Neues Gesetz in Frankreich: Alkoholtester

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  • Erst recht muss man sich überlegen wenn man 1Bier getrunken hat, ob man seinen letzten Teststreifen benutzt um zu sehen, ob man unter den 0,5 Promille liegt oder ob man einen unbenutzten Teststreifen vorlegen will, wenn man konrtolliert wird (um keine 11Euro zu zahlen)... klasse

    Wenn man bereits ab 0,3 Promille den Führerschein deponieren darf, spielt es doch keine Rolle. Zudem wenn du auf dem Alkoholtest eine Promilleanzeige siehst, hast du wesentlich mehr als 2 Promille intus.


    Nur zur Info:

    - jeder Wirt einer BAR, Disco usw. in Frankreich verteilt die Alkoholtester seit Dezember 2011 GRATIS an die Gäste (ebenfalls per Verordnung vom Elysée Palast eingeführt)

    - die Verordnung schreibt nur vor, dass ein Zigaretten grosser Alkoholtester im Motorfahrzeug mitgeführt werden muss alles andere was gepostet wurde steht nicht in der Verordnung

    - ab November nach einer Übergangsfrist von 5 Monaten wird das fehlen des Alkoholtesters mit 11 Euros gebüsst

    - Ziel dieser Massnahme ist die 30%ige Unfallrate unter Alkoholeinfluss in Frankreich zu reduzieren

    Frankreich setzt damit auf die Selbstverantwortung der motorisierten Fahrer, und sieht von einer Ehöhung der Strafen oder der Kontrolltätigkeit durch die Polizei ab. Schade dass, das die meisten Beitragschreiber in diesem Fred nicht wollen und sich darum wohl nach höheren Bussgeldansätzen sehnen und verstärkte Kontrolltätigkeit durch die Polizei wünschen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Frankreich setzt damit auf die Selbstverantwortung der motorisierten Fahrer


    Eigentlich ists ja ganz einfach: Fahren = KEIN Alk, dafür sollte man keinen Test brauchen. "Ich kann noch ein bisschen fahren" gibts nicht, wer motorisiert unterwegs ist und über den Gebrauch des Tests im Vorraus nachdenkt kanns auch gleich sein lassen und sollte das Kfz stehen lassen. Oder halt bleifrei bleiben.
    Vielleicht hält ein zu drastisches Testergebnis ja doch noch den ein oder Anderen der sich spontan dazu entscheidet davon ab, zu fahren.. Ich sehe da keine großen Erfolge.

    Ich persönlich achte drauf, nur fit ( = nüchtern, ausgeschlafen und nicht verkatert) aufs Moped zu steigen. Wenn ich saufe, fahr ich nicht - wenn ich fahre, sauf ich nicht. Ganz einfach.
    Darum JA mir ist es egal, wenn die Bußgelder steigen :aetsch:

    Tramper
    Danke für die übersichtliche Information

    Das Vergnügen macht sich über kurz oder lang immer bezahlt.
    William Shakespeare, (1564 - 1616)

    ER-6n 2011, schwarz

  • Einen schönen Morgen in die Schweiz !

    @ Tramper
    Zitat: "Zudem wenn du auf dem Alkoholtest eine Promilleanzeige siehst, hast du wesentlich mehr als 2 Promille intus."
    Eben, deshalb ist der Tester auch Müll, somit eine Mitführpflicht auch Schwachsinn !
    Auch die 11 € Bußgeld für das Fehlen eines Gegenstandes, der so nützlich ist wie ein Pickel am Gesäß, ist nutzlos und fällt (zumindest für mich) in die Kategorie "Möglichkeit zur Abzocke". Wenn dieser mitgeführte Tester einen Wert von 0,3 Promille anzeigt, bei einer Kontrolle dann aber auf dem Gerät der Polizei 0,6 Promille angezeigt werden, rate mal, was dieser mitgeführte Tester dann wert ist.

    Zitat: "Ziel dieser Massnahme ist die 30%ige Unfallrate unter Alkoholeinfluss in Frankreich zu reduzieren".

    Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, geschehen 30% der Unfälle in Frankreich unter Alkoholeinfluss!? Das soll nun durch die Mitführpflicht verbessert werden? Aha, noch jemand der glaubt, dass Zitronenfalter, Zitronen falten. Ja, ich sehne mich nach stärkerer Kontrolle in Richtung alkoholisierter Kraftfahrzeug-Betreiber, denn ich bin ein Freund der 0,0 - 0,1 Promille Regelung. Aber ich halte die Mitführpflicht für kompletten Schwachsinn, Abzocke und einen weiteren, hilflosen Versuch, an Geld zu kommen. Dabei ist es mir vollkommen egal, in welchem Land das eingeführt wird, dazu weiter unten noch mehr, denn da steckt Potential drin.

    Ich muss etwas kaufen und mitführen, was technisch und rechtlich keinen Sinn macht, schon mal darüber nachgedacht? Das könnte ein Grund dafür sein, dagegen zu sein! Wer trinkt und fährt, den interessiert es ohnehin nicht, egal ob er einen Tester dabei, oder auch nicht. Damit verhindert man nichts, rein gar nichts.

    Ich habe keine Ahnung von den französischen Verhältnissen, aber bei uns in der BRD würde es wie folgt aussehen:
    Test kaufen für angenommene 2 € x angenommene 51,7 Mio. zugelassene Fahrzeuge (KBA, Stand 01.2012). Macht zusammen 103.400.000 € x 19% Mwst. = 19.646.000 Nettoeinnahme, nur an der einmaligen Mehrwert-Steuer! Vermutlich müssen die Tests auch noch jährlich aufgefrischt werden, denn nichts hält bekanntlich ewig, bzw. alles unterliegt dem Verfall.

    Dabei geht es nicht um "Selbstverantwortung der Kfz-Betreiber", dabei geht es um Geld.
    Wenn du das nicht verstehst... dann eben nicht.

    Gruss aus Braunschweig, Frank

  • Guten Abend Frank

    Ich habe keine Ahnung

    Kann ich zu 100% beipflichten, denn der Rest deines Posting ist für den Müll!

    Wer hats Erfunden? Diesmal die Deutschen :P .

    Vor 14 Jahren hat in Deutschland den Erste Hilfekasten mittels Fahrzeugzulassungsverordung in Zweispurfahrzeugen einzug gehalten. Wird der genormte EHK in Deutschland nicht mitgeführt, kostet das nicht 11 Euro, wie beim Tester in Frankreich, sondern gleich DM 20 mittlerweile Euronen! Dass der Erste Hilfekasten erfolgreich Unfälle verhindert, beweisen die deutschen Unfallstatistiken, denn seit der Einführung sinken die Unfallzahlen Jahr für Jahr!

    Mach mal deine Fiskusrechnung mit dem Erste Hilfe Kasten, da kommen ganz andere Summen zusammen als beim Einwegalktester! Also nicht immer über die Ausländer herfallen, sondern im eigenen Garten kehren.

    Zum Sinn des Alkoholselbsttester ist zu sagen, dass er vor dem Unfall wertvolle Dienste leistet und der Verbandkasten nach dem Unfall. Die rechtliche Relevanz dabei ist, dass in beiden Ländern legal alkoholisiert Fahrzeuge geführt werden dürfen. Ab 0,3 Promille entspricht die Fahrtauglichkeit nicht mehr den gesetzlichen Ansprüchen, die Konsequenz dafür ist minimum ein Bussgeldbescheid und maximum eine Gefängnisstrafe und dazwischen liegt das Fahrverbot (Entzug der Fahrerlaubnis).

    Der Selbsttest soll den (Alkohol)Trinkern die nicht so Sattelfest in der Mathematik sind helfen, auf einfache Art und Weise festzustellen, ob der Alkoholgenuss vor der Fahrt die Fahrtauglichkeit einschränkt oder nicht. Denn es ist nicht immer einfach, den Überblick über die getrunkene Menge zu haben und mit einer sehr ungenauen Formel den genauen Blutalkoholspiegel vor der Fahrt auszurechnen. Der Selbsttest ist einfach und unkompliziert und liefert ein eindeutiges Ergebnis;

    verfärbt sich der Selbsttest, ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, wenn man nach dem Test ein Fahrzeug führt!

    Und warum jedes Fahrzeug einen Selbsttest mitführen muss, ist der gleiche Grund wie beim EKH, nicht immer nur für den Eigenbedarf, kann auch vorkommen dass eine andere Person das Ding braucht.


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (15. März 2012 um 16:56)