Moin,
für die ER6N (BJ. 09) gibt es soweit ich das jetzt gesehen habe ja eine Reifenfabrikatsbindung.
Habe im Fahrzeugschein folgenden Pasus gefunden:
ZitatHinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich
Was gilt nun? Kann ich auch andere Reifen benutzen?
Ich muss bald den Vorderreifen wechseln (hat noch ca. 1,7mm) wobei der Hinterreifen noch in Ordnung ist (5,4mm). Habe einen Roadsmart I oder II drauf. Ich würde gerne andere Reifen ausprobieren. Kann ich vorne ein anderes Fabrikat nutzen?