Hallo,
muss man, wenn man sich die Bodystyle Hinterradabdeckung montiert, das Fahrzeug beim Tüv vorführen ?
Wenn ja was kostet so eine Eintragung ? Braucht man Brief und Schein für die Eintragung?
Gruss
Crosser
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Hallo,
muss man, wenn man sich die Bodystyle Hinterradabdeckung montiert, das Fahrzeug beim Tüv vorführen ?
Wenn ja was kostet so eine Eintragung ? Braucht man Brief und Schein für die Eintragung?
Gruss
Crosser
Hi,
wenn bei der Hinterradabdeckung eine ABE dabei ist, dann reicht das Mitführen dieser.
Soweit ich weiß ist bei einer Hinterradabdeckung aber nur ein TÜV-Gutachten dabei. Und dann mußt Du die Abdeckung vorführen und abnehmen lassen.
Kosten kann ich Dir leider nicht nennen. Habe bisher nur eine Eintragung von anderen Stoßdämpfern machen lassen und das war gleichzeitig mit dem Tüv fürs ganze Mopped.
Und den Brief brauchst Du dafür nicht mehr. Du bekommst eine Bescheinigung , die erst bei der nächsten "Beschäftigung" mit dem Brief in diesen übernommen werden muß. Bis dahin reicht auch dabei das Mitführen der Bescheinigung. Zumindest ist das bei meinen Stoßdämpfern so gewesen.
Viele Grüße,
Kai
shit hab ich nicht aufgepasst. ist wirklich nur ein tüv gutachten dabeui.
egal.
kann mir jemand dir verwendung des kleinen plastikteils erklären. angeblich soll das irgendwo an der bremsschlauchbefestigung angeklebt werden. wo erschliesst sich mir jedoch nicht
gruss
grosser
lies dir dieses (sehr allgemein gehaltene) Gutachten mal durch. Dort steht drin wo das Hersteller-Schild anzubringen ist.
Das Bodystyle Gutachten ist echt ein Witz. Das gilt ja praktisch für alles... dass der TÜV so etwas noch akzeptiert ist echt ein Wunder!
Braucht man überhaupt irgendein Gutachten für die Hinterradabdeckung???
Ich hab eine ohne Gutachten - und bei zwei TÜV-Eintragungen wollte
der Prüfer gar nichts darüber wissen - einmal hat nur kontrolliert, ob die neue
Reifengröße sauber drunter paßt und hat dann die Reifengröße eingetragen.
(
@Ben: 150/70 ZR17)
Wo steht es, daß eine Hinterradabdeckung oder eine Kotflügelverlängerung
vom TÜV eingetragen werden muß....?????
(bitte keine "ich glaube" - "ich meine" - "ich habe von einem gehört" - Gerüchte
oder Glaubensbekenntnisse / dafür geht man sonntags in die Kirche.........
aber wenn's da doch was konkretes gibt - dann her damit!!!)
?(........ 8)........ :bierMicha
ich hatte an meiner Transalp auch eine Zubehörscheibe dran. Die Prüfer haben aber nie nach der KBA Nummer gesucht oder nach der ABE gefragt. D.h. halt noch lange nicht dass man das dann nach dem Gesetz nicht doch braucht...
Aber das mit der Hinterradabdeckung würde mich auch interessieren wo genau das in der StVZO steht. Wenn man da wirklich ein Gutachten benötigt, dann bräuchte man doch eigentlich auch eins für die vordere Schutzblechverlängerung, oder?
Wenn man am Fahrwerk etwas verändert, dann braucht man eine Zulassung. Aber mit der Abdeckung veränder ich doch nix am Fahrwerk...
ZitatOriginal von pn77
lies dir dieses (sehr allgemein gehaltene) Gutachten mal durch. Dort steht drin wo das Hersteller-Schild anzubringen ist.Das Bodystyle Gutachten ist echt ein Witz. Das gilt ja praktisch für alles... dass der TÜV so etwas noch akzeptiert ist echt ein Wunder!
Ich meinte nicht das Hersteller Schild.
Da ist so ein kleines quadratischen Platikteil dabei das irgendwo unter die Bremsschlauchbefestigung geklebt werden soll. Warum weiss ich ja leider nicht.
Ich war grad bei TÜV mit der Abdeckung. Der Prüfer konnte gar nicht glauben das das Teil eingetragen werden muss. Er meinte nur. Ich würds nicht machen... Das Gutachten solle ich besser zu Hause lassen.
Um auf der sicheren Seite zu stehen hat ers mir dann auf meinen Wunsch für 23.- Euro abgenommen
Gruss
Crosser
Ah, jetzt weiß ich was du meinst! An der Schwinge musst du ja diese Bremsschlauchhalterung durch die Hinterradabdeckung führen. Dieses kleine Teil sollst du so an diese Halterung kleben, dass die die Halterung die Abdeckung nach unten auf die Schwinge drückt (damit da nix klappert)
so was hab ich mir gedacht, passte aber hinten und vorne nicht.
Ich hab mir ein dickes festes Stück Schaumgummi untergelegt. Das war viel besser
Gruss
Crosser
Hmmm,
das scheint jetzt eines der großen Welträtsel zu sein...
Muß eine Hinterradabdeckung eingetragen werden oder nicht??
Eine definitve Aussage habe ich bisher nicht gefunden.
ZitatAlles anzeigenHallo Herr ***,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage bzgl. Motorrad-Hinterradabdeckung vom 27.02.2006 (Ihr Anfrage finden Sie im Anhang an diese email) möchte ich Ihnen folgende Antwort geben. Entschuldigen Sie Bitte die späte Antwort auf Ihre Anfrage.Im Rahmen der Erstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis) eines Kraftrades wird u.a. auch die Hinterradabdeckung begutachtet. Hierbei wird (wie Sie schon in Ihrem Schreiben erwähnt hatten) die Freigängigkeit zu allen "beweglichen" Teilen (Schwinge,Rad/Reifen, Bremsanlage ...) begutachtet. Eine weitere Funktion der Hinterradabdeckung ist der "Spritzschutz" für den nachfolgenden Verkehr (wobei diese Funktion bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis nicht mit aller Konsequenz behandelt wird, wie man bei den neueren Fahrzeugen häufig sieht). Aus Gründen der Sicherheit ist auch die Eigenschaft des hierfür verwendeten Materials hinsichtlich Splitterverhalten und Entflammbarkeit von Interesse.
Wird die Hinterradabdeckung verändert/ausgetauscht, so kann dies aus den genannten Gründen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen, wenn hiervon eine Gefährdung ausgeht. Aus diesem Grund ist eine solche Veränderung abnahmepflichtig im Sinne von §19 (2) bzw. §19(3) StVZO.
Viele am Markt erhältliche Radabdeckungen sind dem Original sehr ähnlich, weswegen die Veränderung oft nicht sofort ersichtlich ist. Bei der Modellvielfalt im Motorradbereich kann dies dazu führen, dass eine solche Veränderung im Rahmen der Hauptuntersuchung oder bei Kontrollen durch die Polizei übersehen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Erklärung etwas weiterhelfen
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
*****
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Service Center Bruchsal
Murgstraße 18
76646 Bruchsal
Warum sollte ein Hersteller den enormen Aufwand einer ABE - Erteilung auf sich nehmen, wenn das Teil nicht eintragungspflichtig ist?
Zitatauszug aus TÜV-Gutachten Bodysyle Hinterradabdeckung.
seite 3
0. hinweise für den fahrzeughalter
unverzügliche durchführung und bestätigung der änderungsabnahme:
durch die vorgenommene änderung erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegt auflagen nicht eingehalten werden!nach der durchführung der technischen änderung ist das fahrzeug unter vorlage des vorliegenden teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten sachverständigen oder prüfer einer technischen prüfstelle oder einem prüfingineur einer amtlichen anerkannten überwachungsorganisation zur durchführung und bestätigung der vorgeschriebenen änderungsabnahme vorzuführen.
usw.
Da scheiden sich also alle Geister....
Ich für meinen Fall würde das Dingen eintragen lassen, dann kann auch im Fall eines Falles keine Debatte über die Abdeckung aufflammen... (ich weiß, ich weiß, müsste ursächlich für den Unfall sein... Aber die modernen Raubritter versuchen alles...)
ich *vermute* (:bier mit 2T-Micha) jetzt mal, selbst wenn Du unsere Regelungsinstanz (Gesetzgeber) befragen würdest, würdest Du keine definitive Aussage erhalten. Ist nicht das ganze Leben eine einzige Vermutung
Hab jetzt blutige Finger und vermute mal, daß ich genug geschrieben habe
Viele Grüße,
Kai
Hi!
Ich war grad beim TÜV-Berlin.(Tüv Rheinland, oda so)
Hab die Bodystyle Hinterrad Abdeckung für die Er 6n. Und....die muss abgenommen werden, da es nur ein TÜV-Gutachten ist.
Dann bekommste eine Bescheinigung (2 Seiten DIN-A4). Diese muss man immer mittragen oder beim ?Kraftfahrtamt? in die Papiere eintragen lassen.
Das ganze hat mich 20 min und 30,40€ gekostet.
So, hoffe wurde einiges klar
Gruß
Marco
also laut dem TÜV Gutachten das dabei ist, muss das Teil eingetragen werden.
Auch wenn der Prüfer meinte das sei überflüssig. Es gibt genug Beispiele für überflüssige Regelungen...
Ich fühl mich mit dem eingetragenden Teil auf jeden Fall besser
Gruss Crosser
kai
super recherchiert!!!
Das Problem ist, dass die Händler das selbst oft verwechseln weil sie keine Ahnung haben: Es gibt entweder eine ABE (dann ist das Ganze praktisch "TÜV-frei") oder eine TÜV-Gutachten. Mit dem TÜV-Gutachten muss man dann nochmal beim TÜV vorfahren und sich den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen.
Ab dann ist man im Prinzip auf dem gleichen Stand wie mit einer ABE: Beide Papiere muss man entweder immer mitführen oder kann sie eintragen lassen
@crosser
im Bodystyle Gutachten steht:
ZitatMitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-Abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Das heißt also eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich wenn du die TÜV-Abnahme immer dabei hast.
Die Argumentation vom TÜV Süd klingt ja schon ein wenig logisch, aber dann müssten eigentlich noch viel mehr Teile überprüft werden z.B. Schutzblechverlängerung vorne, Sturzpads, Handschützer, Gepäckträger, Austauschsitze usw. All diese Teile könnten schließlich vom Prinzip her auch Gefahren darstellen.
Also ist ein Gutachten vorgeschrieben, allerdings wird diese Forderung anscheinend "nur" mit der allgemeinen Sicherheit begründet. Ein explizite Forderung für die Abdeckung scheint es nicht zu geben.
ZitatOriginal von crosser1970
so was hab ich mir gedacht, passte aber hinten und vorne nicht.Ich hab mir ein dickes festes Stück Schaumgummi untergelegt. Das war viel besser
genau so habe ich das und viele Andere auch schon gemacht
ZitatOriginal von 2T-Micha
Braucht man überhaupt irgendein Gutachten für die Hinterradabdeckung???
Ich hab eine ohne Gutachten - und bei zwei TÜV-Eintragungen wollte
der Prüfer gar nichts darüber wissen - einmal hat nur kontrolliert, ob die neue
Reifengröße sauber drunter paßt und hat dann die Reifengröße eingetragen.
?(........ 8)........ :bierMicha
welche größe hastn daurf? 0_o
Hi,
im Prinzip hast Du ja Recht und so wie Du das geschrieben hast sehe ich das Ganze auch, sprich ABE, alles OK, nur Gutachten, dann vorstellen gehen.
Allerdings gibt es auch da wieder Ausnahmen. Ich habe einen Kettenöler montiert (den CLS200), bei dem liegt ein Tüv-Teilegutachten bei. Also müsste man das eigentlich abnehmen lassen. Es steht sogar ausdrücklich drauf (wie oben mit sofortiger Änderungsabnahme). Dann liegt aber auch noch eine "Gutachterliche Stellungnahme" vom gleichen Prüfer des Tüv Süd dabei, auf der ausdrücklich und sogar unterstrichen steht: "Eine Anbauabnahme und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich". Das Gutachten ist vom März 2001 und die Stellungnahme vom November 2001.
Anscheinend gilt dann das neuere Schriftstück. Oder aber der jeweilige Prüfer darf sich das dann aussuchen ????
Scheint also alles nicht so einfach zu sein und für unsereins völlig unentscheidbar...
Du hast ja auch schon gefragt: Warum Hinterradabdeckung abnehmen lassen und Schutzblechverlängerung vorne nicht?? Beides ist nah am Reifen und nachträglich montiert/verändert worden. (Evtl. weil die Verlängerung nur an das bestehende Teil angebracht wird, während die HRA vollständig neu angebracht wird?) Was mich dann allerdings sehr wundert, ist das z.B. Kofferträger überhaupt nicht beachtet werden, Da kannste Dir ja sogar eigene zusammenbraten, falls Du des Schweissens mächtig bist...
Und die Moral aus der Geschicht:
Besser einmal zuviel den Kollegen Tüv-Prüfer behelligen als einmal zu wenig und dann irgendwann dumm aus der Wäsche zu schauen wegen fahren ohne BE.
Viele Grüße,
Kai
Das Problem dabei ist aber halt auch, dass selbst die Prüfer beim TÜV sich nicht mehr auskennen (siehe Aussagen oben). Wenn du bei einem Prüfer etwas nicht eingetragen bekommst, dann geh zum nächsten. Irgend einer trägt es dir schon ein.
Ich habe die HRA von Poly26 ( mit Materialgutachten ).
Zwei TÜV und ein DEKRA Prüfer haben unabhängig von einander bescheinigt, daß das Teil abgenommen werden muss UND in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden muss. Ein mitführen der Abnahme ist nicht ausreichend !
Kosten: Abnahme TÜV - 27,90 €
Strassenverkehrsamt - 14,90 € ( oder so )
Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit der versicherungsschutz.
Passiert ein Unfall mit hohen Folgeschäden und das Fahrzeug wird untersucht und festgestellt, daß keine Betriebserlaubnis besteht, zahlst Du ggf. Dein Leben lang wegen den paar Kröten.
Im übrigen gehört so eine HRA zum Fahrwerk und brauch somit eine ABE/Eintragung.
Gruß
Volker
Auf der Tüv Abnahme steht das die Papiere erst beim nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt berichtigt werden müssen. Ein Mitführen der Abnahme reicht aus
Gruss Crosser
ZitatOriginal von crosser1970
Auf der Tüv Abnahme steht das die Papiere erst beim nächsten Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt berichtigt werden müssen. Ein Mitführen der Abnahme reicht ausGruss Crosser
das kann ich auf den beiden Bescheinigungen vom TÜV-hessen beim besten Willen weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite finden.
Der Prüfer hat es mir zudem auch noch einmal ausdrücklich gesagt.
Da bestehen wohl länderspezifische Differenzen bei der Handhabe.
Na denn,
Volker
Bei mir steht folgendes auf Seite 2
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich
Tüv Rheinland halt