Zusammenstoß – Versicherung einschalten oder privat abwickeln?

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  • Hi zusammen,

    ich bin gestern bei glatter Fahrbahn in meinen Vordermann reingerutscht, wir haben dann die Daten ausgetauscht und gut war's. Auf den ersten Blick schien nichts wirklich in Mitleidenschaft gezogen worden zu sein, nur eine kleine Verbiegung des Kofferaumdeckels. Nun hat mich das "Unfallopfer" nach dem Namen meiner Versicherung gefragt – kann ich ihm jetzt sagen, dass er mir die Rechnung privat schicken soll? Weil Versicherungbeitrag steigt sonst, dies das. Das war wohl sein Geschäftsauto, wenn das eine Rolle dabei spielt.

    Lieben Gruß

  • Du kannst den Schaden auch von deiner Versicherung begleichen lassen und danach immer noch aus eigener Tasche bezahlen, damit die Prozente nicht hochgehen. Wenn das ein Geschäftswagen ist und geleast, wird der Schaden so hoch sein, dass es sich nicht lohnt aus eigener Tasche zu zahlen. Der macht bestimmt kein Smartrepair!

  • Hängt vom Einzelfall ab, mir ist vor 2 Wintern auch ein junges Mädel :girl ins Auto geknallt :taetschel: sie wollte keine Polizei (Geschäftauto). Es war auch nicht viel defekt (Stoßfänger verkratzt) habe es dann günstig Reparieren lassen und ihr die Rechnung geschickt. :nein Hatte auch meine Bedenken :baby: aber sie hat die 726,- umgehend bezahlt. :wand Noch eins ich habe nur ihre Handynr. bekommen und das Kennzeichen vergessen aufzuschreiben, :floet hinterher weis man immer mehr. :crash:gabba Zum Glück war sie so zuverlässig. :daumenhoch:

    immer Kopf hoch und gegen den Wind f045.gif

    Gruß Handyman g060.gif

    Einmal editiert, zuletzt von Handyman (1. Dezember 2012 um 07:52)

  • Wenn es wirklich ein Geschäftwagen war hätte er die Polizei einschalten müßen....
    Dies ist in den Diesntwagenregelungen so verankert.
    Ist das bei einer Privatfahrt passiert und er möchte Smartrepair in Anspruch nehmen dann
    würde ich dies der Versicherung vorziehen.
    Setzt dich nochmal mit Ihm in Verbindung...

    Gruß Naddi

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Also wirklich!
    Nach einem Unfall immer wirklich immer zuerst die Versicherung anrufen!! klar absichern, Hilfe rufen und erste Hilfe leisten geht vor!
    Aber das brauchtest du ja bei dem kleinen Stupser nicht.

    Denn in jeder Kfz Versicherung steht drin, das man sich umgehend melden muss nach einen Unfall
    sonst kann die Versicherung einen Probleme bereiten. Und meines Wissens auch bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück fordern.

    Und wenn der Schaden unter einer gewissen summe liegt kann man die Schadenssumme in der geforderten summe an seine Versicherung zurück zahlen. Und man wird wieder so behandelt als ob gar kein Unfall gewesen wäre!!!! Also keine Steigung der Schadenfreiheitsklasse!

    Hat sich bei meinen Zwei Unfällen aber nicht rentiert selbst die 250 Euro für eine Leitplanke ist es Rechnerrisch günstiger hochgestuft zu werden als die 250 Euro selbst zu zahlen

    und bei dem Unfall wo ich mit meinem Smart Rückwerts in ein anderes Auto gefahren bin...jaaaaa da werde ich auch hochgestuft... statt 40 Euro weniger zahle ich jetzt wieder 80 Euro im Jahr mehr Selbst Zahlung kommt auch nicht in frage kosten belaufen sich auf min. 1500 Euro Kotflügel vorn, Tür Schweller und Tür selbst irreparabel verbeult...

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt.

    2005 Smart CDI Pure @ 132.508 Km

    2006 Kawasaki ER-6N ABS @ 34.994 Km
    2007 REX RS 450 @ 11.612 Km Verkauft

  • Dies ist in den Diesntwagenregelungen so verankert.

    Nö, bei meinem nicht. Muss nur die Versicherung umgehend anrufen. Polizei nur wenn ich es für nötig halte oder die Versicherung mich auffordert. Und bei ADAC etc. muss der Abschlepper unterschreiben, dass der Vorfall nicht in die Statistik einträgt, bevor er den Wagen abholen darf.

  • Anbei poste ich einige Tipps, die vor bösen Überraschungen im Nachhinein schützen können.

    Grundsätzlich würd ich die eigene KfZ Versicherung immer sofort informieren. Zwei Gründe sprechen dafür:

    - man bekommt Hilfe und Tipps zur Schadenregulierung
    - man hat in der KfZ Haftpflichtversicherung auch eine Rechtschutzversicherung eingebaut, denn die eigene Fahrzeughaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, für die der Halter des Fahrzeuges auch rechtlich aufkommen muss.

    Das bezieht sich nicht nur auf die Verschuldensfrage, sondern auch auf die Schadensummenhöhe und wie eine allfällige Instandstellung oder Vergütung des Schaden abgewickelt wird. So bestimmt deine Versicherung z.B. ob ein Stossfänger nur neu lackiert wird, oder total ersetzt wird.

    Kommt dann vom Unfallgegner die Reparaturrechnung, stellt dich die KfZ Versicherung vor die Wahl, die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen oder von der Versicherung bezahlen zu lassen und dafür in der Schadenfreiheitsstufe höher eingestuft zu werden.


    Auch bei Bagatellunfällen wo vordergründig die Verschuldensfrage, Unfallhergang und Schäden an den Fahrzeugen klar sind, würde ich mindestens ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen. Soviel Schriftlichkeit muss sein, denn sonst kann sich die Lage im Verlauf der Schadenregulierung gänzlich zu meinem Nachteil verändern. Die Europäischen Unfallprotokolle gibt es in verschieden Sprachen bei jedem KfZ Versicherer.

    Fährt man ein Firmenauto (Geschäftsfahrzeug) sollte man die Nutzungsbdingungen und Firmenreglemente kennen, damit man weiss, ab welcher Schadenhöhe man z.B. einen Polizeiunfallrapport benötigt und wie der Schaden dem Arbeitgeber gemeldet werden muss.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time