Fußrasten vom Sozius abnehmen?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Mein Heck ist definitiv ohne Soziusplatz. Ich musste den Ein-Mann Betrieb eintragen lassen. Fußrasten mussten ab.

    Du hast auch eine komplette Änderung des Heckrahmens(?). Ich sehe das mal so: ich könnte Theoretisch im PKW die Rückbank ausbauen, sofern ich sämtliche Montagestellen/Möglichkeiten zum Fixieren lasse- ohne eine Änderung der Eintragung. Das ist kein Eingriff in die Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges. Ebenso gibt es diverse Transporter, speziell für die Baustelle, bei denen man die Rückbank durch eine Hand voll Bolzen entfernen kann, die sind auch mit (x) Sitzplätzen eingetragen.

  • Ich hab an meiner 2013er ERna die originale Kawa Heckabdeckung, die den Sitz ersetzt (und somit der Sitz komplett wegfällt), aber leicht zurückgerüstet werden kann. Dazu hab ich die GillesTooling Rastenanlage, die optional mit und ohne Soziusrasten montiert werden kann. Ich fahr permanent im 1-Sitzer Betrieb, aber mein Dekra Prüfer meinte, dass muss nicht auf 1-Mann Betrieb umgetragen werden, weil ja theoretisch leicht umbaubar... Bisher hatte ich aber auch noch keine Begegnung mit der Rennleitung 8)

    Let your Bike Live Long and Prosper

  • Ich häng mich mal hier ran in der Hoffnung, dass die besprochenen gesetzlichen Anforderungen noch aktuell sind. ;)

    Verstehe ich das insgesamt richtig, dass ich

    - wenn 2 Sitzplätze eingetragen sind, auch 2 Sitze und 2 Paar Fußrasten benötige

    - die Fußrasten auch dann dran lassen muss, wenn ich den Sozius-Sitz "temporär" abbaue

    - ich das Motorrad auf 1 Person umschreiben lassen muss, wenn ich auf Dauer ohne Sozius-Sitz fahren möchte, dann aber auch die Fußrasten für den Sozius abbauen muss

    Soweit korrekt?

    Ich habe - wie offensichtlich auch hier sehr viele - statt des Sozius-Sitzes einen Gepäckträger dran und auch die Fußrasten für den Sozius. War gekauft so umgebaut.

    Das fällt dann letztlich unter die "temporär"-Regel, richtig? Mit gem Gepäckträger ist das natürlich etwas schwieriger zu argumentieren...;-)

    Mir geht es gar nicht um Kontrollen und/oder Bußgeld, sondern vielmehr den Versicherungsfall, falls er mal eintritt. Wenn die Versicherung da einen Ansatzpunkt hat, um nicht zahlen zu müssen, werden sie das nutzen und das wird dann auf sicher teurer als nur ein Bußgeld.

    Wie handhabt ihr das?

    Insbesondere diejenigen, die ebenfalls einen Gepäckträger statt Sozius-Sitz nutzen?

    Habt ihr das umschreiben lassen? Was kostet sowas?

    • Offizieller Beitrag

    ich kenne das noch genau so (deine drei Punkte). Hier wurde aber auch schon berichtet, dass das eventuell nicht mehr ganz so streng gesehen wird. Wenn du sicher gehen willst, am besten direkt einen Prüfer fragen.

  • Als ich vor ein paar Wochen meine Brems- & Kupplungshebel hab eintragen lassen, habe ich den TÜV Prüfer danach gefragt. Ohne lange nachzudenken oder zu recherchieren habe ich folgende Infos bekommen:

    1. Solange die Fußrasten für den Sozius dran sind, kann ich nach Lust und Laune wahlweise den Gepäckträger oder den Sozius-Sitz draufschrauben.
    2. Im Bedarfsfall müssen für den Beifahrer ein Sitz mit Festhaltevorrichtung und Fußrasten vorhanden sein.
    3. Die Kombination Fußrasten ab und Sozius Sitz drauf funktioniert nicht, auch wenn keine 2. Person an Bord ist.

    Bzgl. der Kosten - Die Eintragung meiner Hebel hat 60€ + 12€ für einen neuen Fahrzeugschein gekostet, ich denke ähnlich würde es mit der Eintragung für den 1-Personen-Betrieb aussehen. Ich fahre seit Anfang an ausschließlich mit dem kleinen Gepäckträger (rein aus optischen und nicht transportmöglichen Gründen), mich persönlich stören die Sozius Fußrasten überhaupt nicht, darum bleibt in den Papieren alles so wie´s ist.

    Vulcan S Performance / Carbon Gray