Lenker TÜV Gutachten

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Moin,
    erstmal um mich vorzustellen, da ich hier neu bin.
    Mein Name ist Janina und ich bin 18 Jahre alt. Ich fahre eine Kawasaki er6f Bj 2007.
    So nun aber zu meiner Frage. Hat jemand von euch bei seiner Kawasakieinen Stummel lenker von dem Hersteller BKG angebaut?
    Ich habe die Maschine mit dem Lenker gekauft, leider hat der Vorbesitzer das TÜV Gutachten nicht mehr. Jetzt ist halt die Frage ob mir einer von euch sein TÜV Gutachten kopieren kann, wenn er diese Lenker verbaut hat.
    Ich vermute es sind BKG 3D Lenker mit einem Durchmesser von ca. 20mm.
    Hoffe so sehr das hier jemand zu finden ist. Danke schon mal im voraus.

    LG.

    MRS. Speedy :gabba

  • Wenn der Vorbesitzer das Ding hat korrekt eintragen lassen in die Fahrzeugpapiere ist das Gutachten eh nicht nötig und sollte im Fahrzeug-Brief stehen

    Hat der das nicht gemacht, frag doch einfach beim Hersteller direkt nach dem TÜV Gutachten nach. Sag du hast gekauft und das Ding verbummelt. Ein kompetenter Hersteller wird dir das dann zusenden, damit du es beim TÜV abnehmen lassen und in die Papiere eintragen lassen kannst.

    Wenn natürlich nichts eingetragen worden ist vom Vorbesitzer stellt sich die Frage, ob der Lenker so überhaupt eintragungsfähig ist. Da wird dir der TÜV helfen können

  • Ok. Das alles ein wenig kompliziert bei der Maschine. Also die vorbesitzering hatte, vor der er6f (blau) die ich jetzt fahre. Eine er6f (schwarz) diese hat sie innerhalb von zwei Monaten zerlegt. Von der schwarzen habe ich einen Kaufvertrag mitbekommen wo drauf steht, dass ein lenker Umbau vorgenommen wurde. Da die schwarze Maschine vollkasko versichert war. Hat sie die blaue neu bekommen. Diese wurde dann auch gleich so umgebaut wie die alte. Das wurde alles von einer Werkstatt gemacht. Diese Werkstatt habe ich auch angerufen. Der hat aber keine Aufzeichnung von einem lenker Umbau. Und allgemein kaum Aufzeichnung da es schon 10 Jahre her ist und es ein Versicherungsfall ist. Im Fahrzeugschein steht nichts eingetragen. Und im Fahrzeug Brief kann ja nicht sein. Da ich diesen ja nicht bei mir trage, wenn ich unterwegs bin. Auf der Internet Seite von dem hersteller habe ich gelesen das die Teile alle ein TÜV Gutachten haben und das auch mitgeliefert wird. Zu dem ist die Werkstatt verpflichtet dieses Gutachten mitzugeben. Nun weiß aber keiner wo dieses TÜV Gutachten ist. Die Internetseite des Herstellers sieht ein wenig komisch aus. Der online Shop von denen ist angeblich in Bearbeitung und auf meine Mail antworten die nicht. Obwohl geschrieben ist das sie über Mail zu erreichen sind. Dann habe ich angerufen und der Anrufbeantworter ging an, war aber voll. Für klingt das alles danach das diese Firma nicht mehr existiert. Deswegen mein Hilferuf ob jemand von euch so einen lenker besitzt und mir helfen kann, in dem er sein TÜV Gutachten mir kopiert. Würde mir ein wenig Geld sparen.

    LG
    Mrs. Speedy

  • Da es "nur" ein TÜV-GUTACHTEN ist, hätte er es eintragen müssen.


    Sehr richtig. Du müsstest den Eintrag auf deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem "Fahrzeugschein" finden. Bei TüV Gutachten muss der TüV-Prüfer auch den korrekten Einbau besichtigen, dann kostet es ca. 35€ und dann kannst Du das eintragen lassen. Hättest Du eine ABE, also eine allgemeine Betriebserlaubnis, wäre ein Eintrag nicht erforderlich, mitführen genügt.

    Die Homepage von BKG ist schlecht. Es gibt keinen Downloadbereich und zumindest auf dem Telefon kann ich nicht mal ein Motorradmodell auswählen. Toller Hinweis noch: "Auf Anfrage senden wir gerne unsere Preisliste" - also nicht mal Preise auf der HP.

    Zum 3D-Lenker gibt es noch einen Hinweis: "Das TüV-Gutachten wird bei dementsprechend gekennzeichneten Produkten mitgeliefert." Es scheint also auch 3D-Lenker zu geben ohne Gutachten.

    Wer hat dir denn so ein Motorrad verkauft? Mein Tip: Wenn Du dir nicht sicher bist, ob der Bastler wirklich was davon versteht - Finger weg!

    Edit:
    Du hast einen Kaufvertrag für ein Motorrad, das es schon 10 Jahre nicht mehr gibt? Das ist der Vertrag der Ursprünglichen Besitzerin, oder? Wie hat sie denn deine, für die Du mit ihr den Kaufvertrag haben solltest, die letzten 10 Jahre über den TüV bekommen?

  • Also muss die Eintragung in der entwertetene Zulassungsbescheinigung Teil I der schwarzen vermerkt sein. Damit kann man die Eintragung für die blauen beim Prüfer erlangen. Dann muss das natürlich noch in Teil I übertragen werden.

    Wenn die Verkäuferin dazu keinerlei Unterlagen mehr hat und von BKG keine Unterlagen zu bekommen sind, kann der Lenker als Einzelabnahme immer noch eingetragen werden. Hilfreich wäre dann irgendeine Kennung auf dem Lenker. Kostet kein Vermögen, bedarf aber eines Prüfers, der sich als Prüfingenieur und nicht als Paragraphenreiter versteht.

    Die Werkstatt kann übrigens gar nix dafür.

    Zitat

    Würde mir ein wenig Geld sparen.

    Das Geld solltest du schon beim Kauf gespart haben. Da du ein Motorrad ohne Lenker kaufst solltest du es mindestens EUR 150,- günstiger bekommen haben. Wenn dem nicht so ist, fällt das leider unter Lehrgeld.