Reifenempfehlung

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  • Das hängt nun mal stark von der Art der Nutzung ab. Berufspendeln ist nun mal kein Motorsport. Einzelne Wochenendtouren fallen da nicht ins Gewicht.

    Gruß Fritz

    Spontanität will gut überlegt sein.

  • Ok, nach 22000 war der Z 6 fast auf der Karkasse. Kommt hinzu , dass beim Pendeln der Reifen nicht richtig warm wird. Das gilt wohl auch für die vielen Winterkilometer.

    Ansonsten fahre ich angepasst zügig. Moped wird also nicht geschoben. Kurven fallen auf der Autobahn und in der Stadt nicht so viele an.

    Gruß Fritz

    Spontanität will gut überlegt sein.

  • vor allem hast Du dann weniger Lastwechsel und das macht seeeeehr viel aus.

    Zum BAB gependel verdrittelt bis verviertelt sich die Reifenhaltbarkeit bei Nutzung in Mittelgebirgen.

    man nennt mich auch monza3cdti
    monzol.de so grinsen Motor und Fahrer um die Wette :daumenhoch:

    • Offizieller Beitrag

    muss man für die reichen eigentlich irgend eine abe mitführen oder so? Stehen ja nicht in der zulassungsbescheinigung drin.

    ich habe mich schon lange nicht mehr mit dem Thema beschäftigt, aber wenn sich nichts geändert hat, dann muss man nach wie vor die Freigabe vom Hersteller mitführen (falls der Reifen nicht in der Zulassungsbescheinigung drinsteht). Ich habe den Ausdruck immer unter der Sitzbank verstaut und kann ihn somit nicht vergessen. Ob auch ein Smartphone ausreicht weiß ich jetzt nicht (da kann man die Freigabe ja schnell anzeigen lassen)

  • Hab ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller und lass sie via Einzelabnahme eintragen.

    Würde ich besser nicht machen da die Reifenfabrikate sich seit einigen Jahren sehr schnell ändern, dann musst Du evtl beim nächsten wechsel wieder zum TÜV.
    Die freigabe reicht doch vollkommen aus.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • Hallo zusammen...

    Da hat sich was getan bei den Reifenfreigaben, wenn man eine andere Größe fahren möchte muss man dies vom TÜV seit 1.1.2020 eintragen lassen, trotz Freigabe vom Hersteller. Ob das beim Reifenfabrikat ist weiß ich (noch) nicht, das ist aus den Artikeln die ich gelesen habe nicht hervorgegangen. Auf jeden Fall hat der TÜV nach langen Verfahren gegen die Reifenhersteller gewonnen. Und sich somit eine Einnahmequelle mehr gesichert.

    :angry1:donner:lesen

  • Vielen Dank für die Infos zu den Neuerungen.

    Werd auf jeden Fall alles eintragen lassen, da ich ganz im Süden wohne und öfters Berührungspunkte mit österreichischen, italienischen uns schweizer Beamten hab.

    Ich kenn mich wirklich nicht mit allen nationalen Gesetzen und Rechtsprechungen aus und um mich ganz dem Kurvenrausch hinzugeben zu können, geh ich den sichereren Weg...

    • Offizieller Beitrag

    Carsten_MSP

    eine andere Reifengröße als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene musste man schon immer vom Sachverständigen prüfen und eintragen lassen. Dafür hat eine Hersteller-Freigabe noch nie ausgereicht. Das ist ja beim Auto genauso: Entweder eingetragene Einzelabnahme oder ABE vom Felgenhersteller, in beiden Fällen prüft der Sachverständige.

    d'Wink

    die Reifenfreigabe gibt es so meines Wissens nur in Deutschland. Ich habe meine alte Transalp damals an ein Mädel aus Österreich verkauft und ihr sämtliche Unterlagen übergeben. Alles was die Reifen betraf hat sie gleich entsorgt und hat sich über den deutschen 'Quatsch' amüsiert.