Scan der EEC oder COC und der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hi,
    ich hatte mich von ca. 2 1/2 Jahren schon einmal hier angemeldet um Infos für die Auswahl eines gebrauchten Motorrades für meine Stieftochter zu bekommen. Nochmals vielen Dank an alle die mir was zugeschickt haben :hi !
    In Der Zwischenzeit habe ich meine kompletten Zugangsdaten incl. Foren-Name vergessen :( Sorry! :0plan
    Es ist aber vor 2 Jahren auch dann auch eine gebrauchte 2006er ER6n geworden!
    Wir haben Sie in schon gedrosseltem Zustand (34 PS- Alphatechnik) gekauft. Jetzt wollen (dürfen) wir sie im August entdrosseln!
    Wir haben aber keine Daten mehr über den Originalen Zustand (PS-Drehzahl-Lautstärke-Geschwindigkeit-Abgaswerte-....) mehr, und genau danach hat man mich bei einer Voranfrage beim GTÜ gefragt!  :evil:
    Diese müssten bei der "Rück-Eintragung" vorliegen (COC oder EEC, und Zulassungsbescheinigung teil 1)! Auch eine Kopie eines dieser Amtlichen Dokumente würde reichen.

    Nun meine Frage:
    Kann mir jemand einen Scan von diesen Dokumenten zus senden (dürft auch Name und Adresse unkenntlich machen). :daumenhoch:

    Wäre echt super, denn meine Stieftochter ist vom Motorrad total begeistert (hats schon mal offen getestet), möchte aber die Volle PS-Zahl legal fahren können! :sabber2 

    Gruß
    aus der kurvenreichen Eifel....

  • Hallo,

    ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Habe eine Er6-N BJ. 2005 aus Italien gekauft. Leider sind ebenfalls keine COC-Papiere dabei.

    Die Zulassung möchte jetzt ein CoC-Dokument oder sogar eine ABE, die diesem Fahrzeug zugeordnet werden kann, reicht ebenfalls auch aus.

    Es wäre mir sehr hilfreich wenn mir jemand auch so eine Kopie zu senden kann.

    Vielen, vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    eine ABE für das Motorrad gibt Kawasaki meines Wissens nicht heraus, nur das CoC-Dokument. Das kann man gegen Bares auch erneut anfordern.

    Steht im CoC-Dokument nicht auch die Fahrgestellnummer drin? Wieso genügt denen ein CoC-Dokument von einem anderen Motorrad (noch dazu als Kopie)? Und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 von einem anderen Fahrzeug???

  • Sowie ich verstanden habe, braucht man ein geprüftes Datenblatt zum Motorrad damit eine Anmeldung erfolgen kann.

    Quelle: http://www.dekra.de/de/1447