Reifenfabrikats­bindung // Neuer Reifen

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  • Moin,

    für die ER6N (BJ. 09) gibt es soweit ich das jetzt gesehen habe ja eine Reifenfabrikatsbindung.

    Habe im Fahrzeugschein folgenden Pasus gefunden:

    Zitat

    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich

    Was gilt nun? Kann ich auch andere Reifen benutzen?

    Ich muss bald den Vorderreifen wechseln (hat noch ca. 1,7mm) wobei der Hinterreifen noch in Ordnung ist (5,4mm). Habe einen Roadsmart I oder II drauf. Ich würde gerne andere Reifen ausprobieren. Kann ich vorne ein anderes Fabrikat nutzen?

  • Du musst - zumindest bei der ER und den meisten anderen Motorrädern dieser Welt - hier in Deutschland immer innerhalb der Freigaben der Hersteller von Motorrad bzw. Reifen agieren. Sprich: entweder das, was Kawasaki sagt (und das ist streng genommen die einzige Wahrheit!), oder das, was die Hersteller der Reifen von sich geben (das hat der Gesetzgeber sich als Erleichterung einfallen lassen). *

    In aller Regel musst Du dann paarweise den selben Typ drauf haben, also Pirelli Angel ST oder Metzeler Tourance (ich weiß, geht nicht auf der ER, mir fällt aber grad nix anderes ein ... ;) ) oder ... Dabei kann es sein, dass verschiedene Generationen eines Reifentyps gemischt werden dürfen, weil die Reifenhersteller das ausfahren - um Kunden zu halten. So ist das beispielsweise bei Angel ST und Angel GT gewesen (ob das noch so ist, weiß ich nicht auswendig, weil ich mich noch nicht wieder drum gekümmert habe).

    Langer Rede grober Unsinn, was die Antwort auf Deine Frage angeht: Nein.

    * Dazu gibt es jetzt noch ne neue Spielart vom TÜV: Selbst wenn der Reifenhersteller eine andere Größe freigegeben hat, will TÜV Deutschland das nicht mehr durchgehen lassen. Vermutbar einziger Grund: Geld. Das der TÜV für die Eintragung verlangen möchte. Sprich: Motorräder, die bisher legal mit breiteren oder schmaleren Reifen rum gefahren sind, werden bei der nächsten HU plötzlich als unzulässig verändert abgestraft.

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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  • Kann ich auch andere Reifen benutzen?

    Ja, brauchst aber dafür eine Freigabe seitens Kawasaki oder des Reifenherstellers.

    Wenn Du einen Reifen ausgewählt hast, schaust Du auf der Seite des Herstellers, ob dieser für Dein Moped freigegeben ist und ob es weitere Auflagen (z.B. Kombination Vorderreifen mit Hinterreifen) gibt.

  • Wenn Du den hinteren Reifen behalten willst kannst Du nur einen neuen Roadsmart aufziehen, Allerdings hast Du dann die Auswahl zwischen Roadsmar 1 - Roadsmart 3 , sogar die SP Ausführung darf kombiniert werden. Aber nur diese Reifen von Dunlop, einen anderen Hersteller dazumischen ist nicht gestattet. Im Anhang die Dunlop Freigabe für die Erna.

    Kawasaki_ER-6nER-6nABS_ER650C_02112018.pdf

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Kawasaki Reifenfreigaben

    ... da werden Sie geholfen ! :yeah:

    Nicht ganz, ist nur die halbe Wahrheit, wie auch die Anmerkung von Detlef zeigt.

    Hab grade mal für meine Versys geguckt: Bei Kawa steht nur der Angel GT paarweise in der Freigabe drin. Bei Pirelli sowohl ST als auch GT und beides auch beliebig gemischt.

    Edit: Ah - der GT II hat ne Extrawurst, der darf nicht gemischt werden - oder sie haben es einfach nur nicht ausgefahren, weil insgesamt zu viel Aufwand.

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

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