Darf man mit abgelaufener TÜV Plakette fahren?

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  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    habe gerade mit meinem Mann eine "heisse" Diskussion gehabt. Er hat ein Motorrad, bei dem der TÜV bereits im Jahr 2014 abgelaufen ist. Er ist nicht gefahren, Versicherung und Steuer durchgängig gezahlt. Nun hat er die Maschine repariert und ist zum TÜV gefahren. Leider hat er keine Plakette erhalten, da erhebliche Mängel sind. Eine Wiedervorführung ist erforderlich. Jetzt die Frage: darf er fahren, wenn er den Prüfbericht bei sich führt? Angeblich hätte der Sachverständige zu ihm gesagt, er könne jetzt 4 Wochen damit fahren. Ich kann mir das nicht vorstellen....was ist denn nun richtig und wo gibt's eine Quellenangabe dazu?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Es grüßt die Bibo.:toeff

    Viele Grüße aus Schönwalde von Bibo

    Update Juli 2018: demnächst 6er Reihe

    .... und schon mehrmals ohne Beanstandungen beim TÜV/Dekra/Küs vorgefahren.... :thumbup:

    ....und ja, ab und an falle ich auch noch um.....aber irgendwie muss ich ja meinem zweiten Forumsnamen gerecht werden.....:ups

  • Ich würde einmal ja sagen.

    Wenn Dein Mann angehalten wird, einfach den Prüfbericht zeigen.

    Für die darin aufgezeigten Mängel hat er vier Wochen Zeit zum beheben.

    Über eine Quellenangabe verfüge ich jetzt leider nicht..

    Gruß Michael :)

  • Nein, er darf nicht mehr fahren. Siehe hier! Dort steht:

    "Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind......"

    Da die Plakette schon 2014 abgelaufen ist, war die erste Fahrt zum TÜV schon nicht legal.

    Gruß Rudi

    • Offizieller Beitrag

    ich hab jetzt auch keine Quelle, aber meines Wissens ist bei abgelaufener Plakette nur noch eine Fahrt zur Prüfstelle erlaubt, und das auf kürzestem Weg und wenn man offensichtliche Mängel ausschließen kann. Wenn die Prüfstelle dann leichte Mängel findet darf man nur wieder zurück bzw. in die Werkstatt, bei erheblichen Mängel geht nix mehr (ab auf den Hänger). Wie die Versicherung das sieht wenn dabei etwas passiert ist nochmal eine andere Sache...

  • Naja, ein fehlender Reflektor ist schon ein schwerer Mangel und sorgt für die Verweigerung der Plakette.

    Wenn es aber sowas simples wäre, würde er sich doch zeitnah drum kümmern und nicht ausknobeln, wie lange er jetzt ohne was zu tun fahren darf...

    Aber vllt geht es hier auch einfach ums Prinzip...

    lefty loosey, righty tighty

  • IMHO darfst Du fahren.

    Basierend auf Busgeldkatalog: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

    Interessant sind Punkte 186 und 187(a).

    Zitat

    186: Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt ...

    Das hast Du, entsprechender Nachweis kann vorgelegt werden. Dein Fahrzeug liegt in der 4 Wochigen Übergangszeit.

    Zitat

    Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt

    Hast Du, Nachweis wie bei 186.

    Zitat

    187a: Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet

    SP wird nur bei Nutzfahrzeugen gemacht, also nicht für Moped zutreffen.

    Gesetzlage:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__69a.html

    Parralel auf der Seite des TÜVs:

    https://www.tuv.com/de/germanyinfo…tersuchung.html

    Zitat

    Bewahren Sie den Prüfbericht bis zur Nachuntersuchung auf. Falls Ihre Plakette inzwischen abgelaufen sein sollte, können Sie so bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass Sie noch in der Nachprüffrist liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von cJarek (10. August 2018 um 10:06)

  • Hallo...

    Vielen Dank für eure Kommentare....ist so wie ich vermutet habe...mir ging es jetzt nur ums Prinzip. Da hatte ich Recht. Er hatte auch einen Termin für die Untersuchung, sozusagen als Nachweis, dass er nur zum TÜV fährt.

    Viele Grüße

    Viele Grüße aus Schönwalde von Bibo

    Update Juli 2018: demnächst 6er Reihe

    .... und schon mehrmals ohne Beanstandungen beim TÜV/Dekra/Küs vorgefahren.... :thumbup:

    ....und ja, ab und an falle ich auch noch um.....aber irgendwie muss ich ja meinem zweiten Forumsnamen gerecht werden.....:ups

  • Angeblich hätte der Sachverständige zu ihm gesagt, er könne jetzt 4 Wochen damit fahren. Ich kann mir das nicht vorstellen....was ist denn nun richtig und wo gibt's eine Quellenangabe dazu?

    Du schreibst, du hattest Recht.

    Heißt das, er hätte nicht fahren dürfen?

    Woher soll ich wissen, was ich denke,

    bevor ich höre, was ich sage? :bier