Einbau Kennzeichenhalter von Ebay

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  • Nun ja, wie ich o. schon schrieb ist es halt problematisch wenn beim Einbau und das nötige "angehen" des Bordstromnetzes etwas passiert.
    Ich denke das Kawa und die Werke das hinterfragen werden. Wenn diverse defekte an elektronsichen Teilen stattfinden, die nachweislich dadurch ausgelöst wurden (durch bekannte zusammengeflickte Leitungen) kommt eins zum anderen.

    Wenn die Werke das macht schützt einen das zwar nicht vor Problemen, aber die Haftbarhaltigkeit schiebt sich in eine andere Richtung.

  • Hmm...sorry aber ich wüsste nicht wo ein größeres Problem entstehen könnte.

    A: ich klemme beim Zusammenbau zwei Kabel falsch zusammen und irgendwas geht dabei kaputt: Mein Fehler, hab ich zu verantworten. Also muss ich auch die defekten Teile ersetzen.

    B: Ein Teil/Gerät aus dem Zubehör ist fehlerhaft und verursacht einen Schaden. Hier greift die Gewährleistung des Teils/Geräts aus dem Zubehör und alles was mit dem Schaden verbunden ist, muss mir nach Beweisführung ersetzt werden.

    Sowohl bei A oder B kann und darf niemand die Gewährleistung auf irgendwelche nicht betroffenen Teile aberkennen, hinterfragen etc.

    Wenn ich an einem Fahrrad einen anderen Sitz anbaue, ändert sich nichts an der Gewährleistung auf den Lenker.

    Bissel offtopic... :whistling:

  • Aber sehen denn alle ihr Fehlverhalten auch als ihr Fehler an?
    Wenn man manche Geschichten aus Werken hört mit welchen "selbstverschuldeten" Garantiefällen die Leute ankommen, ist die Aussage die du richtigerweise nennst "Ich hab kaputt gemacht, also mache ich heile" leider nicht bei allen gegeben. Und viele machen sich beim Basteln über mögliche Schäden leider nicht viele Gedanken.

    Dann ist das Geschrei hier groß.
    Undiskutabel ist ein Stromkreis im möp (jetzt als Beispiel) gut abgesichert. Aber nicht 100 % sicher. Ne ECU schlägt mit einem 4 stelligen Betrag zu buche. Ob´s das dann wert ist ? Möchte jeder selber entscheiden. Das Restrisiko ist immer da. Und wie o.g., die Haftbarmachung ist einfacher wenns jemand anderes tut...der Haftbar gemacht werden kann ;)

    Und natürlich kann ein Hersteller die Gewährleistung verweigern falls es zum Schaden kommt, durch ein nicht vom Hersteller freigegeben Zusatz/Anbau Teil sofern es nachweislich für den Schaden verantwortlich ist.
    In der Regel passiert sowas nicht, aber aus Erfahrung kann ich davon ein Liedchen singen.

    Hat sehr viel nerven und Anwaltsgebühren gekostet...daher kann ich jedem nur empfehlen sich möglichst abzusichern bevor man einfach irgendwelche Teile ans möp pflanzt die in Bordelektronik oder direkte Mechanik eingreifen