LED Hauptscheinwerfer / Sitz / Sturzpads

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  • Danke! Den hast du problemlos ins 7“ Gehäuse bekommen, oder?

    Hast du Bilder ? :)

    Nein hab mir eine Halterung gebaut. Da der Gazzini nicht in ein Gehäuse muss.

  • Tabelle ECE Prüfzeichen = 1 für Deutschland muss drauf sein.

    1981 bis 1995 GPZ 600R, 1996 bis 1998 Jamaha Intruder 600, von 1999 bis 2001 Honda CB 600F, 2020 Kawasaki Versys 650, Kawasaki 900, Kawasaki H2R und eine Vulkan.

  • Nur ein E Zeichen (+Zahl) ist nicht ausreichend. Genau deshalb frage ich gezielt nach zugelassenen :)

  • Die Motorradbeleuchtung mit Prüfsiegel

    Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Entsprechend müssen die Leuchten über ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen verfügen.

    “ECE” steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Außerdem ist in der Nähe des Symbols Prüfnummer zu finden. Durch die kann abgelesen werden, dass für ein Bauteil eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde und es ein Prüfungs- sowie Genehmigungsverfahren durchlaufen hat. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Im Rahmen des vorgegebenen Verwendungsbereiches darf das Bauteil montiert werden.

    Motorrad: Welche LED-Beleuchtung ist erlaubt?

    Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Das LED-Licht für das Motorrad muss entsprechend in Sachen Leuchtkraft und Ausstrahlwinkel mit dem Original übereinstimmen.

    Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden. Liegt eine solche Bauartgenehmigung nicht vor, müssen Sie zu einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA).

    Dort wird Ihr neues Zubehör geprüft und, soweit alles in Ordnung ist, auch zugelassen. Es kann aber passieren, dass Ihre Umbauten unzulässig waren, dann müssen Sie nachbessern.

    1981 bis 1995 GPZ 600R, 1996 bis 1998 Jamaha Intruder 600, von 1999 bis 2001 Honda CB 600F, 2020 Kawasaki Versys 650, Kawasaki 900, Kawasaki H2R und eine Vulkan.

  • Sodix: Es gibt Scheinwerfer, die "Versiegelt" sind und mit LED-Technik bestückt sind. Wenn diese die entsprechenden Zulassungen erhalten haben, kannst du sie ohne Bedenken verbauen.

    Was jedoch NICHT erlaubt ist, sind bsw. H7-LED Birnen in ein für Halogen-Birnen zugelassenen Scheinwerfer zu verbauen. Hier ist es auch egal, ob die Birne selbst eine Zulassung hat, da der Scheinwerfer hier ausschlaggebend ist.

    Es gibt mittlerweile LED-H7-Birnen, die bei manchen Fahrzeugen zugelassen sind (Von Osram). Hier werden es hoffentlich mehr und mehr Fahrzeuge. Im Moment beschränkt sich das jedoch ausschließlich auf 4-rädrige KFZ.

    Außerdem hört man hier auch Gemischtes, unter Anderem wurde eine (oder mehrere) Zulassung(en) wieder zurückgezogen.

  • Meines Wissens muss doch auch die Kennzeichnung für stand, abblend und Fernlicht vorhanden sein, oder verwechsle ich hier nun etwas ?!

  • ja, die muss natürlich auch vorhanden sein. Bei einem großen Händler wie Louis gehe ich aber davon aus, dass das alles passt wenn dort "E-geprüft" dabei steht. Bei dem Modell von unserem Forumshändler natürlich auch.

    Das schon ja. Aber es gibt leider Sau viele Seiten die „e geprüft“ schreiben oder sogar „zugelassen“. Bei 199,- für einen LED Scheinwerfer fällt mir das aber einfach schwer zu glauben :-D.

    Dann werden es wohl doch die 499,- :0plan

  • Dann schickst du die Scheinwerfer einfach zurück, wenn du kein e-Zeichen findest...

    Wieso sollte man 300 € mehr ausgeben wegen einer Vermutung? Darfst halt nicht in China bestellen

  • Stimmt nur bedingt…

    Gibt da für die BMW älterer Baureihe (so Karl Dall Front) wie etwa F800R oder GS 800 zugelassene LED Lampen mit E-Zeichen.

    Kosten bei Ali weniger als die Hälfte wie bei deutschen Händlern….

  • Das schon ja. Aber es gibt leider Sau viele Seiten die „e geprüft“ schreiben oder sogar „zugelassen“. Bei 199,- für einen LED Scheinwerfer fällt mir das aber einfach schwer zu glauben :-D.

    Dann werden es wohl doch die 499,- :0plan

    Den von mir verlinkten Scheinwerfer habe ich bestimmt schon 20 Mail verkauft, definitv keine Probleme beim TÜV oder in Kontrollen da in Deutschland zugelassen.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

    • Offizieller Beitrag

    ... LED Lampen mit E-Zeichen. Kosten bei Ali weniger als die Hälfte wie bei deutschen Händlern….

    Die Chinesen kopieren halt einfach alles, inklusive der Kennzeichnung. Geprüft ist da gar nix. Bei Blinker und Rücklicht hätte ich da weniger Bedenken, beim Frontscheinwerfer dagegen schon. Der wird bei der nächsten HU geprüft und fällt gegebenenfalls durch, auch wenn eine vermeintlich korrkete Kennzeichnung vorhanden ist.

  • Ich weiß nicht, ob hier Shops genannt werden dürfen. Beispiel MTP Racing: Impressum in Deutschland, Kundendienst antwortet eigentlich immer (Rechtschreibung mal dahin gestellt). Die verlangen 199,- für einen, wie ich finde, optisch schönen Scheinwerfer.

    Weit (!) unter den üblichen Preisen für einen zugelassenen LED (Louis, Polo, etc)

  • Die Chinesen kopieren halt einfach alles, inklusive der Kennzeichnung. Geprüft ist da gar nix. Bei Blinker und Rücklicht hätte ich da weniger Bedenken, beim Frontscheinwerfer dagegen schon. Der wird bei der nächsten HU geprüft und fällt gegebenenfalls durch, auch wenn eine vermeintlich korrkete Kennzeichnung vorhanden ist.

    Nö, das stimmt schon.. Im F800 Forum hatten das ein paar montiert und es gab weder in der Rennleitung noch vom TÜV Probleme.

    Den gleichen Scheinwerfer gibts auch bei Louis, nur teurer….

  • Dann wurde bei den Graukitteln und den Grünröcken wahrscheinlich nur oberflächlich kontrolliert. Das nützt dann alles nichts mehr wenn du einen "Kniefiesler" erwischt, und der stellt fest dass es sich um ein Plagiat aus Fernost handelt. Dann bleibt die Kiste stehen, da kannst dann erzählen was du willst.

    Mir geht das nicht ins Hirn, wie viel Kohle geben wir Mopedfahrer für irgendwelches Zeugs aus, und dann an essentiellen Material auf Plagiate zurückgreifen weil man ein paar Euros spart...... ?!? :irre:baby:

    Grüße Carsten