Hat jemand ne Idee, wo ich seitliche, e-geprüfte Reflektoren in Microformat herbekomme?
seitliche Reflektoren
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d'Wink -
6. März 2020 um 16:52 -
Unerledigt
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- Offizieller Beitrag
das Thema hat mich bisher noch nicht interessierrt, aber ich gehe mal davon aus, dass da eine Mindestgröße vorgeschrieben ist und die Hersteller bestimmt nicht frewillig größere als nötig dranschrauben. Also vermute ich mal so...
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Also nach allen Recherchen ist nur die Montage (Winkel, Abstände, etc.), Farbe und die Form vorgegeben. Die Maße sind meines Erachtens nicht vorgehen. Man darf ja auch ne Folie kleben, wenn sie e-geprüft ist...
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Harley hat schicke, schmale... für die Gabel.
Weiters kenne ich mich damit allerdings auch nicht aus.
Möchtest welche anbringen?
Warum? Sicherheit? -
Danke, ich schau mal
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- Offizieller Beitrag
Möchtest welche anbringen?
Warum? Sicherheit?er hat doch schon welche dran und will die nur verkleinern. Ganz ohne darf man meines Wissens nicht fahren wenn die ab Werk schon dran waren.
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Die Originalen hab ich abgeschraubt. Wenn's mich erwischen: 15€ und/oder Betriebserlaubnis weg. Daher möcht ich was dran machen, was dezenter ist. Ich hab jetzt geprüfte Reflektoren in der Größe d=30mm gefunden. Aber vielleicht geht's ja noch kleiner....
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er hat doch schon welche dran und will die nur verkleinern. Ganz ohne darf man meines Wissens nicht fahren wenn die ab Werk schon dran waren.
Hatte ich nicht berücksichtigt.
Ab dementsprechendem Baujahr sind die eben dran und dürfen auch nicht wieder ab!
Zeig doch mal her, wenn Du sie verbaut hast...
(An der Stelle sei gesagt: bin froh, dass meine aus 2015 ist, hihihi) -
Wie schon gesagt, Werd ich euch detaillierte Bilder in Kürze präsentieren
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Dazu noch:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…055:0087:DE:PDF
Es sind für die "seitlichen Rückstrahler" (bescheuert, strahlen die von der Seite nach hinten?! Seitliche Reflektionseinrichtung wäre ein schöner Begriff)
so anscheinend direkt keine Flächenvorgabe. Vermutlich werden aber irgendwo in einer weiteren Vorschrift für Reflektoren Vorgaben für das Reflektionsverhalten an und für sich verankert sein, woraus sich technisch bedingt eine Mindestgröße ergibt um die Werte zu erreichen.
Vielleicht gibt es dann bei fortschreitender Technik irgendwann daumennagelgroße Reflektoren ...
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- Offizieller Beitrag
Es sind für die "seitlichen Rückstrahler" (bescheuert, strahlen die von der Seite nach hinten?!
Klugscheißermodus an
die Teile leuchten ja nicht von selbst, sondern reflektieren nur wenn Licht drauffällt. Das Licht wird also zurückgeworfen, oder auch zurückgestrahlt ==> Rückstrahler
Klugscheißermodus aus
Zitat von Kai ZenVermutlich werden aber irgendwo in einer weiteren Vorschrift für Reflektoren Vorgaben für das Reflektionsverhalten an und für sich verankert sein, woraus sich technisch bedingt eine Mindestgröße ergibt um die Werte zu erreichen.
das denke ich auch. Irgend eine Regelung muss es da geben, sonst hätten die Hersteller und erst recht der Zubehörhandel schon längst reagiert.
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Ich denke, dass es hierzu noch keine einheitlich Regelung existiert, da das Anbringen der seitlichen Strahler erst seit 2017 vorgeschrieben ist.
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- Offizieller Beitrag
gelbe Seitenreflektoren gibt es aber schon seit vielen Jahren bei größeren Fahrzeugen wie LKW's. Bestimmt gibt es dort irgendwo Anforderungen
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Die wichtigste Anforderung ist, dass sie ein "E-Prüfzeichen" haben wie alles was zu der Beleuchtungsanlage gehört.
Daher gehe ich davon aus, dass deshalb auch eine Reflexfolie nicht zulässig ist.
z.B Felgenrandaufkleber die Reflektieren, da kein "E-Prüfzeichen".
Gruß
Micha
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- Offizieller Beitrag
Das mit dem E-Prüfzeichen ist klar. Es wird ja aber nach einer Größenvorgabe gesucht und in der Regel gibt es für Beleuchtungsteile mit E-Prüfzeichen ganz genaue Vorgaben... Reflexfolie zählt nicht du den Beleuchtungseinrichtungen, sondern nur solche Rückstrahler die lichtdurchlässig sind (Katzenauge)
EDIT:
Ich denke ich habe die Anforderung gefunden. In der ECE R48 über Fahrzeugbeleuchtungen gibt es die folgende Vorschrift:
Damit die Leuchte als sichtbar gilt, muss die ungehinderte Sicht auf die sichtbare leuchtende Fläche von mindestens 12,5 cm2 möglich sein. Die leuchtende Fläche eines Rückstrahlers, die kein Licht durchlässt, wird nicht berücksichtigt.
Das wäre dann eine Mindestgröße von z.B. rechteckig 2cm x 6cm oder 3cm x 4cm, oder rund ein Durchmesser von 4cm
Also kleinere, legale Strahler wird es damit nicht geben. Die Hersteller können nur ein wenig mit der Form spielen.
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Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2020:
Seitliche Rückstrahler
An der Seite sind gelbe Rückstrahler zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Sind sie verbaut, müssen es stets zwei auf einer Seite sein. Einer davon ist im vorderen, der andere im hinteren Drittel zu befestigen. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem dürfen die Reflektoren nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Auf anderen Seiten finde ich ganz andere Angaben.
Die Angaben von pn 77 sind schon Mal sehr hilfreich, danke.
Ich hab jetzt Mal den TÜV süd kontaktiert und warte auf deren Antwort.
Info dazu in Kürze
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Die ECE R48 lässt sich sehr detailliert über Rückstrahler aus, jedoch nicht über deren eigentlichen Maße.
6.17 Seitlicher nichtdreieckiger Rückstrahler
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Hi Mirko,
kurz was Off-Topic.
Mich Persönlich stört es, wenn ich Multi-Posts von ein und derselben Person lese. Ich weiß nicht ob das andere auch so sehen.
Bei dir häuft sich das in letzter Zeit in so gut wie jedem Thread in dem du aktiv bist. Ich möchte dich freundlichst darum bitten die Editierfunktion zu benutzen. Danke!
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Es ist schade akkarin 92, dass dich meine Kommentare stören.
Vorschlag: überspring einfach meine post's und dann ärgerst du dich auch nicht mehr.
Andere Interessiert es vielleicht und dafür ist dieses Forum ja da....
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- Offizieller Beitrag
akkarin92 stört sich nicht an deinen Kommentaren, sondern lediglich daran, dass du diese häufig auf mehrere, direkt aufeinander folgende Beiträge grundlos aufteilst. Dadurch wird das Thema unnötig aufgeblasen und lässt sich schlechter lesen. In Foren gibt es (wie im normalen Leben) eine gewisse Etikette. Dazu gehört nunmal, dass man nicht auf seinen eigenen Beitrag antwortet. Wenn man noch etwas anfügen will, kann man die "bearbeiten"-Funktion nutzen. Ich habe das oben auch gemacht und mit "EDIT" gekennzeichnet. Nimm es uns bitte nicht übel, wir sind weiter an deinen Beiträgen interessiert!
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