Seitliche Reflektoren in Verbindung mit Euro 4

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  • Als Oldtimerfahrer kenne ich mich ein bisschen aus.

    Das Motorrad muss die Vorschriften einhalten, die am Tag der Erstzulassung vorgeschrieben waren.

    Finde ich persönlich super. Für das Jahr 1952 galt: Spiegel links und eine Hupe. Das wars.

    Für Fahrzeuge gibt es einen so genannten Bestandsschutz. Da muss auch nichts nachgerüstet werden.

    Allerdings gibt es vorgeschriebene Sicherheitsdinge, die nachzurüsten sind. Bei einem Motorrad ist es zum Beispiel das hintere Katzenauge. Das müssen wirklich ALLE Motorräder fahren.

    Oben hat schon jemand geschrieben, dass immer die allgemeine Betriebserlaubnis zählt. Abbauen geht also nicht, weil die ABE erlischt.

    Wurde die ABE mit Katzenaugen an den Seiten erteilt, müssen diese dranbleiben.

    Witzigerweise hatte ich mal eine Diskussion beim Tüv, da mein Moped bereits 1982 serienmässig mit diesen Seitenreflektoren ausgestattet war. Der verlangte sogar den Abbau.

    Es handelte sich aber um ein offiziell von Honda in Deutschland Verkauf des Modell. Daher durfte ich es weiterfahren.

  • Ich hatte bei meinem Harley USA-Import auch diese seitlichen Katzenaugen dran. Habe sogar die Tauchrohre abdrehen lassen, um alle Spuren zu verwischen.

  • Die CBX Prolink hatte die Reflektoren immer an der Gabel. Auch in Deutschland.

    Naja, täusche ich jetzt halt Euro 4 vor, auch wenn ich keine Abgasuntersuchung machen brauche beim Tüv:punk