Entrosselungsproblematik TÜV/DEKRA + Versicherung

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  • Folgende Konstellation:

    Motorrad gedrosselt mit Saisonkennzeichen (03-10)
    Nun wurde es entdrosselt.
    Die Fahrt zum TÜV/DEKRA steht an und kann auf direktem Weg vollzogen werden. Da hat man Versicherungsschutz und auch die Polizei meckert nicht, richtig?
    Wenn ich nun aber vor dem 1.3. diese Fahrt unternehme, gilt dann dasselbe?
    Klar steht in der Zulassung 03-10, aber die Zulassung gilt aufgrund der Leistungsänderung doch sowieso nicht mehr.
    Stimmt ihr mir zu, oder habe ich mir das schön geredet? ^^

  • Das hast du dir schöngeredet.Auf keinem Fall vor dem 01.03. am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!

  • Ich würde jetzt auch eher einen Termin für den 01.03 machen damit man nicht lange warten muss und gut is.