Folgende Konstellation:
Motorrad gedrosselt mit Saisonkennzeichen (03-10)
Nun wurde es entdrosselt.
Die Fahrt zum TÜV/DEKRA steht an und kann auf direktem Weg vollzogen werden. Da hat man Versicherungsschutz und auch die Polizei meckert nicht, richtig?
Wenn ich nun aber vor dem 1.3. diese Fahrt unternehme, gilt dann dasselbe?
Klar steht in der Zulassung 03-10, aber die Zulassung gilt aufgrund der Leistungsänderung doch sowieso nicht mehr.
Stimmt ihr mir zu, oder habe ich mir das schön geredet?