Hey Leute,
kurz und knapp. Ich habe ein video entdeckt, die Scheinwerfer gefallen mir extrem. Wäre das ganze bei uns Legal? HOW TO? @00:36 LINK YOUTUBE
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Hey Leute,
kurz und knapp. Ich habe ein video entdeckt, die Scheinwerfer gefallen mir extrem. Wäre das ganze bei uns Legal? HOW TO? @00:36 LINK YOUTUBE
Hi ,der SCheinwefer ist ja der gleiche, er hat nur die Chromeumrandung Schwarz gemacht. Müsstest dazu aber das Glas wegbekommen um es zu lackieren.
Ich denke hier geht es um die roten Augen und die sind nicht legal rot darf nur hinten sein (Bremse)
Sind das nicht Blinker, die in die Maske integriert sind?
Die Blinker sind doch links und rechts an der Maske dran. Ich denke auch ,dass das rote Standlichtbirnen sind.
LG Mike
Ja, es geht um die kombination "Augen" und schwarze Umrandung. Wenns legal ist und es die Scheinwerfer nicht weiter einschränkt würde ich mich im Winter gern dran machen
Die roten Leuchten sind nicht zulässig. Bei der schwarzen Umrandung sind sich auch die Autoforen uneinig. Einige sind der Meinung, da die Reflektoren nicht verändert werden, ist es egal, andere stehen auf dem Standpunkt, da der SW geöffnet und verändert wird, ist das Lackieren unzulässig.
Ich tendiere auch zum Zweiten, würde mich aber nicht davor scheuen es zu tun.
Mit Scheinwerferumbau auch grade mit anderen Farben ist in Deutschland doch eh nie was zu machen..
Es ist definitiv so, dass der Scheinwerfer seine ABE verliert, wenn er geöffnet wird und/oder etwas verändert wird, denn die ABE zählt ja nur für den jetztigen Zustand!
genau da sind wir bei der Diskussion... Durch das reine Öffnen des Scheinwerfers geht noch lange nicht die Zulassung verloren. Warum auch? Bei meinem Nissan, der schon lange nicht mehr hergestellt wird, gibt es sogar Ersatzgläser, die man dann einkleben muss.
Man darf die Scheinwerfer nicht verändern, das stimmt. Zu den Scheinwerfern gehört aber halt nur die "aktive Leuchtfläche". So oder so ähnlich gibt es irgendwo eine Definition in der Zulassungsregelung. Die schwarz lackierte Flächen gehören definitiv nicht zur aktiven Fläche.
Aber 100%ig sicher bin ich mir da natülich auch nicht.
Es ist solange erlaubt, bzw. die ABE erlischt nicht, wenn man Reflektoren, Linse und Co. unverändert lässt. Das Glas vom Scheinwerfer abzumachen ist natürlich kein Problem, da habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt.
Also sofern du Teile lackierst, die die Lichtausbeute oder Streufähigkeit nicht beeinträchtigen, sollte alles im grünen Bereich sein.
Würde ich vorher mit dem TÜV Deines vertrauens besprechen. Konnte meines erachtens nach machbar sein...
... TÜV Deines vertrauens ...
Was ist das? Ich kenne einen TÜV, die zerlegen dir fast das Fahrzeug und lassen dich beim kleinsten Kratzer nicht durch, und ich kenne einen TÜV, bei dem ich seit Jahren mit Xenon und LED's durchkomme. Im Ernstfall entscheidet ein Richter und Aussagen von TÜV und Versicherungen sind nichts Wert. Ist leider so...
Ich denke nicht, dass das illegal ist, da ja nur das "drumrum" lackiert wird, die Reflektorflächen bleiben ja erhalten..
Mein Auto zB, ein Opel Corsa, hat von Werk aus Scheinwerfer mit schwarzen Gehäuse, die es allerdings serienmäßig auch in Chrom gibt.
Mfg