Seitliche Reflektoren in Verbindung mit Euro 4

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  • Hallo Kollegen,

    Wie die Überschrift schon sagt geht es um die neue Norm für Motorräder, Euro 4. Hier geht es ja nicht nur um Abgase etc., sondern auch um Sicherheitsaspekte.

    So schreibt Euro 4 zum Bleistift auch seitliche Reflektoren vor. In anderen Motorrad-Foren wird auch schon fleißig diskutiert, aber es ist immer noch rumgestocher im Nebel.

    Nehmen wir als Beispiel die Ninja 650.
    Es Existieren Bilder auf der Kawa Homepage, da hat sie vorn am Kotflügel 2 orange Katzenaugen und hinten beim KZ-Halter jeweils links und rechts einen Roten, Rechteckigen Reflektor.

    Auf anderen Bildern, ebenfalls auf der Kawa-Website, hat sie die vorderen Katzenaugen nicht.


    Ja, was denn nun?!

    Hat Sie nun vorne welche oder nicht? Und wenn ja, kann man die runden, hässlichen Dinger entfernen, da ja hinten schon welche sind?
    Kann man sie ggf. durch rechteckige direkt an der Gabel ersetzen, wenn sie wirklich notwendig sind? Die Runden Dinger sehen jedenfalls *censored* aus.

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand besser aus mit der Gesetzeslage.

    Danke + Gruß

    akkarin92

    • Offizieller Beitrag

    in Amerika sind die seitlichen Reflektoren schon lange Pflicht, vorne gelb, hinten rot. Die Fotos könnten daher auch von dort stammen.

    In der EU-Vorschrift, die cJarek verlinkt hat, heißt es "je Seite ein oder zwei, vorne gelb, hinten gelb oder rot, nicht dreieckig, zwischen 30 und 90 cm über Boden, vorne dürfen sie mit der Lenkung mitschwenken". Mindestmaße habe ich merkwürdigerweise nicht gefunden.

  • D.H. wenn ich hinten einen anderen KZ-Halter will muss ich entweder was ranbasteln oder vorne die lassen?

    Theoretisch müsste das am Halter ja nicht so schwer sein, einfach 2 zusätzliche Reflektoren inkl. Halter mitbestellen, anpassen und links / rechts vom KZ im 90° Winkel montieren...

    Danke euch schonmal!

  • So muss es jetzt laufen, evtl. werden später im Zubehörhandel mal etwas attraktivere Lösungen angeboten. Und wieder werden Gebrauchtfahrzeuge für Tuner und solche dies sein wollen, interessanter.

    Ich finde es spannend, dass die Kinderfahrradoptik der US-Bikes schonmal voreilend von der EU übernommen wurde um transatlantischen Handel und die Modellvarianten für die Hersteller zu vereinfachen. Wie immer natürlich nur zu unserem besten, hier der unglaubliche Sicherheitgewinn.

  • Ich finde diese runden Teile auch schrecklich hässlich.
    Wo ist das Problem, so einen Reflektor zumindest ein bisschen in die Formensprache einer Motorradgabel zu integrieren?
    Es sieht aus, wie ein 50 Cent Fahrrad-Katzenauge, welches mit Tesa Powerstrip angeklebt wurde.

    Das es etwas eleganter geht, zeigt Harley bei seinen Euro4 Modellen. Der Strahler ist dort zwar auch keine Schönheit,
    aber es wurde sich etwas Mühe gegeben, dass es ein bisschen optisch passt...

    Aber solche Längsreflektoren kann man sicher auch kaufen und gegen den runden austauschen.

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Jup, dachte mir auch schon, dass ich irgendwas an die Gabel selbst mache in diese Richtung.

    Was passiert, wenn man den Spaß komplett weglässt und von der Rennleitung angehalten wird, was ich natürlich nicht tun werde? Mängelkarte? Strafe?

  • Sehr interessante Frage...das wird wohl jemand ausprobieren müssen :yeah:
    Mängelkarte wirds dann sicher geben. Verwarngeldmäßig sicher behandelt werden a la Defektes Leuchtmittel o.ä. wobei das vielleicht nicht so restriktiv gehandhabt wird

    Ich hab letzte Woche mal den TÜV gefragt als er bei mir im Haus war (da einige Kunden ebenso aus Optik Gründen gefragt haben), mit der Aussage, sind keine Seitenreflektoren zur HU dran, gibts keine Plakette.
    Ergo wenn man sie abbaut, sollte man sie trotzdem sicher aufbewahren ;)

  • Reflektoren gehören rechtlich zur Lichtanlage, ist die nicht i. O., gibt's keinen TüV. Das gilt sogar für meine reflektierenden Felgenbänder, theoretisch kein TÜV. Bin gespannt wie es im Sommer ausgeht.

  • reflektierenden Felgenbänder = theoretisch kein TÜV. Bin gespannt, wie es im Sommer ausgeht.

    Icke ooch. Bitte berichten, will das auch haben (wenn es am Radl deutlich sinnvoller sein dürfte. Aber darum geht´s ja selten, wenn der Amtsschimmel ne Überdosis Hafer geraucht hat).

    Wie kommen bloß die GoldWing-Treiber über die §§-Prüfung? Ok, wird hier nicht mehr verkauft, aber...

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • Hmmm.... hab mal meine ER6n angeschaut und mir überlegt, wo ich die Katzenaugen montieren würde, wenn ich denn müsste. Erst kamen mir die Lenkerendgewichte in den Sinn. Geht nicht, da diese mit c.a. 105 cm, 15 cm zu hoch sind. Ich würde sie an den Sturzpads montieren bzw den Herstellern der Sturzpad empfehlen, gleich solche anzubieten, welche dieses "supergeile" Future integriert haben :yeah:

    Grüsse aus der schönen Schweiz
    Monty

  • So Leute,

    war heute nochmals beim Händler, der hat eine KRT und eine Schwarze Ninja da als Vorführer bzw. Neufahrzeug. Bei beiden sind vorne keine Katzenaugen montiert. Habs leider verpennt zu fragen, ob er die weggelassen hat oder ob die nicht dabei waren.

    Wie dem auch sei - die hinteren, Roten Reflektoren sind bei, liegt aber auch an der Konstruktion des Kennzeichenhalters.

  • Hattu Händy? Kanntu anrufen und fragen, wenn´s so pressiert. :egal Mein´ja nur... :lachen :lol

    KRT

    Dank der, mich nicht verfolgenden, Suchmaschine MetaGer.de weiß ich nun auch, was die obige Abk. vermutlich heißen soll: KRT abbreviation stands for Kawasaki Racing Team

    Das war Suchergebnis Nr. 16 in der Liste. Da eher eine SuMa mit Anspruch, ist das Ergebnis für mich ok: MetaGer wird entwickelt und betrieben vom SUMA-EV - Verein für freien Wissenszugang.

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • Abkürzungen sind zum kotzen... egal wie normal sie für einem vorkommen. Das SMS Zeitalter, wo man jeden Buchstaben sparen musste, um möglichst viel in eine SMS reinzukriegen, ist definitiv vorbei.

    Grüsse aus der wunderschönen, heute mal sonnigen Schweiz
    Monty

    • Offizieller Beitrag

    Reflektoren gehören rechtlich zur Lichtanlage, ist die nicht i. O., gibt's keinen TüV. Das gilt sogar für meine reflektierenden Felgenbänder, theoretisch kein TÜV. Bin gespannt wie es im Sommer ausgeht.

    Ich habe schon seit Jahren reflektierende Felgenringe dran. Allerdings sind die völlig unauffällig: Am Tag sind sie schwarz, bei Nacht und angeleuchtet reflektieren sie weiß. Alles nicht zugelassen... Hab sie trotzdem dran weil es mir Sicherheit bringt.

    Nur schade dass diese Folien nicht genauso gut reflektieren wie die Katzenaugen. So einen farbigen Aufkleber könnte man viel besser ins Design integrieren

  • Wenn die Felgenbänder durchgehend sind und weiß reflektieren (bei orange bin ich mir gerade nicht sicher), dann sind diese zugelassen.
    Ob das bei Euro4 als Alternative zu den Katzenaugen geht, wäre interessant

  • Ich kann nix zu Felgen finden ... Reifen mit Reflexstreifen kenne ich nur von Fahrrädern ...
    Gibt es eine Auslegungsvorschrift, das Punkt 5 auch auf die Felge erweitert?

  • Moin Moin.

    Bin neu hier und die Antwort kommt vermutlich etwas spät. Aber vielleicht hilft dies dennoch dem einen oder anderen. Ihr müsst in der Zulassungsbestätigung nachsehen.

    Ist ein Kraftrad nach nationalen Bauvorschriften geprüft und abgenommen,
    ersichtlich an der „ABE-Nummer“ im Fahrzeugbrief (jetzt
    Zulassungsbestätigung Teil II), dann sind die genannten seitlichen
    Rückstrahler zulässig, aber nicht verpflichtend. Sie brauchen dann auch
    nicht am Fahrzeug verbaut sein.


    Ist das Kraftrad nach der europäischen RiLi 2009/67/EG geprüft und
    abgenommen, ebenfalls ersichtlich an der „EG-BE-Nummer“ im Fahrzeugbrief
    (jetzt Zulassungsbestätigung Teil II), dann gilt das gleiche wie o.a. .


    Ist das Kraftrad nach der derzeitig gültigen EG-RiLi VO (EU) 3/2014
    u.Erg. geprüft und abgenommen, dann sind die die seitlichen Rückstrahler
    nach Art, Anzahl und Anbaulage vorgeschrieben und gehören als
    lichttechnische Einrichtung zum Geltungsbereich der Betriebserlaubnis
    des Fahrzeug.


    Der hintere rote Rückstrahler gehört in jedem Fall zum Fahrzeug und
    wird, wenn nicht vorhanden, im Rahmen der Hauptuntersuchung als
    Erheblicher Mangel eingestuft. Eine Plakette darf dann nicht zugeteilt
    werden.

    Lg und gute Fahrt an alle!