Birne/Standlicht tauschen

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  • Guten Morgen zusammen,

    ärgerlicher Weise ist mir aufgefallen das die Birne des Stand-/Tagfahrlichts den Geist aufgegeben hat.

    Gibt es eine Möglichkeit die Birne zu wechseln, ohne dabei die halbe Maske abzubauen?

    Wenn nein, kann mir jemand sagen welche Schrauben ich alle lösen muss, um dran zu kommen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß

    Jan

  • Ich habe letztens versucht, das Abblendlicht ohne abbau zu wechseln, das war ein Krampf. Ich habe dann beide Seitenverkleidungen abgebaut, dann war der Rest schnell erledigt. Was du dann abbauen musst, siehst du dann, wenn die Verkleidungen ab sind.

    EDIT: sorry, ich meinte die Verkleidungen des Scheinwerfers, nicht die Seitenverkleidungen. Macht bei der ER6N ja keinen Sinn.

    Einmal editiert, zuletzt von Nachtzug (15. September 2020 um 16:45)

  • Ein Tagfahrlicht hat die Erna nicht. Das sog. "Standlicht" also die Begrenzungsleuchte, ist bei Motorrädern nicht vorgeschrieben.

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Begrenzungslicht = Standlicht

    Begrenzungsleuchten

    Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen. Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten. Vorgeschrieben ist das aber nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bredi (16. September 2020 um 18:43)

  • Hersteller können es ja gerne einbauen. Der § 51 StVZO ist nun mal bindend. Aber wenn du meinst. Jedenfalls wird bei einer Hauptuntersuchung das Begrenzungslicht nicht geprüft.

  • Alles, was an einem Fahrzeug verbaut ist, muss funktionieren. Das mag vielleicht nicht in einem Gesetz verankert sein (hier sag ich entspannt "ich weiß es nicht ob es so ist"), ist aber die gängige Praxis bei den Prüfern!

    Beispiel KFZ: Wenn ein Heckscheibenwischer verbaut ist, muss er funktionieren. Wenn er das nicht tut ist es ein erheblicher Mangel.

    Baue ich den Scheibenwischer samt Motor(!) aus ist er nicht mehr verbaut, muss ergo nicht funktionieren.

    Dasselbe gilt bspw. auch für Nebelscheinwerfer.

    Das gilt somit auch für die Begrenzungsleuchten am Bike. Wenn verbaut muss die Funktion gegeben sein.

    Natürlich funktioniert das so nur bei Systemen, die nicht per "Gesetz" vorgeschrieben sind.

    Wenn du es drauf anlegen willst kannst du dir ja gerne einen Anwalt nehmen, wenn der TÜV dir wegen einer 5€ Standlichtbirne den Aufkleber verweigert :mlaugh

  • Alles, was an einem Fahrzeug verbaut ist, muss funktionieren. Das mag vielleicht nicht in einem Gesetz verankert sein (hier sag ich entspannt "ich weiß es nicht ob es so ist"), ist aber die gängige Praxis bei den Prüfern!

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, das hier mit Halbwissen geglänzt wird. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass Motorräder nach § 51 StVZO keine Begrenzungsleuchten brauchen. Zulässig ist die Begrenzungsleuchte nach der StVZO und vorgeschrieben nach EU Recht, da in vielen Ländern vorgeschrieben. Deshalb bauen die Hersteller eine ein und machen für D keine Ausnahme. UND: das wissen viele nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Bredi (17. September 2020 um 09:51)

    • Offizieller Beitrag

    Hersteller können es ja gerne einbauen. Der § 51 StVZO ist nun mal bindend. Aber wenn du meinst. Jedenfalls wird bei einer Hauptuntersuchung das Begrenzungslicht nicht geprüft.

    Meine "partielle Unkenntnis und Halbwissen" lautet wie folgt:

    Begrenzungsleuchten sind nach 93/92/EWG vorgeschrieben und nach StVZO §51 zulässig! Da unsere Motorräder eine europäische Zulassung haben war mindestens eine Begrenzungsleuchte für den Hertseller verpflichtend. Wenn man diese jetzt nachträglich ausbaut/stilllegt verliert man die Zulassung. Ist eigentlich ganz einfach... akkarin92 hat da vollkommen Recht

    ...und bei uns hier im Süden wird bei der HU übrigens auch die Begrenzungsleuchte gecheckt, zwar nur so im vorbeigehen, gehört aber dazu.

  • pn77

    Ich habe "akkarin92" zitiert: ""hier sag ich entspannt "ich weiss es nicht ob es so ist"".

    Bei der HU im März war die Kennzeichenbeleuchtung und die Birne der Begrenzungsleuchte defekt. Die Kennzeichenleuchte wurde getauscht, die Begrenzungsleuchte nicht. Ohne Murren die HU erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Das liegt aber am Prüfer der seine Arbeit nicht ganz genau macht. Über die Jahre bin ich auch schon mit dem ein oder anderen Mangel durch die HU gekommen (z.B. Xenon in der Versys). Das ist halt so. D.h. aber noch lange nicht, dass das bei der HU nicht relevant wäre und man auf die Begrenzungsleuchte damit verzichten kann.

    Ein Motorrad mit EU-Zulassung muss mindestens eine Begrenzungsleuchte besitzen, vorhandene Beleuchtungen müssen funktionieren und sind auch bei der HU zu prüfen. Daher verstehe ich deine Beiträge da oben nicht so ganz.

    Früher konnte man viel mit Einzelabnahmen nach StVZO machen. Aber da wurde in den letzten Jahren viel eingeschränkt weil es der ein oder andere Prüfer übertrieben hat. Ich denke nicht, dass man noch einen Prüfer findet, der ein Standlicht "austrägt".

  • Was ich eigentlich damit ausdrücken wollte ist, dass es mir gewissermaßen sch... egal ist, ob im Gesetzestext steht, dass das Standlicht nicht verbaut sein muss.

    Fakt ist - es ist montiert, daher muss es beim TÜV funktionieren. Da bringt dir "Im Gesetzestext steht, dass..." gegenüber dem TÜV-Prüfer gar nichts. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Bei uns hier im Allgäu kann ich dir versichern, dass du nicht durch kommst wenn auch nur das kleinste Glühbirnchen, das funktionieren muss, nicht leuchtet. Von der Mitte Deutschland weiß ich aus sicherer Quelle, dass der TÜV bei LED's im Standlicht ein Auge zudrückt - bei uns keine Chance.

    Mit anderen Worten: Bei uns wird definitiv SEHR gewissenhaft geprüft.

    Wenn du mit ner defekten Birne durchgekommen bist freu dich, back dir nen Eis! Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass in deinem Fall der Prüfer das übersehen hat.