Leistungssteigerung Versys1000

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  • Hallo,
    eine Frage an die Tuner unter euch.
    Ab wann muss eine Leistungssteigerung in den Papieren eingetragen werden? Meine Versys hat 118 PS und ich denke das über ein Motortunning ca. 135 PS rauskommen werden. Muss das eingetragen werden oder bis zu welcher Leistung ist das im Toleranzbereich?
    Gruß Locke

  • Wenn man es ganz genau nimmt erlischt mit Änderungen am Motor die BE.
    Ergo musst du bei jeglicher Leistungsänderung diese Eintragen lassen. In deinem Fall denke ich würde dann eine Einzelabnahme durchgeführt werden müssen mit neuer AU vom TÜV da sich ja zwangsläufig auch die Abgaswerte verändern.
    Zudem muss aufgeführt werden wie und womit die Leistungsänderung durchgeführt wurde
    Der TÜV selbst kann da eigentlich auch sagen wie und was er für eine Abnahme an Papieren etc haben möchte. Wenn du das in Eigenregie machst, empfiehlt es sich vorher mit dem darüber zu sprechen.
    Das durchführen durch einen zertifzierten Tuner erleichtert so etwas meist ungemein
    Der Versicherung musst du das dann auch melden, die Kosten werden vielleicht dann in der Versicherung zusätzlich steigen.

    Dabei ist jedoch zu beachten wie du diese Steigerung erreichst.
    Bsp. wenn das Tuning durch Komponenten erreicht werden die keine Zulassung haben wie z.b. ein Power Commander würdest du diese Leistungssteigerung nicht eingetragen bekommen.
    Wenn du jedoch mit Kawa-Teilen (da dein Motor meine ich ja auch in den großen Z läuft) wie z.b. einer Z1000 Nockenwelle, Ansaugbrücke und ECU diese erreichen würdest wäre das wiederum nach Abnahme und AU durch den TÜV wohl kein Problem.

    Ob man jedoch immer alles eintragen lassen möchte.... ;)

    Wie willst du denn die Steigerung erzielen?

    Einmal editiert, zuletzt von JPPeterson (10. Januar 2016 um 09:35)

  • Hi,
    um das noch ein wenig genauer zu erklären mal ein Auszug vom Tuner:

    Zunächst zerlegen wir
    den Motor, vermessen alle relevanten Bauteile und reinigen das Triebwerk
    gründlich, wozu auch das Glasstrahlen der Ventile gehört. Anschließend
    erfolgt das Tuning von Meisterhand: Kanäle des Zylinderkopfs vergrößern,
    strömungsgünstig fräsen und glätten (Superflow-Bench-Tested); Brennräume
    modifizieren und alle vier Brennräume auf gleiches Maß auslitern;
    Ventilsitze von innen weiter nach außen drehen und auf exakte Sitzbreite
    fräsen; Spaltmaße zwischen den Kolbenböden und Brennräumen ändern,
    Zylinderkopf komplettieren, erneut exakt auslitern und die Verdichtung
    minimal erhöhen; Steuerzeiten der Nockenwellen auf größere
    Ventilüberschneidung einstellen und Ventilspiele präzise auf Maß
    ändern. Es folgen Einstellarbeiten an der Einspritzanlage, der Airbox und
    der Zündung. Nach der Fertigstellung des Motors führen wir eine komplette
    Inspektion am Motorrad und eine weitere Leistungsmessung durch.

    So soll das aussehen. Die Frage ging eigentlich dahin ob es Toleranzen gibt, die ja bei der Serienstreuung sowieso vorhanden sind. Da es mir nicht wirklich um PS geht sondern Drehmoment mein Wunsch ist hatte ich die Frage eventuell April reif gestellt. :)Aber ich werde eh den Tuner genauer befragen wieweit das alles Abnahme fähig ist.

  • fakt ist, sobald du irgendwas machst, hast du direkt andere Leistungsdaten, die du auch direkt eintragen musst, auch wenns nur 0,5 Nm sind, oder ein halber PS, vollkommen egal, es wurde was verändert, das musst du eintragen. Sogar wenn sich Leistungstechnisch NIX ändert, muss du änderungen am Motor eintragen und via Einzelabnahme der Abgase teuer bezahlen.

    Wir sind in deutschland, du glaubst doch nicht ernsthaft, dass wir hier Tolzeranzen haben, wenns ums Geld geht :daumenhoch:

    Wenn ich sterbe, dann hoffentlich nicht auf einem Motorrad :grmpf:

    Meine Arbeit sieht vielleicht nicht Professionell aus, gibt aber immer 110% her :irre::jester

  • Wie Kettenquäler es passend beschreibt, ist es so gesehen egal wie oder was mit welchen Resultaten modifiziert wird.
    Du wirst, wenn du das eintragen lassen willst, nicht um wie von mir genannt, Einzelabnahme und AU rum kommen.
    Klar hat der Motor Serienstreuungen die aber dann in deinem Fall keine Rolle spielen würden da die BE im Original nach Herstellerangaben ja erfüllt ist. Gutes und schlechtes Einfahren sowie Serienstreuung können zwischen 3-4 PS im Schnitt entscheiden, mehr aber auch i.d. Regel nicht.

    Wobei sich dann wieder die Frage stellt, warum möchtest du es eintragen lassen?
    Jetzt mal rein hypothetisch...ohne hier eine Grundsatzdiskussion zu führen über Nicht-Eintragungen und möglichen Versicherungsbetrug. (Sowas kann man woanders diskutieren)

    Du hast eine Modifikation dann unternommen die ohne Leistungs-Rollenprüfstand nicht zu erfassen ist. Es ist ja keine bsp. auf A2 gedrosselte Maschine und ebenso eingetragen ist, sondern eine volle A Klasse mopete mit der du eigentlich so schnell fahren kannst wie du möchtest (oder die mopete kann) und deren Komponenten auch passend ausgelegt sind wie Bremsen, Fahrwerk etc. (im Gegensatz zu einem 50er Roller der mal eben 120 kmh durch Tuning schafft)

    Desweiteren wird es weder bei einer Kontrolle noch bei einem Unfall jemand mitbekommen das du 20 PS mehr in der Mühle hast. Denn entgegen meinem bsp. eines verbauten Power Commanders oder nicht Zugelassenem Pott ohne DB Eater oder Xenon Licht :floet den der Gutachter bei einer Kontrolle/Unfall entdecken würde, hast du "versteckte" modifikationen...und ich hab noch nicht gehört das ein Gutachter den Motor auseinander nimmt. Aber das jetzt nur mal beiläufig als ungefassten Gedanken.... ;)

    Entscheidend für Motor-Tuning ist einzig und alleine das du AU Mäßig über den TÜV kommst. Und das solltest du dir vom Tuner schriftlich geben lassen das sie mit ihrem Motor-Tuning die AU erfüllen können.
    (Die Erfahrung musste ich bei meiner Honda machen, welche ich aber selbst modifiziert hatte...sehr ärgerlich wenn du beim TÜV stehst und der die Plakette nicht klebt wegen mieser AU Werte, musste einige Umbauten wieder zurück nehmen...war nicht ganz so günstig :( )

  • Man muß nicht jeden schlafenden Hund wecken. Man kann statt dessen sein Geswissen fragen, was man mit selbigem
    vereinbaren kann und ab dafür.
    Über das Gewissen hinaus sollte AU und Bremsleistung vorab geklärt sein, um späteren Frust/Ärger zu vermeiden.
    Im Kern empfehle ich generell gut abzuwägen und alles Gedanklich genau durch zu gehen, bevor man "zur Feile greift".
    Nebenbei ist NICHT jede Maßnahme am Motor unter Todesstrafe verboten, einiges lässt sich als Instandsetzung und/oder Erhaltung/Reparatur etc. unterjubeln...vor allem gilt aber der Eingangssatz. ;)

    man nennt mich auch monza3cdti
    monzol.de so grinsen Motor und Fahrer um die Wette :daumenhoch:

  • @Locke456:
    Oft ist die Intention entscheidender als das Ziel. Wobei JEDE Änderung eintragungspflichtig ist und die Kosten hierzu variieren.

    1. Endgeschwindigkeit:
    Eine Steigerung der Spitzenleistung hat eine Erhöhung der Endgeschwindigkeit zum Ziel. In Abhängigkeit des Leistugnsverlaufes ist evtl. eine Anpassung der Übersetzung erforderlich. Hier kann allerdings das Fahrwerk bei geschätzten +15 km/h trotzdem an die Grenzen kommen, es muss straffer ausgelegt werden, sonst droht bei Bodenwellen der Abflug.
    2. Beschleunigung:
    erreicht man günstig durch eine Änderung der Übersetzung, evtl. nur durch kleineres Ritzel und / oder durch eine Änderung der Leistungskurve. Auf die Schnelle habe ich keine Darstellung gefunden, aber die geräusch- und verbrauchssenkende Legalisierungsdelle zwischen 3000 und 6000 U/Min wird auch hier reinprogrammiert sein.

    Selbst bei einer Spitzenleistung von 136 PS kann dir eine sauber getunte mit 120 PS und breiter Leistungspitze dir völlig das Wasser abgraben.

    • Offizieller Beitrag

    wenn du das eintragen lassen möchtest und du Pech hast, wird von dir auch noch ein Schallgutachten verlangt. Ist einem Bekannten beim Auto so gegangen. Die ABE für den Sportauspuff galt nur in Zusammenhang mit einem sonst unveränderten Fahrzeug...