Kawasaki ER6F 2013 Hyperlow IXIL XL

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  • Guten Abend,

    ich habe eine Kawasaki Er6F 2013 und möchte eine Hyperlow XL Komplettanlage gebraucht kaufen meine Frage ist muss ich diese beim TÜV eintragen lassen und reicht die ABE für die Straßenzulassung ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marci

  • Morgen,

    Wenn dein Motorrad (Modell & Baujahr) in der ABE aufgelistet ist, reicht diese Allgemeine Betriebserlaubnis aus. Eine Eintragung beim TÜV ist dann nicht erforderlich. Allerdings musst du dann die ABE immer dabei haben. Mit einer Eintragung beim TÜV entfällt die Pflicht, die ABE mitzuführen, da die Zulässigkeit dann ja über die Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden kann.

    Aber Vorsicht:

    Die Kombination von 2 ABE-Teilen z.B. im Ansaug-/Abgasstrang geht nicht. Die ABE gilt immer nur, wenn sich der Rest im Originalzustand befindet. Also Luftfilter mit ABE und Auspuff mit ABE wäre nicht zulässig. Hiermit musst du zum TÜV zur Eintragung.

    Wenn ich es richtig weiß, reicht auch eine eingeschlagene E-Nummer zum Nachweis der Legalität und die Pflicht zum Mitführen der Papiere entfällt. Hier ist aber darauf zu achten, dass der Hersteller des Zubehörteils sein Teil für genau dieses Modell hat prüfen lassen. Also nicht ER-6F, sondern ER650A, ER650C oder ER650E. Kann also gut sein, dass ein Zubehörteil passt und technisch einwandfrei ist, aber illegal, weil für dieses Modell (Bj.) nicht geprüft.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort

    Also das ist die ABE dort steht Kawasaki EX650C/D/E/A dieses steht auch so im Fahrzeugschein EX650E

    Habe praktisch jetzt den Krümmer + Endtopf gewechselt dann dürfte das mit der ABE ausreichen oder ?

    DB Messung ergibt im Stand mit 50cm Abstand 97db


    Sorry bin recht neu in diesem Bereich

  • Eypo1992 18. Mai 2019 um 16:12

    Hat den Titel des Themas von „Kawasaki ER6F 2013“ zu „Kawasaki ER6F 2013 Hyperlow IXIL XL“ geändert.