Db-Killer verloren - haftet die Werkstatt?

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  • Hab vorhin bemerkt, dass ich einen meiner Db-Killer verloren hab. Offensichtlich hat sich die Schraube losgelöst und der Killer ist dann rausgefallen.
    Ich hatte ja schon mal eine ähnliche Geschichte und hab dann die Werkstatt die Schrauben explizit sichern lassen - ist so auch in der Rechnung vom Jun15 vermerkt.
    Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Aerosmith (11. Juli 2016 um 22:27)

  • An sich gehört da ein Schweißpunkt hin, das können aber nicht alle auf Edelstahl, womöglich haben die das mit Loctite versucht?
    Ich würde das reklamieren, unabhängig davon, ob juristisch etwas zusteht, eine anständige Werkstatt steht für so etwas gerade.
    Ob hier rechtlich nun 6 Monate gelten für eine Dienstleistung, oder 24 Monate für Technik, möge ein Jurist besser wissen.

    man nennt mich auch monza3cdti
    monzol.de so grinsen Motor und Fahrer um die Wette :daumenhoch:

  • Gäbe immer noch die Schiedsstelle der Innung, falls sie uneinsichtig sein sollten. Ist dir der Lärm nicht "sofort" aufgefallen, Simon? Wahrscheinlich unwahrscheinlich ihn wieder zu finden: Busch auf, Busch zu, weg isser. Ärgerlich. :bump:

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • ...damit spielen jetzt Marienkäfer Trompete, oder er steckt Im Kühlergrill eines drängelden A4...wer weiß.
    Wiederfinden halte ich für ausgeschlossen

    man nennt mich auch monza3cdti
    monzol.de so grinsen Motor und Fahrer um die Wette :daumenhoch:

  • Die Werke kann sich darauf berufen, dass sie das Material verwenden mussten, welches du ihnen gestellt hast. Und dann hast du die Dienstleistungen so abgenommen und warst einverstanden.. Schaut nicht unbedingt mega aus. Die Werkstatt wird sich aber normalerweise trotzdem drum kümmern. Vielleicht das du einen Teil zahlst, aber nicht alles.

    Ich weiß nicht welchen pott du hast, bei mir funktioniert Draht hervorragend als Sicherung. (einfach um die Schraube hinter die Mutter)

    Lg

  • Hab nen IXIL und die haben das mit so ner Art Loctite und ner Unterlegscheibe zusätzlich zur serienmäßigen Schraube gesichert. War offenbar nicht ausreichend... ist doch bei nem Edelstahlauspuff keine Raketenwissenschaft, 2 verdammte Schrauben zu sichern.

    Stefan, hatte Gehörschutz drin und dachte, der Auspuff wäre heißgefahren. Irgend ne Wildsau am Ellerberg wundert sich bestimmt gerade, was da für ne komische Frucht im Busch liegt..

  • Da haftet in diesem Fall hoffentlich niemand. Risiko am Besitz.
    Aber wir haben ja eine merkwürdige Entwicklung des Rechts, alle wünschen sich den Haftungskäse made in USA, bloß keine Eigenverantwortung mehr.

    Gibt immer wieder die Diskussion bei verlorenem DB-Killer. Großes Wundern, dass die Schgraube nicht hält obwohl man sie doch bloß einmal rausgedreht und dann artig später wieder reingedreht und vermeintlich gesichert hat. Werkstoffkunde im wahren Leben halt.

  • Ich denke auch das eine Haftung wohl ein bisschen weit hergeholt ist. Wenn ich ein solches Problem hätte "Schrauben lösen sich von allein" dann würde ich hin und wieder mal danach schauen. Nach der Kette schaut man ja auch mal und der Aufwand nach einer Schraube zu sehen ist nicht wirklich ein Aufwand.

  • Aber wenn ich mir das explizit sichern lass für gutes Geld? Ich Na gut, ich weiß schon, auf die Arbeit von Handwerkern kann man sich eh nicht verlassen :thumbdown:

  • Aber wenn ich mir das explizit sichern lass für gutes Geld? Ich Na gut, ich weiß schon, auf die Arbeit von Handwerkern kann man sich eh nicht verlassen :thumbdown:


    Das "explizit" sichern lassen ist ja über ein Jahr her. Wie lange soll das halten?

  • Möglichst für immer. Der hätte ja sagen können "achte trotzdem noch drauf" oder es gleich festschweißen können. Wenn er schon so vorsichtig ist, dass er bei 12000 das Ventilspiel einstellen will.. ich ging ja als Laie davon aus, dass die Schraube nun für immer hält. Vermutlich kommt ihr gleich wieder an "ja aber das hättest du doch wissen müssen, die arme Werkstatt hat doch ihren Job so toll gemacht und du machst sie dafür nun verantwortlich". Ja tu ich! Und nein, haben sie nicht, sonst wär der Db-Killer noch drin. Mir geht eure gefühlte Tendenz auf den Sack, Handwerker immer in Schutz zu nehmen. Ich bin Laie und zahl gutes Geld dafür, dass die Kiste dauerhaft läuft und das tut sie nicht. Db-Killer sind doch keine Verschleißteile!

  • Was ist Dein Beruf? Ich würde dann mal nach einem Beispiel aus Deinem Bereich suchen der eventuell erklärt das möglicherweise ein bisschen mitdenken wichtig ist.

  • Leider ist man als Fahrzeughalter bzw Fahrzeugführer dafür Verantwortlich das das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand ist und z.B. keine Teile verliert.

    Eigentlich sollte dafür die jährliche Inspektion bei der Werkstatt ausreichen. Insofern ist da schon die Werkstatt in der Pflicht das die getroffenen Massnahmen mindestens ein Jahr bis zum nächsten Service reichen.

    Sollte für ein Zubehörteil ein kürzerer Wartungsintervall notwendig sein so müsste dessen Hersteller das dem Käufer anzeigen.

    Bisher hatte ich vermutet das der Auspuff wie beim Auto ein verschleissteil ist. Gut zu wissen das das bei Motorrädern nicht zutrifft.

  • Hat ja auch ein Jahr gehalten.. 12,5 Monate :harr

    Auspüffe sind Verschleißteile.. Db-Killer nicht!! Oder gehts jetzt gleich mit Lenkerendgewichten, Verkleidungsteilen, Fußraten, Bobbins und dem Lenkradschloss weiter? 8o

  • Um das mal ein wenig aufzulockern, auch Werkstätten haben eine Garantie bzw Gewährleistung.

    Auch auf eine Dienstleitung gibt es ergo eine Gewährleistung die ein wenig anders sind als bei Produkten wie ienem TV

    Bei Abnahme der Arbeit (ergo abholung der maschine) startet die Verjährungsfrist. Während der Abnahme kann man bei schlechter Arbeit die Abnahme verweigern, der Handwerker wäre in der Pflicht nachzuweisen das er sauber gearbeitet hat.
    NACH der Abnahme muss vom Kunden nachgewiesen werden das der Handwerker gepfuscht hat, was sich jetzt sehr schwer gestaltet.
    Die typische 6 Monats Frist wo die Werke in der Beweislast wäre gibt es bei Dienstleistungen nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen, bei Handwerksleistungen ist das alles deutlich komplizierter da hier neben der Art der Arbeit auch der Werkstoff sowie der Einsatzzweck eine Rolle spielen

    Denn nachzuweisen das dort nur eine einfache Schraube die sicherung übernommen hat, das ein Schweißpunkt sinniger wäre wäre jetzt Simons Aufgabe was ergo nicht einfach wird wenn man sich mit der Thematik nicht wirklich auskennt.

    Hierbei wäre dann der einfachste Gang wie von Silversurfer angesprochen die Schiedstelle der KFZ Innung, bzw nochmal das Gespräch mit der Werke suchen und auch diese mal auf ihre Gewährleistung hinweisen sowie etwas eindrucksvoller formulieren das sich schlechte Arbeit schnelkl rumspricht (leider muss man wohl bei einigen Werken heute so argumentieren da es denen sonst egal ist.

  • Ich kanns doch immer noch nachweisen - hab doch 2 Rohre am Auspuff, also hab ich noch einen Db-Killer nebst Schraube im Auspuff ^^

    Also gut, erst zur Werke und falls die dann rummeckern zur Innung.

  • Jup, sprech mit denen, wenn die sich querstellen geht leider nur der Gang zur Innung.
    was hast du bezahlt für das sichern der DB Killer bei denen?

  • DB Killer gesichert
    in einem Schalldämpfer DB-Killer nur eingeschlagen
    >> Schraube zur Sicherung verbaut
    Probefahrt >> i.O.
    3,00 AW EP 5,55 GP 16,65