach ja schön die vermeintliche hilfreiche Belehrung von Leuten zu sehen...

    ... aber solche Hilfen wie von dir - Nein Danke!

    Das war nicht nett :nein

    Vielleicht hättest du vorher erwähnen sollen, dass du aus Österreich kommst. Da ist das evtl. anders als in Deutschland. Bei uns ist das eigentlich klar, wo das eingetragen ist.

    Die Leute versuchen nur zu helfen... :]

    wEr RechTschreibfehler fiNdet darff sie Behalten:yeah:

  • Ja wer austeilen kann muss auch einstecken können :egal

    Aber ich versteh schon was er meint...

    Ja hab ich mir dann auch gedacht, aber grundsätzlich glaube ich das es gleich sein sollte, denn alle anderen Dinge die eingetragen sind stehen dort...

    Ja stimmt alle versuchen zu helfen, dafür bin ich auch dankbar!

    3 Mal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:47)

  • Schön und gut, aber du hast an keiner Stelle erwähnt, wo du herkommst oder wo dein Motorrad zugelassen ist. Alle versuchen dir hier zu helfen und dann kommt so eine Bemerkung!

    Denk mal über dein Verhalten nach!

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:48)

  • Ich kann nur sagen wie man in den Wald hineinruft kommt es auch wieder zurück!


    Alle anderen waren nett und hilfsbereit und wie gesagt dafür bin ich auch dankbar.

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (15. April 2021 um 10:47)

  • Hallo!

    Mal abgesehen davon was wo stehen sollte.

    Also ich vermute mal da ich ja auch aus Österreich bin, sollte es Erstens beim Führerschein stehen für was dein Schein freigegeben ist. Sprich A, A1 und der gleichen. Was ja in Deutschland gleich sein sollte.

    Zweitens wird es wohl im Zulassungsschein stehen wieviel kw das Motorrad hat(derzeit).

    Da man bei einer Kontrolle beides vorzeigen muss und die Rennleitung sich beide Unterlagen anschaut. Sollte Ihnen jedoch nichts verdächtiges auffallen wird keiner Fragen.

    Außerdem ist es so wie überall ob in Österreich oder Deutschland. Wird etwas verändert am Fahrzeug muss es freigegeben werden. Ob vom TÜV oder sonst jemanden ist egal.

    Ich als Fahrzeug Halter hab mich davon zu überzeugen dass alles stimmt, bevor ich los fahre.

    Wie sagen sie immer so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

    Und wo man das jetzt Umtragen lassen muss ob von der Landesregierung=TÜV oder Kfz Versicherung. Bei uns in Österreich kann man ja Nachfragen. Wie auch in Deutschland.

    LG.

    :dpeace