Erlaubt, nicht erlaubt

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  • Habe mal ein paar Sachen herrausgesucht, was lt. Tüv, dekra usw. nicht eintragungspflichtig ist, was eingetragen werden muß und was eine Teilenummer oder ABE oder Teilegutachten benötigt.
    Angabe ohne Gewähr !!!!!

    Erlaubt: (nicht eintragungspflichtig)

    - Heckinnenkotflügel
    - Kegelrollenlager,Lenkkopf
    - Benzinleitung,Benzinfilter
    - Benzinleitungsschnellkupplung
    - Längere Bowdenzüge
    - Dauerluftfilter (sofern identische Bauart)
    - Kühlerabdeckung + Blende
    - Kettenritzel bei gleicher Zahnung
    - Öltemperatursensor
    - Batterie, andere Kapazität
    - Blinkerverlängerung
    - Blinkerpiepser
    - Bordsteckdose
    - Nachrüstdrehzahlmesser
    - Navigationsgeräte
    - Schaltblitz zum Nachrüsten
    - Voltmeter
    - Aluboxen
    - Gabelprotectoren,Schmutzschutz
    - Gepäckträger
    - Griffgummis
    - Handprotektoren
    - Heizgriffe
    - Kettenschmiersystem
    - Kofferträger,Koffer
    - Lautsprecher
    - Lenkermittelstrebe
    - Lenkerstulpen
    - Prismenadapter für Montageständer
    - Reifenventilkappe mit Druckkontrolle
    - Sitzbank auf + abpolstern
    - Stereoanlage
    - Topcase,Topcaseträgerplatte
    - Vibrationsdämpfer Lenker
    - Alarmanlage ohne Wegfahrsperre
    - Größerer Kattenschutz
    - Lampenschutzbügel
    - Motorschutzplatte (Enduros)
    - Schutzbügel
    - Sturzpads
    - Warnblinkanlage


    ABE,EG-BE oder Teilegutachten erforderlich !!!!!!!!!!!
    - Bremsamatur, andere
    - Fahrwerktieferlegen,höherlegen
    - Federbeine
    - Gabelstabilisatoren
    - Heck höher legen
    - Heck tiefer legen
    - Hinterradabdeckung
    - Lenkungsdämpfer
    - Reifen
    - Schwingenumbau
    - Sekundärübersetzung
    - Vergaser
    - Vergaserbedüsung
    - Ansaugstutzen
    - Auspuff
    - Getriebeabstufung
    - Kettenrad
    - Krümmer (anderer Querschnitt,andere Form)
    - Leistungsreduzierung
    - Leistungssteigerung
    - Kettenritzel
    - Tank,größer,anderes Material
    - Cockpit-Kontrollleuchten-Display
    - Multifunktionscockpit
    - Tacho
    - Chopperscheibe
    - Cockpitverkleidung
    - Hauptständer,Lampenmaske
    - Lenker,Lenkererhöhung
    - Seitenständer
    - Soziushaltegriffe
    - Verkleidung
    - Verkleidungsscheibe
    - Windschild
    - Zusatztank(z.B. an Solomaschinen o. Beiwagen)
    - Alarmanlage mit Wegfahrsperre
    - Bremsanlage
    - Bugspoiler
    - Hinterradabdeckung
    - Klarglasrücklicht
    - Streetfightermaske
    - Verkleidungsunterteil


    Kann per Einzelabnahme eingetragen werden:

    - Eigenbau Hilfsrahmen für Gespannbetrieb
    - Rahmeneigenbau
    - Umbauten an Rahmen
    - Umbau zum Gespann
    - Einbau selbstkonfektionierter Räder
    - Einbau leistungsstärkerer Motor
    - Einbau eines nicht für dieses Fahrzeug vorgesehenden
    Motor (z.B.Dieselmotor)

    Bauartgenehmigung erforderlich:

    - Miniblinker
    - LED-Blinker
    - Blinkerspiegel
    - DE-Projektionsscheinwerfer
    - Nachrüstdoppelscheinwerfer
    - Freiflächenscheinwerfer
    - Glühlampen
    - Kennzeichenbeleuchtung
    - Funkentstörte Kerzenstecker
    - Lenkerendenblinker
    - Kellermänner,Ochsenaugen
    - Nebelscheinwerfer
    - Reflektoren seitlich
    - Rücklicht, Rücklicht LED
    - Rückstrahler
    - Scheinwerfer
    - Verkleidungsblinker
    - Zusatzscheinwerfer
    - Anhängerkupplung Solomaschine
    - Hupen
    - Spiegel gegen toten Winkel (konvexes Glas)



    Das ist Deutschland X(

    Viel Spaß :hi

    Schwarz ist mehr als nur eine Farbe 8)

  • Also meine neue Maske braucht anscheinend nicht eingetragen zu werden, da sie die E Zulassung aht und somit für D`s Straßen zugelassen ist :) mal schauen was im Ausland damit wieder los ist^^ Aber das würde mich auch genauer interressieren!

    MfG Ulrich

  • hab meine soziusgriffe abgebaut - seh ich das jetzt richtig, dass wenn ich allein fahre ich trotzdem ärger bekommen kann? 8o

  • Da musste jetzt theoretisch zum TÜV und deine Maschiene als Solofahrzeug umschreiben lassen!

  • Ich hab es immer so gehalten, dass ich auch Teile mit EG-ABE oder ABE eintragen habe lassen. Ich will nämlich keinen Leitz-Ordner mitschleppen, nur für den Fall, dass ich mal kontrolliert werde. Also alles eingetragen und damit hatte ich dann auch nie Probleme. :jubel

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Massiv-Men
    Ja das war meine Frage.
    Wo muss ich das eintragen lassen in den Fahrzeugschein?
    Und das mach ich dann beim Tüv?!

    Teile mit Teilegutachten müssen eingetragen werden, Teile mit ABE können eingetragen werden (oder du schleppst die ABE's immer mit dir rum).

    Eingetragen wird das in den Fahrzeugschein (bzw. wie das jetzt auch immer heißt, "Zulassungsbescheinigung Teil 1" oder so).

    Beim TÜV musst du nix weiter machen. Wenn es eingetragen ist, ist alles ok, sonst musst du halt die ABE's dabeihaben. Probleme kann es nur dann geben wenn du an einen blöden Prüfer gerätst der die Eintragungen oder Gutachten anzweifelt. Dann fahr einfach zur nächsten Prüfstelle.

    Zitat

    Original von rowi
    hab meine soziusgriffe abgebaut - seh ich das jetzt richtig, dass wenn ich allein fahre ich trotzdem ärger bekommen kann?


    Auf alle Fälle bekommst du da Schwierigkeiten!!! Also entweder Griffe wieder dran oder als Solo-Maschine eintragen lassen. Dann musst du aber (soviel ich weiß) zusätzlich auch die Fußrasten entfernen. Die fehlenden Griffe sind halt recht auffällig. Da wäre mir das Risiko zu hoch.


    Jetzt habe ich aber auch mal zwei Fragen:
    1. Darf man an das Motorrad Seitenblinker anbringen??? Das habe ich nämlich jetzt gemacht. Da die Spiegelblinker von der Seite praktisch nicht zusehen sind, habe ich die entstandenen Löcher in der Seitenverkleidung mit zusätzlichen Verkleidungsblinkern gestopft (habe jetzt also insgeamt 6 LED-Blinker).
    2. Puh schreibt, dass man für die Soziushaltegriffe auch eine ABE oder Teilegutachten benötigt. Darüber habe ich noch nie nachgedacht, klingt ja aber logisch. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass bei dem originalen Kawa Topcaseträger (von SW-Motech hergestellt) irgend ein Gutachten dabei war. Der Träger ersetzt ja aber die originalen Haltegriffe durch andere. Oder verstehe ich da was falsch?

  • Ich geh also mit dem Teilegutachten und meinem "Zulassungsbescheinigung Teil 1" zur Zulassungsstelle und die tragen mir das dann ein...

    Die machen das doch bestimt nicht kostenlos oder ? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist noch viel komplizierter:

    Bei manchen (wenigen) Teilen brauchst du zusätzlich noch eine Einbaubestätigung einer Werkstatt. Das ist zum Beispiel bei Stahlflexleitungen so. Bei den Leitungen liegt ein Gutachten dabei in welches die Werkstatt einen Stempel reindrückt und den fachmännischen Einbau bestätigt. Also vorher mal genau die Gutachten durchlesen ob man so eine Einbaubestätigung benötigt.

    Mit den Teilegutachten musst du dann zuerst beim TÜV vorfahren. Die bestätigen dann dass die Teile auch wirklich angebaut sind und vor allem dass sie korrekt angebaut sind. Das kostet natürlich Geld!

    Und mit der Bestätigung vom TÜV musst du dann zur Zulassungsstelle. Die tragen dir dann die Sachen ein. Das kostet natürlich wieder Geld (und in der Regel Zeit und Nerven).


    Geld sparen kannst du wenn du alle Sachen auf einmal eintragen lässt. Dann müssen die dir auf der Zulassungsstelle nur einmal einen neuen Schein ausdrucken.

  • Okay jetzt hab ich's verstanden, und wenn ich ein Teil mit ABE habe kann ich den Teil mit dem Tüv ausfallen lassen und gleich zur zulassungsstelle gehen, oder die ABE immer am Man(n) haben. :yeah:

  • Zu Teilen mit ABE hätte ich mal noch ne Frage. Ich habe einen Lenker mit ABE. In der ABE ist eine Liste diverser Motorräder aufgeführt. Mein Freundlicher hat mir den Lenker für die ER-6 als "mit ABE vorhanden" verkauft. Nun steht die ER-6 aber nicht in der Liste. Als Antwort auf meine Frage diesbezüglich meinte er die ABE gelten für den Lenker allgemein, nicht in Kombination mit bestimmten Motorradmodellen. Das kann ich mir aber fast nicht vorstellen. Weiß da jemand mehr drüber?

    Gruß
    Jürgen

  • LenkerendenBLINKER sind eingeordnet bei "Modell-spezifisch"

    Wenn ich mir jetzt solche Blinker ansehe haben die ein E-Prüfzeichen
    oder keins (ich würde nur welche mit kaufen).
    Aber speziell für irgendwelche Modelle...? Fehlanzeige!
    Gibt`s da vielleicht eine maximale Breite die der lenker
    haben darf? ((wird vielleicht eng mit Superbike-Lenker?!?!)

    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus...

    Mfg Stivi

    Hier mal ein Beispiel:
    http://www.shin-yo.de/artikeldetails/details_202-550.html

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • Also wenn ich das grad richtig rauslese:
    Abstand zueinander 560mm (aber kein max Maß) :0plan
    Höhe 350-1200mm

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • gängige lenkerendenblinker (ochsenaugen, kellermann) haben eine typzulassung (z.B. E1 im kreis), wie andere zubehörblinker auch und sind daher nicht fahrzeugmodell abhängig. man braucht weder ein "papier" dazu, noch muss man sie abnehmen/eintragen lassen.

    die lenkerbreite bestimmt deren max. abstand, ein höchstmaß ist meines wissens nicht vorgeschrieben, da ohnehin durch die physis des menschen (reichweite der arme) beschränkt. das wird aber sicher niemals moniert werden, weil das lenkerende nunmal da ist, wo es ist. (das ist meine erfahrung mit dem tüv. aber im einzelfall gilt das gesetz).

    die max. höhe von 1200mm könnte schon bei enduros ein (theoretisches) problem geben, an 8x4-lenkern garantiert.

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (21. Juni 2011 um 15:51)