Hallo liebe Forumsgemeinde,
habe gerade mit meinem Mann eine "heisse" Diskussion gehabt. Er hat ein Motorrad, bei dem der TÜV bereits im Jahr 2014 abgelaufen ist. Er ist nicht gefahren, Versicherung und Steuer durchgängig gezahlt. Nun hat er die Maschine repariert und ist zum TÜV gefahren. Leider hat er keine Plakette erhalten, da erhebliche Mängel sind. Eine Wiedervorführung ist erforderlich. Jetzt die Frage: darf er fahren, wenn er den Prüfbericht bei sich führt? Angeblich hätte der Sachverständige zu ihm gesagt, er könne jetzt 4 Wochen damit fahren. Ich kann mir das nicht vorstellen....was ist denn nun richtig und wo gibt's eine Quellenangabe dazu?
Vielen Dank für eure Antworten.
Es grüßt die Bibo.