Er6n gebraucht gekauft aber kein Serviceheft

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  • Hi,

    Ich habe mir im September 2018 eine Er6n Baujahr 2015 zugelegt. Habe da ein richtiges Schnäppchen gemacht, da die Maschine bis dato nur knapp 800 km runter hatte. Jetzt steht die erste Inspektion an, habe einen Termin am kommenden Freitag, allerdings ist mir aufgefallen, dass ich vom Vorbesitzer kein Serviceheft bekommen habe. Ist das normal? Ich habe hier im Forum auch von irgendwelchen Stickern gelesen, die man anscheinend von Kawasaki zugeschickt bekommt und zur Inspektion mitbringen muss. Auch solche Sticker besitze ich nicht. Kann mir die Werkstatt einfach ein neues (das Motorrad hatte ja noch keine Inspektion) Serviceheft ausstellen?

    Außerdem hab ich in diesem Zug hier im Forum auch gelesen, dass es zu Garantierproblemen kommen kann, wenn man mit der 1000er Inspektion zu lange wartet. (Das Motorrad hat jetzt knapp 1200 km). Allerdings hab ich ja eh keinen Anspruch mehr auf Garantie, wenn ich das Motorrad gebraucht privat gekauft habe oder?

    Vielen Dank!

    Und ja ich bin ein absoluter Laie, habe meinen Führerschein erst seit knapp einem Jahr aber irgendwann muss man ja mal anfangen :]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und willkommen hier im Forum!!!

    Wenn ein Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit verkauft wird, bleibt die Garantie bestehen. Allerdings ist das Serviceheft oder zumindest ein anderer Nachweis für Inspektionen (z.B. Rechnungen) nach Garantiebedingungen dafür notwendig. Aber nach vier Jahren hat deine Maschine ohnehin keine Garantie mehr. Daher brauchst du auch das Serviceheft nicht mehr. Wäre höchstens bei einem Wiederverkauf wieder interessant.

  • Danke für die schnelle Nachricht.

    Kann man denn das Serviceheft beim Händler nachbestellen? Und was hat es mit diesen Stickern auf sich?

  • Hallo Joel,

    das alte Thema von Gewährleistung und Garantie. Wir gerne in einen Topf geworfen, sind aber zwei verschiedene Dinge.

    Die gesetzliche Regelung nennt sich Mängelhaftung, umgangssprachlich Gewährleistung. Diese läuft 24 Monate bei Neufahrzeugen und 12 Monate bei gebrauchten Fahrzeugen. Privatleute können diese Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Tun sie dies nicht, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Also Augen auf beim Verkauf und im Vertrag immer die Gewährleistung ausschließen.

    Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung, welche die gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen beim Kauf erweitert. Z.B. 8 Jahre Garantie gegen Durchrosten. Diese Garantie wird meist vom Hersteller angeboten und im Kleingedruckten eingeschränkt.

    Beide Zusagen gehen bei einem Verkauf des KFZ innerhalb der Fristen ohne Einschränkungen auf den Käufer über.

    In deinem Fall ist die Frist für die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen und wohl auch alle Garantiefristen von Kawasaki. In sofern ist es egal, ob du ein Serviceheft hast, oder nicht.

    Für einen späteren Verkauf ist es aber auf jeden Fall hilfreich, ein solches Heft zu führen und auch alle Rechnungen aufzuheben. Also beim Händler nach einem neuen Serviceheft fragen und einen Ordner für die Rechnungen anlegen. Macht sich beim Verkauf in barer Münze bezahlt.

  • Servus Joel,

    wie PN77 schon geschrieben hat, heb dir die Rechnungen auf. Damit lässt sich alles wirklich nachweisen.

    Im Serviceheft wird oft betrogen. Hab selber schon beim Händler erlebt wie ein Gefälligkeitsstempel ohne entsprechenden Kundendienst geleistet wurde.

    Bzw. Leute die Zugang zu den erforderlichen Stempeln, für Freunde und Bekannte Gefälligkeiten leisteten.

    Das Serviceheft wird in meinen Augen eher Skeptisch gesehen, genauso Maschinen die 3 Jahre alt sind mit 800 km.

    Aber das ist meine persönliche Meinung!!!

    Grüße

    Toni

    Grip ist wie Luft - beides vermisst man erst, wenn's nicht mehr da ist.... :yeah:

  • Servus Joel,

    wie PN77 schon geschrieben hat, heb dir die Rechnungen auf. Damit lässt sich alles wirklich nachweisen.

    Auf meinen Rechnungen steht immer der Km-Stand mit drauf, damit kannst du die von dir gefahrenen Km auf jeden Fall nachweisen.

    Ich persönlich würde auch den Rechnungen und evtl. Tüv-Berichten mehr vertrauen als dem Serviceheft.

    wEr RechTschreibfehler fiNdet darff sie Behalten:yeah: