Versys Hinterradabdeckung

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  • Hallo,


    muss man, wenn man sich die Bodystyle Hinterradabdeckung montiert, das Fahrzeug beim Tüv vorführen ?

    Wenn ja was kostet so eine Eintragung ? Braucht man Brief und Schein für die Eintragung?

    Gruss

    Crosser

    let the good times roll

  • Hi,

    wenn bei der Hinterradabdeckung eine ABE dabei ist, dann reicht das Mitführen dieser.

    Soweit ich weiß ist bei einer Hinterradabdeckung aber nur ein TÜV-Gutachten dabei. Und dann mußt Du die Abdeckung vorführen und abnehmen lassen.

    Kosten kann ich Dir leider nicht nennen. Habe bisher nur eine Eintragung von anderen Stoßdämpfern machen lassen und das war gleichzeitig mit dem Tüv fürs ganze Mopped.

    Und den Brief brauchst Du dafür nicht mehr. Du bekommst eine Bescheinigung , die erst bei der nächsten "Beschäftigung" mit dem Brief in diesen übernommen werden muß. Bis dahin reicht auch dabei das Mitführen der Bescheinigung. Zumindest ist das bei meinen Stoßdämpfern so gewesen.

    Viele Grüße,
    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von kai (8. August 2007 um 11:16)

  • shit hab ich nicht aufgepasst. ist wirklich nur ein tüv gutachten dabeui.


    egal.

    kann mir jemand dir verwendung des kleinen plastikteils erklären. angeblich soll das irgendwo an der bremsschlauchbefestigung angeklebt werden. wo erschliesst sich mir jedoch nicht

    gruss

    grosser

    let the good times roll

  • Braucht man überhaupt irgendein Gutachten für die Hinterradabdeckung???
    Ich hab eine ohne Gutachten - und bei zwei TÜV-Eintragungen wollte
    der Prüfer gar nichts darüber wissen - einmal hat nur kontrolliert, ob die neue
    Reifengröße sauber drunter paßt und hat dann die Reifengröße eingetragen.
    ( @Ben: 150/70 ZR17)
    Wo steht es, daß eine Hinterradabdeckung oder eine Kotflügelverlängerung
    vom TÜV eingetragen werden muß....?????
    (bitte keine "ich glaube" - "ich meine" - "ich habe von einem gehört" - Gerüchte
    oder Glaubensbekenntnisse / dafür geht man sonntags in die Kirche.........
    aber wenn's da doch was konkretes gibt - dann her damit!!!)


    ?(........ 8)........ :bierMicha :hi

    Es gibt ein Leben vor der Rente !!!

    Einmal editiert, zuletzt von 2T-Micha (8. August 2007 um 22:15)

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte an meiner Transalp auch eine Zubehörscheibe dran. Die Prüfer haben aber nie nach der KBA Nummer gesucht oder nach der ABE gefragt. D.h. halt noch lange nicht dass man das dann nach dem Gesetz nicht doch braucht...

    Aber das mit der Hinterradabdeckung würde mich auch interessieren wo genau das in der StVZO steht. Wenn man da wirklich ein Gutachten benötigt, dann bräuchte man doch eigentlich auch eins für die vordere Schutzblechverlängerung, oder?

    Wenn man am Fahrwerk etwas verändert, dann braucht man eine Zulassung. Aber mit der Abdeckung veränder ich doch nix am Fahrwerk...

  • Zitat

    Original von pn77
    lies dir dieses (sehr allgemein gehaltene) Gutachten mal durch. Dort steht drin wo das Hersteller-Schild anzubringen ist.

    Das Bodystyle Gutachten ist echt ein Witz. Das gilt ja praktisch für alles... dass der TÜV so etwas noch akzeptiert ist echt ein Wunder!

    Ich meinte nicht das Hersteller Schild.

    Da ist so ein kleines quadratischen Platikteil dabei das irgendwo unter die Bremsschlauchbefestigung geklebt werden soll. Warum weiss ich ja leider nicht.


    Ich war grad bei TÜV mit der Abdeckung. Der Prüfer konnte gar nicht glauben das das Teil eingetragen werden muss. Er meinte nur. Ich würds nicht machen... Das Gutachten solle ich besser zu Hause lassen.

    Um auf der sicheren Seite zu stehen hat ers mir dann auf meinen Wunsch für 23.- Euro abgenommen

    Gruss

    Crosser

    let the good times roll

    2 Mal editiert, zuletzt von crosser1970 (9. August 2007 um 13:21)

    • Offizieller Beitrag

    Ah, jetzt weiß ich was du meinst! An der Schwinge musst du ja diese Bremsschlauchhalterung durch die Hinterradabdeckung führen. Dieses kleine Teil sollst du so an diese Halterung kleben, dass die die Halterung die Abdeckung nach unten auf die Schwinge drückt (damit da nix klappert)

  • so was hab ich mir gedacht, passte aber hinten und vorne nicht.

    Ich hab mir ein dickes festes Stück Schaumgummi untergelegt. Das war viel besser

    Gruss

    Crosser

    let the good times roll

  • Hmmm,

    das scheint jetzt eines der großen Welträtsel zu sein...
    Muß eine Hinterradabdeckung eingetragen werden oder nicht?? :freak

    Eine definitve Aussage habe ich bisher nicht gefunden.

    • Nach dem Mail von Crosser1970 wollte der TÜV-Mensch das ja nicht machen.
    • Ich habe mich mit einem befreundeten TÜV-Prüfer unterhalten (weil ich eine Abdeckung an die Versys bauen möchte) und der sagte: Eintragung notwendig.
    • In einem anderen Forum wurde eine Anfrage an den TÜV Süd gestellt, hier die Antwort:

    • Es gibt bei Hinterradabdeckungen alle Erscheinungsformen:
      1) ohne Gutachten
      2) mit Tüv-Gutachten
      3) mit ABE (Beispiel)

      Warum sollte ein Hersteller den enormen Aufwand einer ABE - Erteilung auf sich nehmen, wenn das Teil nicht eintragungspflichtig ist?

    • In einem anderen Forum geschrieben:

      Zitat

      auszug aus TÜV-Gutachten Bodysyle Hinterradabdeckung.
      seite 3
      0. hinweise für den fahrzeughalter
      unverzügliche durchführung und bestätigung der änderungsabnahme:
      durch die vorgenommene änderung erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegt auflagen nicht eingehalten werden!

      nach der durchführung der technischen änderung ist das fahrzeug unter vorlage des vorliegenden teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten sachverständigen oder prüfer einer technischen prüfstelle oder einem prüfingineur einer amtlichen anerkannten überwachungsorganisation zur durchführung und bestätigung der vorgeschriebenen änderungsabnahme vorzuführen.

      usw.

      Quelle

    • Edit:bei team Metisse ist das Ganze Tüv frei
      Metisse
    • Edit:bei Puig hat's eine Tüv-Bescheinigung (was ist das jetzt wieder??) und braucht nicht eingetragen werden.
      Puig
    • einen hab ich noch...
      Guckst Du hier

    Da scheiden sich also alle Geister....

    Ich für meinen Fall würde das Dingen eintragen lassen, dann kann auch im Fall eines Falles keine Debatte über die Abdeckung aufflammen... (ich weiß, ich weiß, müsste ursächlich für den Unfall sein... Aber die modernen Raubritter versuchen alles...)

    ich *vermute* (:bier mit 2T-Micha) jetzt mal, selbst wenn Du unsere Regelungsinstanz (Gesetzgeber) befragen würdest, würdest Du keine definitive Aussage erhalten. Ist nicht das ganze Leben eine einzige Vermutung :freak :freak :freak

    Hab jetzt blutige Finger und vermute mal, daß ich genug geschrieben habe 8o

    Viele Grüße,
    Kai

    4 Mal editiert, zuletzt von kai (8. August 2007 um 16:39)

  • Hi!
    Ich war grad beim TÜV-Berlin.(Tüv Rheinland, oda so)
    Hab die Bodystyle Hinterrad Abdeckung für die Er 6n. Und....die muss abgenommen werden, da es nur ein TÜV-Gutachten ist.

    Dann bekommste eine Bescheinigung (2 Seiten DIN-A4). Diese muss man immer mittragen oder beim ?Kraftfahrtamt? in die Papiere eintragen lassen.

    Das ganze hat mich 20 min und 30,40€ gekostet.

    So, hoffe wurde einiges klar ;)

    Gruß
    Marco

    Aus einem gequältem Arsch kommt nie ein fröhlicher Furz.....

  • also laut dem TÜV Gutachten das dabei ist, muss das Teil eingetragen werden.

    Auch wenn der Prüfer meinte das sei überflüssig. Es gibt genug Beispiele für überflüssige Regelungen...

    Ich fühl mich mit dem eingetragenden Teil auf jeden Fall besser

    Gruss Crosser

    let the good times roll

    • Offizieller Beitrag

    kai
    super recherchiert!!!
    Das Problem ist, dass die Händler das selbst oft verwechseln weil sie keine Ahnung haben: Es gibt entweder eine ABE (dann ist das Ganze praktisch "TÜV-frei") oder eine TÜV-Gutachten. Mit dem TÜV-Gutachten muss man dann nochmal beim TÜV vorfahren und sich den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen.

    Ab dann ist man im Prinzip auf dem gleichen Stand wie mit einer ABE: Beide Papiere muss man entweder immer mitführen oder kann sie eintragen lassen

    @crosser
    im Bodystyle Gutachten steht:

    Zitat

    Mitführen von Dokumenten:

    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-Abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


    Das heißt also eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich wenn du die TÜV-Abnahme immer dabei hast.


    Die Argumentation vom TÜV Süd klingt ja schon ein wenig logisch, aber dann müssten eigentlich noch viel mehr Teile überprüft werden z.B. Schutzblechverlängerung vorne, Sturzpads, Handschützer, Gepäckträger, Austauschsitze usw. All diese Teile könnten schließlich vom Prinzip her auch Gefahren darstellen.


    Also ist ein Gutachten vorgeschrieben, allerdings wird diese Forderung anscheinend "nur" mit der allgemeinen Sicherheit begründet. Ein explizite Forderung für die Abdeckung scheint es nicht zu geben.

    Zitat

    Original von crosser1970
    so was hab ich mir gedacht, passte aber hinten und vorne nicht.

    Ich hab mir ein dickes festes Stück Schaumgummi untergelegt. Das war viel besser


    genau so habe ich das und viele Andere auch schon gemacht :super

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von 2T-Micha
    Braucht man überhaupt irgendein Gutachten für die Hinterradabdeckung???
    Ich hab eine ohne Gutachten - und bei zwei TÜV-Eintragungen wollte
    der Prüfer gar nichts darüber wissen - einmal hat nur kontrolliert, ob die neue
    Reifengröße sauber drunter paßt und hat dann die Reifengröße eingetragen.
    ?(........ 8)........ :bierMicha :hi

    welche größe hastn daurf? 0_o

  • pn77

    Hi,
    im Prinzip hast Du ja Recht und so wie Du das geschrieben hast sehe ich das Ganze auch, sprich ABE, alles OK, nur Gutachten, dann vorstellen gehen.

    Allerdings gibt es auch da wieder Ausnahmen. Ich habe einen Kettenöler montiert (den CLS200), bei dem liegt ein Tüv-Teilegutachten bei. Also müsste man das eigentlich abnehmen lassen. Es steht sogar ausdrücklich drauf (wie oben mit sofortiger Änderungsabnahme). Dann liegt aber auch noch eine "Gutachterliche Stellungnahme" vom gleichen Prüfer des Tüv Süd dabei, auf der ausdrücklich und sogar unterstrichen steht: "Eine Anbauabnahme und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich". Das Gutachten ist vom März 2001 und die Stellungnahme vom November 2001.

    Anscheinend gilt dann das neuere Schriftstück. Oder aber der jeweilige Prüfer darf sich das dann aussuchen ???? :punk

    Scheint also alles nicht so einfach zu sein und für unsereins völlig unentscheidbar...
    Du hast ja auch schon gefragt: Warum Hinterradabdeckung abnehmen lassen und Schutzblechverlängerung vorne nicht?? Beides ist nah am Reifen und nachträglich montiert/verändert worden. (Evtl. weil die Verlängerung nur an das bestehende Teil angebracht wird, während die HRA vollständig neu angebracht wird?) Was mich dann allerdings sehr wundert, ist das z.B. Kofferträger überhaupt nicht beachtet werden, Da kannste Dir ja sogar eigene zusammenbraten, falls Du des Schweissens mächtig bist...

    Und die Moral aus der Geschicht:
    Besser einmal zuviel den Kollegen Tüv-Prüfer behelligen als einmal zu wenig und dann irgendwann dumm aus der Wäsche zu schauen wegen fahren ohne BE.

    Viele Grüße,
    Kai

  • crosser1970

    Ich habe die HRA von Poly26 ( mit Materialgutachten ).
    Zwei TÜV und ein DEKRA Prüfer haben unabhängig von einander bescheinigt, daß das Teil abgenommen werden muss UND in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden muss. Ein mitführen der Abnahme ist nicht ausreichend !

    Kosten: Abnahme TÜV - 27,90 €
    Strassenverkehrsamt - 14,90 € ( oder so )

    Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit der versicherungsschutz.
    Passiert ein Unfall mit hohen Folgeschäden und das Fahrzeug wird untersucht und festgestellt, daß keine Betriebserlaubnis besteht, zahlst Du ggf. Dein Leben lang wegen den paar Kröten.

    Im übrigen gehört so eine HRA zum Fahrwerk und brauch somit eine ABE/Eintragung.

    Gruß
    Volker

    Somewhere to elsewhere ( auf MPR2 :daumenhoch: )
    Früher war ich unentschlossen. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.

  • Auf der Tüv Abnahme steht das die Papiere erst beim nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt berichtigt werden müssen. Ein Mitführen der Abnahme reicht aus

    Gruss Crosser

    let the good times roll

  • Zitat

    Original von crosser1970
    Auf der Tüv Abnahme steht das die Papiere erst beim nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt berichtigt werden müssen. Ein Mitführen der Abnahme reicht aus

    Gruss Crosser

    das kann ich auf den beiden Bescheinigungen vom TÜV-hessen beim besten Willen weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite finden. 8o
    Der Prüfer hat es mir zudem auch noch einmal ausdrücklich gesagt.

    Da bestehen wohl länderspezifische Differenzen bei der Handhabe. :grmpf:

    Na denn,
    Volker

    Somewhere to elsewhere ( auf MPR2 :daumenhoch: )
    Früher war ich unentschlossen. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.

  • Bei mir steht folgendes auf Seite 2

    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich

    Tüv Rheinland halt :punk

    let the good times roll